Gibt es evtl. bereits ne RechtsVO zum §11 DNeuG?
Ich bin eigentlich Kommunalbeamtin (hab da auch die Probezeit gemacht und mein a.L. gekriegt), bin jetzt im kirchlichen Bereich (auch als Beamtin auf Lebenszeit) und hatte eigentlich ne Stelle beim Bund in Aussicht. Der Personaler dort beharrt aber auf ner erneuten Mindestprobezeit von einem Jahr und meinte, es gäbe keine Ausnahme. Ich hab mich dann mal mit der Sache beschäftigt und ne Passage gefunden, dass die Bundesregierung durch ReVO Ausnahmen von der Probezeit einschließlich der Mindestprobezeit zulassen kann.
Und da ich den Job (ohne Verlust a.L.) furchtbar gerne hätte, wäre ich für jede Argumentationshilfe dankbar!
Mindestprobezeit
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