Kündigunsfrist, Kündigungsschreiben

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Guby
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Kündigunsfrist, Kündigungsschreiben

Beitrag von Guby »

Hallo,

Ich bin Bundesbeamter im mittleren Dienst, habe meine Probezeit abgeschlossen, bin aber, da ich erst 23 Jahre bin, noch nicht auf Lebenszeit Verbeamtet.

Nun zu meiner Frage ich beabsichtige zu kündigen da ich ab 1. Aug. eine andere Lehre in der freien Wirtschaft beginnen möchte.
Ich ab schon davon gelesen, dass die Kündigungszeit 3 Monate lang gezogen werden kann, bis der Beamte seine Dienstgeschäfte ordentlich abgeschlossen hat.
Nun arbeite ich im Schichtdienst, hab ich dann meine Dienstgeschäfte nicht bei jedem Schichtwechsel abgeschlossen?
Und wie viel Kündigungszeit muss ich mir bieten lassen?

Welchen Termin schreibe ich in mein Kündigungsschreiben, oder schreibe ich nur "hiermit bitte ich um meine Entlassung"?

Danke vom Daniel
Chriswie1984
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Beitrag von Chriswie1984 »

Hallo,

als Beamter hat man keine Kündigungsfristen zu beachten. Du kannst Dich jederzeit aus einem Beamtenverhältnis entlassen lassen.

Ob das bei den momentanen wirtschaftlichen Verhältnissen allerdings sinnvoll ist, ist fraglich.

Es kann Dir passieren, dass Du Deine Anwärterbezüge zurückzahlen musst, wenn Du nach dem Vorbereitungsdienst nicht mind. 5 Jahre im offentlichen Dienst tätig gewesen bist.

Gruß.
ZHS
Beiträge: 73
Registriert: 10. Nov 2005, 15:43
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Re: Kündigunsfrist, Kündigungsschreiben

Beitrag von ZHS »

Guby hat geschrieben:Hallo,

Ich bin Bundesbeamter im mittleren Dienst, habe meine Probezeit abgeschlossen, bin aber, da ich erst 23 Jahre bin, noch nicht auf Lebenszeit Verbeamtet.

Nun zu meiner Frage ich beabsichtige zu kündigen da ich ab 1. Aug. eine andere Lehre in der freien Wirtschaft beginnen möchte.
Ich ab schon davon gelesen, dass die Kündigungszeit 3 Monate lang gezogen werden kann, bis der Beamte seine Dienstgeschäfte ordentlich abgeschlossen hat.
Nun arbeite ich im Schichtdienst, hab ich dann meine Dienstgeschäfte nicht bei jedem Schichtwechsel abgeschlossen?
Und wie viel Kündigungszeit muss ich mir bieten lassen?

Welchen Termin schreibe ich in mein Kündigungsschreiben, oder schreibe ich nur "hiermit bitte ich um meine Entlassung"?

Danke vom Daniel
Daniel, überlege dir ganz genau in der heutigen Zeit, was du machst. Lieber einen sicheren Job, als einen gut bezahlten in der freien Wirtschaft.

DER ZHS
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Beitrag von Admin »

Meines Wissens betrifft das mit den 5 Jahren und dem Zurückzahlen nur den gehobenen Dienst.
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