Liebe Leser,
ich bewerbe mich auf eine Stelle, die mit A14 bewertet ist. Die persönlichen Voraussetzungen für die Stelle sind erfüllt, die fachlichen Voraussetzungen liegen auch vor. Die Stelle ist bei einer Kommune.
Derzeit bin ich bei einer anderen Kommune mit A12 eingesetzt.
Wenn ich nun genommen würde, könnte ich dann direkt die 14er-Besoldung erhalten?
Behördenwechsel - welche Besoldung ist möglich
Moderator: Moderatoren
-
- Moderator
- Beiträge: 3967
- Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Behördenwechsel - welche Besoldung ist möglich
Nein. Erst käme eine Beförderung nach A13, später nach A12. Gilt bei einer Versetzung für Beamte.Tappas hat geschrieben: 29. Mai 2018, 21:38
Wenn ich nun genommen würde, könnte ich dann direkt die 14er-Besoldung erhalten?
-
- Moderator
- Beiträge: 3967
- Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Behördenwechsel - welche Besoldung ist möglich
Er erfüllt ja die Vorausetzungen. Ich kenne einen Beamten bei einer Kommune, bei dem es genauso lief.dibedupp hat geschrieben: 30. Mai 2018, 11:52 Ist nicht A12 gehobener Dienst und A14 höherer Dienst? Oder ist das bei Kommunen anders?
Re: Behördenwechsel - welche Besoldung ist möglich
Hallo Tappas
für Bundesbeamte gilt bspw., dass Ämter, die nach der Gestaltung der Laufbahn regelmäßig zu durchlaufen sind, nicht übersprungen
werden dürfen. Das würde in deinem Fall bedeuten, dass du erst die A 13 und im Anschluss daran die A 14 erhalten würdest und nicht direkt von A 12 auf A 14 gehst.
VG
für Bundesbeamte gilt bspw., dass Ämter, die nach der Gestaltung der Laufbahn regelmäßig zu durchlaufen sind, nicht übersprungen
werden dürfen. Das würde in deinem Fall bedeuten, dass du erst die A 13 und im Anschluss daran die A 14 erhalten würdest und nicht direkt von A 12 auf A 14 gehst.
VG