Hauptberufl. Tätigk. im Rahmen eines Anerkennungsverfahren des gehob. Dienstes nach § 20 BLV

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Snooze
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Hauptberufl. Tätigk. im Rahmen eines Anerkennungsverfahren des gehob. Dienstes nach § 20 BLV

Beitrag von Snooze »

Guten Abend.

Ich habe ein Anerkennungsverfahren zur Laufbahnbefähigung des gehobenen Dienstes außerhalb eines Vorbereitungsdienstes nach § 20 der Bundeslaufbahnverordnung durchlaufen. Sowohl die Bildungsvoraussetzungen (Zulassung zu einem Hochschulstudium) als auch die sonstigen Voraussetzungen (Studium und hauptberufliche Tätigkeit - hier 18 Monate) sind erfüllt.

Mein Dienstherr hat jedoch nach meiner Aufnahme der hauptberuflichen Tätigkeit in Form eines höherbewerteten Dienstposten in einer Dienstvorschrift festgelegt, dass zusätzlich zu den Erfordernissen aus der BLV weitere Lehrgänge mit einem zeitlichen Umfang von weiteren 18 Monaten zu absolvieren sind, um die Laufbahnbefähigung zu erlangen.

Einige dieser Lehrgänge habe ich, andere nicht. Folglich verweigert mir die beauftragte Behörde die Anerkennung zur Laufbahnbefähigung.

Ich würde gerne Eure Meinungen zu folgenden Fragen einholen:
1. Darf neben den m. M. abschließenden Kriterien zur Laufbahnbefähigung gem. BLV der Dienstherr durch Dienstvorschriften diese willkürlich erweitern (bspw. durch Lehrgänge)?
2. Was sind hauptberufliche Tätigkeiten i. S. der BLV (die Legaldefinition aus der BLV kenne ich) und können Lehrgangstätigkeiten überhaupt hauptberufliche Tätigkeiten abbilden?
3. Ist es rechtens, nach Aufnahme des Anerkennungsverfahrens durch Übertragung des höherbewerteten DP die Voraussetzungen zur Anerkennung der Laufbahnbefähigung im Nachhinein zu ändern?

Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus...
Snooze
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Re: Hauptberufl. Tätigk. im Rahmen eines Anerkennungsverfahren des gehob. Dienstes nach § 20 BLV

Beitrag von Snooze »

Guten Abend,

der von mir eingestellte Thread stellt letztlich auf die Frage ab, ob Lehrgangstätigkeiten überhaupt hauptberufliche Tätigkeiten (i. S. d. § 2 (5) BLV) sein können? Bzw. sind Lehrgangstätigkeiten hauptberuflichen Tätigkeiten (auf einem höherbewerteten Dienstposten) im Rahmen eines Anerkennungsverfahren nach BLV vorzuziehen, oder ist es nicht vielmehr andersrum?

Wäre toll, wenn sich jemand dazu äußern könnten...Danke
Acta
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Re: Hauptberufl. Tätigk. im Rahmen eines Anerkennungsverfahren des gehob. Dienstes nach § 20 BLV

Beitrag von Acta »

Hallo Snooze,

da dein Thread schon im März gestellt wurde, könntest du uns bitte den Ausgang des Verfahrens mitteilen? Hast du den öPR/GPR/HPR etc. eingeschaltet?

Viele Grüße

Acta
Snooze
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Re: Hauptberufl. Tätigk. im Rahmen eines Anerkennungsverfahren des gehob. Dienstes nach § 20 BLV

Beitrag von Snooze »

Guten Tag Acta,

ich habe diesbzgl. Klage gegen den Dienstherrn erhoben, sodass die von mir vorgetragenen Punkte erst noch Gegenstand der Verhandlung sein werden. Das wird sicherlich noch dauern, aber ich gebe gerne das Ergebnis hier bekannt.

VG
Snooze
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Re: Hauptberufl. Tätigk. im Rahmen eines Anerkennungsverfahren des gehob. Dienstes nach § 20 BLV

Beitrag von Snooze »

Acta hat geschrieben: 28. Jun 2018, 21:24 Hast du den öPR/GPR/HPR etc. eingeschalte?
Nein! Ich hege den Verdacht, dass der ÖPR bzgl. des Verfahrens durch die Beschäftigungsstelle indoktriniert wurde und für mich somit nicht integerist...
Acta
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Re: Hauptberufl. Tätigk. im Rahmen eines Anerkennungsverfahren des gehob. Dienstes nach § 20 BLV

Beitrag von Acta »

Snooze hat geschrieben: 29. Jun 2018, 11:14
Acta hat geschrieben: 28. Jun 2018, 21:24 Hast du den öPR/GPR/HPR etc. eingeschalte?
Nein! Ich hege den Verdacht, dass der ÖPR bzgl. des Verfahrens durch die Beschäftigungsstelle indoktriniert wurde und für mich somit nicht integerist...
Eine Stufe höher gehen, z.B. wegen fehlendem Vertrauen, an den GPR bzw. HPR wenden, das wäre noch eine Möglichkeit. Beim Vorliegen eine Schwerbehinderung ggfls. die Schwerbehindertenvertretung einschalten.
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