Zwangspensionierung betriebliches Eingliederungsmanagement

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kuddel
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Zwangspensionierung betriebliches Eingliederungsmanagement

Beitrag von kuddel »

Hat der Dienstherr bei einer Zwangspensionierung, sich auch nach dem SGB IX § 84 zu richten und kann man dieses bei einem Verwaltungsgerichtstermin vorbringen.
Es geht um ein betriebliches Eingliederungsmanagement gem. § 84 SGB IX, hätte der Dienstherr dieses nach mind. 6 Wochen Krankheit durchführen müssen, wenn man Beamter ist.

Gruss
Franz aus den Bergen
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Beitrag von Franz aus den Bergen »

§ 84 (2) SGB IX gilt für ALLE!!!!
Es gibt jene Personen mit minderer Intelligenz wie Premierminister und dergleichen,...
aus "Der Alte Mann und Mr. Smith" von Peter Ustinov
Optimist
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Beitrag von Optimist »

Hallo,
Franz aus den Bergen hat geschrieben:§ 84 (2) SGB IX gilt für ALLE!!!!
genau so ist es.
Deswegen bekommt der Beamte auch Post vom Dienstherrn, wenn er im Jahr mehr als 6 Wochen Krank ist.
Viele Grüße
Optimist
kuddel
Beiträge: 88
Registriert: 9. Mai 2007, 18:23
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Beitrag von kuddel »

Hallo

Ja danke, habe aber nie Post bekommen!!!!!

Gruss
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