Telekommiker hat geschrieben: ↑14. Mär 2018, 22:29
Hallo,
darf ich mal fragen, wann die Scheidung denn war ?
Meine Scheidung ist im Juli 2009 vor dem zuständigen Amtsgericht erfolgt !
Allen nochmals ganz, ganz herzlichen Dank für diese Liebe und konstruktive Diskussion !
Nein, falsche Aussage von mir, es war so, das meine Rechstanwältin vor dem zuständigen Amtsgericht darauf bestanden hat, das meine Scheidung noch am selbigen Tag, vor dem Stichtag des neuen Scheidungsgesetzes erfolgt, ich war aber schon zum Zeitpunkt meiner Scheidung in DDU !
Zeitpunkte, was wann genau war, nach bald 10 Jahren halt ein wenig durcheinandergeschmissen....,,,,
Eigentlich geht es mir darum:
Als Angehöriger des mittleren Dienstes, mit 47 Jahren in DDU, Schwerbehinderung seit 2007 unbefristet mit GdH 70; und nun in Kürze fast
400 EUR Abzug Versorgungsausgleich, steht ihr zu zu, außer Frage, aber dann wird es halt ein wenig eng, mit dann nur noch 1750 EUR BRUTTO , davon zunächst nochmal gut 200 EUR für die Postbeamtenkrankenkasse weg, da würden mir eben meine Ansprüche aus der RV von 180 EUR schon helfen......
Eigentlich geht es mir darum:
Als Angehöriger des mittleren Dienstes, mit 47 Jahren in DDU, Schwerbehinderung seit 2007 unbefristet mit GdH 70; und nun in Kürze fast
400 EUR Abzug Versorgungsausgleich, steht ihr zu zu, außer Frage, aber dann wird es halt ein wenig eng, mit dann nur noch 1750 EUR BRUTTO , davon zunächst nochmal gut 200 EUR für die Postbeamtenkrankenkasse weg, da würden mir eben meine Ansprüche aus der RV von 180 EUR schon helfen......
eine Scheidung 2009 nach altem Recht - ist mir jetzt ganz neu, dass das zu diesem Zeitpunkt nach altem Recht geschehen ist...
Und wenn bei der Scheidung der Versorgungsausgleich berechnet und festgehalten wurde, bekommst Du doch auch diesen bei der Pension abgezogen - auch wenn Du vorher in Pension gegangen bist...oder habe ich jetzt einen Denkfehler ???
Fragero hat geschrieben: ↑15. Mär 2018, 02:28
Nein, falsche Aussage von mir, es war so, das meine Rechstanwältin vor dem zuständigen Amtsgericht darauf bestanden hat, das meine Scheidung noch am selbigen Tag, vor dem Stichtag des neuen Scheidungsgesetzes erfolgt, ich war aber schon zum Zeitpunkt meiner Scheidung in DDU !
Ich bin Jahre vor dir geschieden worden und mir wird jeden Monat die Summe, die im Rahmen des Vorsorgungsausgleichs errechnet wurde, von den Versorgungsbezügen einbehalten.
Wenn das bei dir nicht so läuft, läuft definitiv was falsch. Dass deine Exfrau noch nicht im Rentenalter ist, spielt hierbei keine Rolle...ist in meinem Fall auch nicht anders.
Fragero hat geschrieben: ↑15. Mär 2018, 02:28
Nein, falsche Aussage von mir, es war so, das meine Rechstanwältin vor dem zuständigen Amtsgericht darauf bestanden hat, das meine Scheidung noch am selbigen Tag, vor dem Stichtag des neuen Scheidungsgesetzes erfolgt, ich war aber schon zum Zeitpunkt meiner Scheidung in DDU !
Ich bin Jahre vor dir geschieden worden und mir wird jeden Monat die Summe, die im Rahmen des Vorsorgungsausgleichs errechnet wurde, von den Versorgungsbezügen einbehalten.
Wenn das bei dir nicht so läuft, läuft definitiv was falsch. Dass deine Exfrau noch nicht im Rentenalter ist, spielt hierbei keine Rolle...ist in meinem Fall auch nicht anders.
Also das ist auch der Normalfall, dass bei einer Pension der Versorgungsausgleich abgezogen wird - da ist es egal, ob der Ex-Partner selber schon in Pension bzw. Rente ist oder nicht...der errechnete Versorgungsausgleich wird in jedem Fall abgezogen...und das alte Recht ist doch aus den Jahren vor 2000 - oder !
Telekommiker hat geschrieben: ↑15. Mär 2018, 12:45
ist schon was merkwürdig - also dass kein Versorgungsausgleich abgezogen wird...
Hier stimmt doch was nicht...
Bitte einmal Versorgungsausgleich +'Rentnerprivileg oder Pensionistenprivileg googeln, erst zum 01.09.2009 hat es eine Gesetzesänderung gegeben !
Aber es gab eine Abfindung der Anrechte des Versorgungsausgleich meiner geschiedenen Ehefrau, welche ich damalig durch eine grosse Einmalzahlung an sie abgefunden habe
wenn Du deine Frau "abgefunden" hast mit einer Einmalzahlung, dann wird doch jetzt auch keine Versorgungsausgleich mehr stattfinden...
Wie hast Du denn deine Frau abgefunden - mit einer Geldzahlung vor der Scheidung - also vor dem Urteil...oder hast Du bei deinem Dienstherrn den Versorgungsausgleich mit einer Zahlung ausgeglichen...
Alles was komisch...das wird auch noch unglaubwürdiger...zuerst nach dem alten Scheidungsrecht geschieden - ist ja Quatsch, da in 2009 das alte Scheidungsrecht nicht herangezogen wird - dann auf einmal eine Einmalzahlung, um den Versorgungsausgleich zu vermeiden und jetzt hat er Angst, dass dieser Versorgungsausgleich beim Renteneintritt der Frau bei ihm abgezogen wird...
Das ist ja total unglaubwürdig...Der Abzug des Versorgungsausgleichs hat übrigens nichts mit dem Eintritt des Partners in den Rentenbezug zu tun - sondern wird zu dem Zeitpunkt abgezogen, wenn der Ehepartner, der einen Versorgungsausgleich vornehmen muss, in die Pension/Rente geht !!!
Also ich glaube jetzt langsam nichts mehr - denn hier wird von Fragero scheibchenweise wieder was mitgeteilt, wenn auf einmal Unstimmigkeiten auftauchen...
Fragero hat geschrieben: ↑15. Mär 2018, 14:04
Aber es gab eine Abfindung der Anrechte des Versorgungsausgleich meiner geschiedenen Ehefrau, welche ich damalig durch eine grosse Einmalzahlung an sie abgefunden habe
Ja, diese Möglichkeit gab es. Und wenn du sie in Anspruch genommen hast, müsstest du jetzt aus der Zahlungsverpflichtung raus sein...das erklärt sich doch von selbst?