ich finde es nach wie vor sehr sehr merkwürdig...
Angeblich nach altem Recht geschieden - das stimmt schon mal nicht...dann auf einmal abgefunden und vorher nichts davon gesagt...und dann auf einmal Angst, dass er beim Renteneintritt seiner Frau einen Versorgungsausgleich zahlen muss...
Das stimmt doch hinten und vorne nicht...!
Bezüge aufgrund DDU, sowie Anrechte bei der Rentenversicherung
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- Bananen-Willi
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Re: Bezüge aufgrund DDU, sowie Anrechte bei der Rentenversicherung
Hör doch mal auf mit deinen ständigen und andauernden Beschuldigungen, vor allem dann, wenn du wie so oft keine Ahnung hast.
@ Fragero: Das wäre doch auch nach aktuellem Recht möglich, s. §§ 6 ff. VersAusglG. Danach kann der Versorgungsausgleich beispielsweise auch mit notarieller Vereinbarung ausgeschlossen werden, grundsätzlich auch vollständig. Bei einer Scheidung allerdings hat das Familiengericht zu prüfen, ob der Ausschluss sittenwidrig stattgefunden hat. Dies ist dann der Fall, wenn einer der Partner damit grob benachteiligt wäre. Da du aber ja nach deinen Angaben eine Ausgleichszahlung geleistet hast, kann das Gericht, sofern dieser Ausgleich in angemessener Höhe stattgefunden UND notariell geschlossen wurde, von einem Versorgungsausgleich bei Scheidung absehen. WENN der Versorgungsausgleich durchgeführt wurde, dann mit Rechtskraft der Scheidung, danach wird sich nichts mehr ändern.
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Re: Bezüge aufgrund DDU, sowie Anrechte bei der Rentenversicherung
Ein Versorgungsausgleich wird mit der Scheidung festgestellt !!!
Und wenn Sie 10 Verträge mit einer Ausgleichszahlung haben, das Gericht aber mit der Scheidung einen Versorgungsausgleich feststellt, dann ist das verbindlich. Und für das Jahr 2009, also zum Zeitpunkt des neuen Scheidungsrechts, konnte ein solcher Verzicht des Versorgungsausgleich nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und natürlich nur mit Zustimmung des Richter durchgeführt werden. Das wurde alleine aus dem Grunde schon gemacht, da oftmals die Frauen bei einer Scheidung schlechter gestellt wurden und die Frauen vor der Ehe eine "sittenwidrigen" Vertrag mit dem Verzicht des Versorgungsausgleich unterschrieben haben...
Mit einem Vertrag kann man Ansprüche regeln, wie die Besitzverhältnisse vor der Ehe waren - aber ein Versorgungsausgleich bzw. ein Verzicht ist seit dem neuen Scheidungsrecht eigentlich unmöglich bzw. sehr sehr schwer gemacht worden...
@ Bananen-Willi:
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Nee......bitte nicht noch Debatten über "SIE" und "DU" samt irgendwelchen Parallelklassen...Sachlich bleiben. mod
Und wenn Sie 10 Verträge mit einer Ausgleichszahlung haben, das Gericht aber mit der Scheidung einen Versorgungsausgleich feststellt, dann ist das verbindlich. Und für das Jahr 2009, also zum Zeitpunkt des neuen Scheidungsrechts, konnte ein solcher Verzicht des Versorgungsausgleich nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und natürlich nur mit Zustimmung des Richter durchgeführt werden. Das wurde alleine aus dem Grunde schon gemacht, da oftmals die Frauen bei einer Scheidung schlechter gestellt wurden und die Frauen vor der Ehe eine "sittenwidrigen" Vertrag mit dem Verzicht des Versorgungsausgleich unterschrieben haben...
Mit einem Vertrag kann man Ansprüche regeln, wie die Besitzverhältnisse vor der Ehe waren - aber ein Versorgungsausgleich bzw. ein Verzicht ist seit dem neuen Scheidungsrecht eigentlich unmöglich bzw. sehr sehr schwer gemacht worden...
@ Bananen-Willi:
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Nee......bitte nicht noch Debatten über "SIE" und "DU" samt irgendwelchen Parallelklassen...Sachlich bleiben. mod
Re: Bezüge aufgrund DDU, sowie Anrechte bei der Rentenversicherung
Entweder hast du eine Einmalzahlung geleistet (und bist damit raus) oder du müsstest monatliche Zahlungen leisten, seit du als rechtskräftig Geschiedener in DDU bist. Dass nur a) oder b) zutreffen kann, darüber sind wir uns hoffentlich einig.
Gruß
blink182
blink182
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Re: Bezüge aufgrund DDU, sowie Anrechte bei der Rentenversicherung
Hallo Fragero,
d
was Du meinst, ist nicht das alte Scheidungsrecht, sondern der alte Pensionärsprivileg - analog im Rentenrecht auch Rentnerprivileg genannt. Das war tatsächlich - dieses Privilegs ist jetzt durch mehrere richterliche Entscheidungen wegen der Gesetzesänderung auch mehrfach von Gerichten bestätigt worden - also die Abschaffung dieses Privilegs, dass bei einer vorherigen Eintritt in die DUU/Rente und dann erfolgter Scheidung keine Abzüge vorgenommen werden, so lange der Partner nicht in DUU/Rente ist und somit erst Abzüge für den Versorgungsausgleich vorgenommen werden, wenn der Partner in die DDU bzw. Rente geht..
Bei Dir verhält es sich aber anders, da Du ja Deine Frau nach deinen eigenen Aussagen den Versorgungsausgleich ausgeglichen hast. Wenn in deinem Scheidungsurteil nichts von einem Ausgleich aufgeführt ist, dann hat die Sache sich bei Dir erledigt - kannst ja auch mal bei der Besoldungsstelle bzw. BAnst PT nachfragen, ob dort ein Versorgungsausgleich "hinterlegt" ist...
Ansonsten sollte sich deine Frage hiermit erledigt haben - oder hast Du noch weitere Unklarheiten...?
d
was Du meinst, ist nicht das alte Scheidungsrecht, sondern der alte Pensionärsprivileg - analog im Rentenrecht auch Rentnerprivileg genannt. Das war tatsächlich - dieses Privilegs ist jetzt durch mehrere richterliche Entscheidungen wegen der Gesetzesänderung auch mehrfach von Gerichten bestätigt worden - also die Abschaffung dieses Privilegs, dass bei einer vorherigen Eintritt in die DUU/Rente und dann erfolgter Scheidung keine Abzüge vorgenommen werden, so lange der Partner nicht in DUU/Rente ist und somit erst Abzüge für den Versorgungsausgleich vorgenommen werden, wenn der Partner in die DDU bzw. Rente geht..
Bei Dir verhält es sich aber anders, da Du ja Deine Frau nach deinen eigenen Aussagen den Versorgungsausgleich ausgeglichen hast. Wenn in deinem Scheidungsurteil nichts von einem Ausgleich aufgeführt ist, dann hat die Sache sich bei Dir erledigt - kannst ja auch mal bei der Besoldungsstelle bzw. BAnst PT nachfragen, ob dort ein Versorgungsausgleich "hinterlegt" ist...
Ansonsten sollte sich deine Frage hiermit erledigt haben - oder hast Du noch weitere Unklarheiten...?