Amtsarzt schwanger dienunfähig?
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Amtsarzt schwanger dienunfähig?
Hallo, ich bin neu hier. Vielleicht kann mir jemand helfen.
Meine Krankengeschichte zieht sich jetzt schon eine Weile.
Von Sept. 16 bis März 17 war ich DU. Danach wollte ich meinen restlichen Urlaub abbauen (etwa 3 Monate) und anschließend wieder TZ den Dienst antreten.
Gleichzeitig versuchten mein Mann und ich noch ein Kind zu bekommen.
Ich wurde Ende März schwanger, hatte aber in der 8. Woche eine verhaltene Fehlgeburt, welche mit einer OP Ende Mai in der 12. Woche beendet wurde. Das alles setzte mir sehr zu. Ich konnte fast nichts mehr essen, nur am weinen und alles war mir zu viel.
Ab Ende April war ich wieder DU. Ich stehe auch heute noch auf vielen Wartelisten bei Psychologen um das zu verarbeiten.
Ich war so glücklich als ich Ende Juli wieder einen positiven Test in den Händen halten durfte.
In der Zwischenzeit wurde von meiner Dienststelle veranlasst dass ich zum Amtsarzt muss. Das schreiben kam Anang September. Zu diesem Zeitpunkt stellte mein Gynekologe bereits ein Beschäftigungsverbot für mich aus.
Ich dachte der Aa hat sich somit erledigt. Ende Nov kam die Mitteilung ich muss im Januar zum Aa. Zu dieser Zeit bin ich dann schon in der 27. Ssw.
Auf mein Nachfragen ob ich wirklich gehen muss ( Aa wusste noch nicht mal von meiner Schwangerschaft ) kam nur die Androhung von Disziplinarverfahren.
Ich hab alles organisiert, dass die anderen Kinder versorgt sind und mein Mann mich fahren kann ( Fast 100 km pro Weg) kommt heute ein Brief dass der Termin verschoben wird. Bis dahin bin ich dann schon in der 30. Ssw.
Nun meine Frage an euch....muss ich wirklich hin, was kann der Aa überhaupt während meiner Schwangerschaft machen. Wozu bin ich verpflichtet. Was muss ich beantworten und was nicht? Ich habe z. Zt. So große Probleme mit dem Rücken dass ich an manchen Tagen nicht mal laufen kann.
Nach der Schwangerschaft wollte ich ein Jahr in Elternzeit und danach wieder eine kleine Teilzeit während der Elternzeit.
Ist grad echt schwierig. Ich sag schon mal Danke für eure Antworten!
Meine Krankengeschichte zieht sich jetzt schon eine Weile.
Von Sept. 16 bis März 17 war ich DU. Danach wollte ich meinen restlichen Urlaub abbauen (etwa 3 Monate) und anschließend wieder TZ den Dienst antreten.
Gleichzeitig versuchten mein Mann und ich noch ein Kind zu bekommen.
Ich wurde Ende März schwanger, hatte aber in der 8. Woche eine verhaltene Fehlgeburt, welche mit einer OP Ende Mai in der 12. Woche beendet wurde. Das alles setzte mir sehr zu. Ich konnte fast nichts mehr essen, nur am weinen und alles war mir zu viel.
Ab Ende April war ich wieder DU. Ich stehe auch heute noch auf vielen Wartelisten bei Psychologen um das zu verarbeiten.
Ich war so glücklich als ich Ende Juli wieder einen positiven Test in den Händen halten durfte.
In der Zwischenzeit wurde von meiner Dienststelle veranlasst dass ich zum Amtsarzt muss. Das schreiben kam Anang September. Zu diesem Zeitpunkt stellte mein Gynekologe bereits ein Beschäftigungsverbot für mich aus.
Ich dachte der Aa hat sich somit erledigt. Ende Nov kam die Mitteilung ich muss im Januar zum Aa. Zu dieser Zeit bin ich dann schon in der 27. Ssw.
Auf mein Nachfragen ob ich wirklich gehen muss ( Aa wusste noch nicht mal von meiner Schwangerschaft ) kam nur die Androhung von Disziplinarverfahren.
Ich hab alles organisiert, dass die anderen Kinder versorgt sind und mein Mann mich fahren kann ( Fast 100 km pro Weg) kommt heute ein Brief dass der Termin verschoben wird. Bis dahin bin ich dann schon in der 30. Ssw.
Nun meine Frage an euch....muss ich wirklich hin, was kann der Aa überhaupt während meiner Schwangerschaft machen. Wozu bin ich verpflichtet. Was muss ich beantworten und was nicht? Ich habe z. Zt. So große Probleme mit dem Rücken dass ich an manchen Tagen nicht mal laufen kann.
Nach der Schwangerschaft wollte ich ein Jahr in Elternzeit und danach wieder eine kleine Teilzeit während der Elternzeit.
Ist grad echt schwierig. Ich sag schon mal Danke für eure Antworten!
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Re: Amtsarzt schwanger dienunfähig?
Hallo Sandy,
der AA kann garnichts ausser Dir zu raten regelmässig die Kontrollen bei´m Gyn aufzusuchen.
Dasselbe ist mir nämlich auch passiert,ist schon etliche Jahre her,trotzdem...
ich musste damals auch zu einem und der schaute mich nur ´dumm´an,wusste garnichts mit mir anzufangen ausser seinen mahnenden Worten...
lass´Dich also nicht verunsichern,Du hast jetzt in der Schwangerschaft alle Rechte,keiner kann Dir was...
alles Gute
PT
der AA kann garnichts ausser Dir zu raten regelmässig die Kontrollen bei´m Gyn aufzusuchen.
Dasselbe ist mir nämlich auch passiert,ist schon etliche Jahre her,trotzdem...
ich musste damals auch zu einem und der schaute mich nur ´dumm´an,wusste garnichts mit mir anzufangen ausser seinen mahnenden Worten...
lass´Dich also nicht verunsichern,Du hast jetzt in der Schwangerschaft alle Rechte,keiner kann Dir was...
alles Gute
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Re: Amtsarzt schwanger dienunfähig?
Muss ich zum AA ?
Ja !
Ja !
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Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0
Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
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Re: Amtsarzt schwanger dienunfähig?
Setzte dich umgehend mit deiner Schwerbehindertenvertretung, auch wenn du nicht schwerbehindert bist, in Verbindung. Die kann dir zu 100% weiterhelfen.
Die wird dich auch bezüglich einer Antragsstellung wegen einer Schwerbehinderung beraten, auch wenn dir diese Eigenschaft nur zeitweise zuerkannt wird oder du nur eine Gleichstellung bekommst. Sobald der Dienstherr über eine Antragstellung informiert ist, muss er dich laut Rahmenintegrationsvereinbarung in einigen Punkten so behandeln, als wenn du Schwerbehindert wärst. Im einen DDU-Prozess ist dann die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen und hätte u.U. ein Termin beim AA verhindern können.
Die wird dich auch bezüglich einer Antragsstellung wegen einer Schwerbehinderung beraten, auch wenn dir diese Eigenschaft nur zeitweise zuerkannt wird oder du nur eine Gleichstellung bekommst. Sobald der Dienstherr über eine Antragstellung informiert ist, muss er dich laut Rahmenintegrationsvereinbarung in einigen Punkten so behandeln, als wenn du Schwerbehindert wärst. Im einen DDU-Prozess ist dann die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen und hätte u.U. ein Termin beim AA verhindern können.
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Re: Amtsarzt schwanger dienunfähig?
Wo steht im Eingangspost etwas über DDU? Hier werden plötzlich Sachen problematisiert, die überhaupt nicht gefragt sind, dann Lösungen angeboten (Schwerbehindertenvertretung?), die hier meiner Meinung nach vollkommen am Ziel vorbeischießen. Das würde allenfalls in Betracht kommen, wenn der Dienstherr ein wie auch immer geartetes Problem in der Schwangerschaft sehen würde, dies ist hier meinem Textverständnis nach überhaupt nicht gegeben. So wie ich das sehe, ist der Amtsarztbesuch deswegen angeordnet worden, da die TE von September 16 bis März 17 DU war, somit mindestens 6 Monate. Bereits nach 3 Monaten hat der Dienstherr zu prüfen, ob ein Einsatz innerhalb der Fristen des Beamtengesetzes wieder möglich ist, hierzu bedient er sich bei gesundheitlichen Gründen immer im ersten Schritt des Amtsarztes. Wie anders soll er auch diesen bereits mehr als ein Jahr zurückliegenden Zeitraum beurteilen als über den Amtsarzt, die TE hat seitdem ihren Dienst ja durch die neu hinzugekommen Gründe nicht wieder angetreten. Die nunmehr neu hinzugekommen Probleme wegen der beiden Schwangerschaften haben hierfür erstmal überhaupt keine Bedeutung, zumindest nicht zum jetzigen Zeitpunkt. Die Frage, ob du zum Amtsarzt musst, hat dir die arme Sau wie üblich äußerst kurz, aber richtig beantwortetZollkodex-Ritter hat geschrieben: ↑13.01.2018 12:39 Setzte dich umgehend mit deiner Schwerbehindertenvertretung, auch wenn du nicht schwerbehindert bist, in Verbindung. Die kann dir zu 100% weiterhelfen.
Die wird dich auch bezüglich einer Antragsstellung wegen einer Schwerbehinderung beraten, auch wenn dir diese Eigenschaft nur zeitweise zuerkannt wird oder du nur eine Gleichstellung bekommst. Sobald der Dienstherr über eine Antragstellung informiert ist, muss er dich laut Rahmenintegrationsvereinbarung in einigen Punkten so behandeln, als wenn du Schwerbehindert wärst. Im einen DDU-Prozess ist dann die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen und hätte u.U. ein Termin beim AA verhindern können.
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Re: Amtsarzt schwanger dienunfähig?
Ach, Bananen-Willi, lass es doch gut sein... Du stellst genauso haltlose Vermutungen an, wie du sie mir unterstellst...
Der erste Schritt ist keineswegs der Amtsarzt, das ist eine Eskalationsstufe. Nach 6 Wochen DU ist der Dienstherr dazu verpflichtet, ein BEM-Verfahren einzuleiten und mehr erst einmal nicht. Hier kann durch Gespräche mit dem BEM-Beauftragen bzw. der Schwerbehindertenvertretung vieles geregelt werden, wozu ich keine weiteren Ausführungen machen möchte, weil manche es hier im Forum immer besser wissen wollen.
Sie braucht Hilfe, die sie in einem Forum nicht bekommen kann. Die Schwerbehindertenvertretung vor Ort kann entsprechende Hilfestellung geben, auch in solchen Fällen.
Der erste Schritt ist keineswegs der Amtsarzt, das ist eine Eskalationsstufe. Nach 6 Wochen DU ist der Dienstherr dazu verpflichtet, ein BEM-Verfahren einzuleiten und mehr erst einmal nicht. Hier kann durch Gespräche mit dem BEM-Beauftragen bzw. der Schwerbehindertenvertretung vieles geregelt werden, wozu ich keine weiteren Ausführungen machen möchte, weil manche es hier im Forum immer besser wissen wollen.
Sie braucht Hilfe, die sie in einem Forum nicht bekommen kann. Die Schwerbehindertenvertretung vor Ort kann entsprechende Hilfestellung geben, auch in solchen Fällen.
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Re: Amtsarzt schwanger dienunfähig?
Hierin stimme ich mit dir vollkommen überein, das gilt aber für 100% der Posts hier. Es wird immer wieder darauf hingewiesen (und immer wieder ignoriert) dass hier keine Rechtsberatung gegeben werden darf, alles was hier geäußert wird, sind lediglich Meinungen, die evtl. eine Hilfestellung zur Entscheidungsfindung für den Fragenden sind. Und nur weil ich eine andere Meinung als du habe, muss weder deine noch meine Falsch sein.Zollkodex-Ritter hat geschrieben: ↑14.01.2018 14:17 Sie braucht Hilfe, die sie in einem Forum nicht bekommen kann.
Aber ich finde es höchst gefährlich, wenn Hilfesuchenden geantwortet wird "du musst gar nix machen, du bist schwanger, die können dir gar nichts" oder lediglich eine Lösung für einen Teilbereich des Problems (Schwangerschaft) angeboten wird. Wenn man sich selbst in der Rechtslage nicht auskennt und kein Risiko eingehen möchte, bleibt einem nur der Gang zu einem Fachanwalt. Da den Fragen hier oft sogar grundsätzliche Informationen (Bund? Kommune? Land, wenn ja welches, Krankheit etc.) fehlen, kann man hier keine eindeutige Antwort geben.
Zum Thema BEM möcht ich nur noch nachschieben, dass der Dienstherr hierzu zwar verpflichtet wäre, tut ers aber nicht und beginnt sofort nach Vorliegen der zeitlichen Voraussetzungen ein Zurruhesetzungsverfahren, das mit dem Ergebnis DDU endet, stellt das Fehlen des BEM-Versuchs kein Hindernis dar. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht 2014 letztinstanzlich entschieden.
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Re: Amtsarzt schwanger dienunfähig?
Natürlich kannst du alle immer gleich zu einem Fachanwalt schicken.
Ich würde es jedoch immer zuerst mit den Interessenvertretungen versuchen, insbesondere leisten die Schwerbehindertenvertretung der Bundeszollverwaltung in der Regel gute Arbeit, was genau dieses Thema anbelangt. Gerne kann man auf das dort vorhandene know-how verzichten und sich gleich mittels Anwalt mit den Personalstellen kommunizieren, dann kann man aber auch nicht mehr erwarten, dass die Personalstelle noch sonderlich kooperativ sein wird...
Ich würde es jedoch immer zuerst mit den Interessenvertretungen versuchen, insbesondere leisten die Schwerbehindertenvertretung der Bundeszollverwaltung in der Regel gute Arbeit, was genau dieses Thema anbelangt. Gerne kann man auf das dort vorhandene know-how verzichten und sich gleich mittels Anwalt mit den Personalstellen kommunizieren, dann kann man aber auch nicht mehr erwarten, dass die Personalstelle noch sonderlich kooperativ sein wird...
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Re: Amtsarzt schwanger dienunfähig?
Darum gehts doch gar nicht, dass der Anwalt gleich tätig sein soll. Man kann natürlich aus allen Quellen sich Informationen besorgen, wieso versteifst du dich ausgerechnet immer auf die Schwerbehindertenvertretung, die hier in keinster Weise zuständig ist? Und wie stellst du dir "einfach mal Antragstellung wegen Schwerbehinderung" vor? Soll die TE dort hingehen, die füllt unzuständigerweise mit ihr zusammen nen Zettelchen aus und schon gibts nen GDB, woraufhin sie dann auch formell zuständig sind und dann Gas geben können? Selbst wenn sandy sowas tatsächlich durchziehen wollen würde, für nen GDB ist immer eine Begutachtung und Festsetzung des GDB durch den Amtsarzt notwendig....also genau derjenige, wo sie eigentlich ja gar nicht hinwill. Und das Verfahren kann sich ohnehin über Jahre hinziehen.Zollkodex-Ritter hat geschrieben: ↑14.01.2018 22:21 Gerne kann man auf das dort vorhandene know-how verzichten und sich gleich mittels Anwalt mit den Personalstellen kommunizieren, dann kann man aber auch nicht mehr erwarten, dass die Personalstelle noch sonderlich kooperativ sein wird...
Deswegen bleib ich bei meinem Vorschlag, sie solle sich zunächst anwaltlich beraten lassen, parallel dazu ist es bestimmt nicht falsch, sich an seine Personalvertretung zu wenden. Diese kann zumindest eine Empfehlung zur Sinnhaftigkeit und überhaupt grundsätzlichen Möglichkeit der Hinzuziehung der Schwerbehindertenvertretung stellen.
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Re: Amtsarzt schwanger dienunfähig?
Es spielt doch keine Rolle, ob die Schwerbehindertenvertretung offiziell zuständig ist oder nicht. Ist halt ein Kollege oder eine Kollegin, die man ins vertrauen ziehen kann, die zufällig Vertrauensperson für Schwerbehinderte ist... Die verfügt über den Sachverstand, steht im Kontakt mit den Personalstellen, kennt deren interne Arbeitsweise, und kann das Verfahren entsprechend eines möglichen Ermessens positiv beeinflussen. Wenn man das nicht nutzen möchte, kann man auch darauf verzichten. Die Möglichkeiten der Schwerbehindertenverrtretungen -insbesondere in der Zollverwaltung- werden unterschätzt.
Einem Fachanwalt fehlt oftmals der direkte Kontakt zur Personalstelle und damit die Erfahrung, wie die Personalstelle ähnlich gelagerte Fälle in der Vergangenheit abgewickelt hat.
Wie ich mir eine "einfach mal Antragstellung wegen Schwerbehinderung vorstelle"? Ganz einfach: Antrag ausfüllen, Arzt informieren. Wenn man in einer psychischen Ausnahmesituation ist, dann kann hier sehr wohl eine zeitlich beschränkte Behinderung und je nach Ausprägung auch eine Schwerbehinderung vorliegen. Die Kollegin ist in einer Ausnahmesituation und braucht praktische Hilfe vor Ort.
Zudem ist keine Begutachtung durch den Amtsarzt bei einer Antragsstellung notwendig. Das evtl. nötige verwaltungsinterne Gutachten wird durch das Versorgungsamt selbst erstellt.
Der Vorteil der Schwerbehindertenvertretung im Vergleich zum Personalrat ist gleichzeitig auch deren Nachteil: Es gibt nur eine einzige Vertrauensperson, der Personalvertretung ist hingegen ein Gremium. Möchte ich, dass meine Situation nicht schon im Vorfeld evetueller Maßnahmen einem größeren Kollegenkreis bekannt werden, würde ich mich nicht den Personalrat wenden.
Einem Fachanwalt fehlt oftmals der direkte Kontakt zur Personalstelle und damit die Erfahrung, wie die Personalstelle ähnlich gelagerte Fälle in der Vergangenheit abgewickelt hat.
Wie ich mir eine "einfach mal Antragstellung wegen Schwerbehinderung vorstelle"? Ganz einfach: Antrag ausfüllen, Arzt informieren. Wenn man in einer psychischen Ausnahmesituation ist, dann kann hier sehr wohl eine zeitlich beschränkte Behinderung und je nach Ausprägung auch eine Schwerbehinderung vorliegen. Die Kollegin ist in einer Ausnahmesituation und braucht praktische Hilfe vor Ort.
Zudem ist keine Begutachtung durch den Amtsarzt bei einer Antragsstellung notwendig. Das evtl. nötige verwaltungsinterne Gutachten wird durch das Versorgungsamt selbst erstellt.
Der Vorteil der Schwerbehindertenvertretung im Vergleich zum Personalrat ist gleichzeitig auch deren Nachteil: Es gibt nur eine einzige Vertrauensperson, der Personalvertretung ist hingegen ein Gremium. Möchte ich, dass meine Situation nicht schon im Vorfeld evetueller Maßnahmen einem größeren Kollegenkreis bekannt werden, würde ich mich nicht den Personalrat wenden.
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Re: Amtsarzt schwanger dienunfähig?
Es ist immerwieder motivierend wenn wir uns Gedanken machen und der Threadsteller sich nicht mehr meldet...
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Re: Amtsarzt schwanger dienunfähig?
Heutzutage wird kein Frauenarzt oder sein weibliches Berufspendant irgendwas riskieren. Die Aussage unserer Ärztin war immer: Sobald irgendwas ist, Sie sich nicht gut fühlen, kommen und ich schreibe sie krank. Kolleginnen berichten ähnliches. Meine Frau war zwar keinen keinen Tag davon gebraucht und war bis zuletzt Vollgas da, aber prinzipiell ist es gerade bei einer Schwangerschaft möglich und wird auch so gemacht von den Ärzten.
Wenn die Frau dem Arzt sagt, dass ihr beim Autofahren schlecht wird, dann wird der das glauben und ein entsprechendes Attest ausstellen und fertig. An Schwangere traut sich auch keiner dann mehr ran.
Wenn die Frau dem Arzt sagt, dass ihr beim Autofahren schlecht wird, dann wird der das glauben und ein entsprechendes Attest ausstellen und fertig. An Schwangere traut sich auch keiner dann mehr ran.
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Re: Amtsarzt schwanger dienunfähig?
Gute Hinweise. Wer sich als Schwangere im öffentlichen Dienst irgendwie schikanieren lässt, ist selbst schuld. Ab zum Doc und gut ist es. Wenn der Doc (seltenerweise) nicht will, Doc wechseln.