Sachgebiet E
Moderator: Moderatoren
Sachgebiet E
Werte Kollegen , eine - evtl auch dumme - Frage aber sind im E also der FKS restlos alles Waffenträger oder gibt es auch andere dort ?
Re: Sachgebiet E
Da gibt's auch Nicht-Waffenträger.
Die gehen dann aber auch nicht zu Kontrollen raus.
Die gehen dann aber auch nicht zu Kontrollen raus.
Re: Sachgebiet E
Kein Problem.
Gibt's einen Grund für die Frage oder war's einfach nur so, aus Neugier?
LG
Nick
Gibt's einen Grund für die Frage oder war's einfach nur so, aus Neugier?
LG
Nick
Re: Sachgebiet E
Beabsichtige evtl mich dahin zu bewerben und bevor ich das Anfrage wollte ich Gewissheit ob es das überhaupt gibt.
Re: Sachgebiet E
Hi, in diesem Zusammenhang hätte ich mal die Frage wo der genaue Dienstort ist, wenn man sich auf eine Stelle im Sachgebiet E oder F als Sachbearbeiter bewirbt. Ich wohne bei Leverkusen. Köln und Düsseldorf gehen also bei mir.
Re: Sachgebiet E
In der Stellenausschreibung steht der Dienstposten drin.
Im SG E wird der Dienstposten mit "E XXXXXX" und im SG F mit "FXXXXXX" benannt.
Damit im Geschäftsverteilungsplan (GVP) des HZA schauen, dann weißt du wo der Dienstposten ist.
Bei den meisten Ausschreibungen steht der Dienstort in Zweifelsfällen dabei.
LG
Im SG E wird der Dienstposten mit "E XXXXXX" und im SG F mit "FXXXXXX" benannt.
Damit im Geschäftsverteilungsplan (GVP) des HZA schauen, dann weißt du wo der Dienstposten ist.
Bei den meisten Ausschreibungen steht der Dienstort in Zweifelsfällen dabei.
LG
Re: Sachgebiet E
Derzeit gibt es ein Urteil das besagt, dass die Polizeizulage in typisierten Bereichen an alle, also auch an Nicht-Waffenträger, gezahlt werden kann.Custom-officer hat geschrieben: ↑20. Dez 2017, 21:50 Beabsichtige evtl mich dahin zu bewerben und bevor ich das Anfrage wollte ich Gewissheit ob es das überhaupt gibt.
Ist noch nicht rechtskräftig und das BMF muss diese typisierten Bereiche(z.B. das SG E) erst noch festlegen.
Re: Sachgebiet E
Mir geht es nicht um polizeizulage die hab ich jetzt schon mir ging es darum ob es im E auch nicht Waffenträger gibt. Dies wurde von Nick beantwortet.
Der Rest interessiert mich persönlich null.
Der Rest interessiert mich persönlich null.
Re: Sachgebiet E
du solltest jedoch bedenken, dass wenn du dich bewirbst, sämtliche Ausschreibungen die Waffenträgereigenschaft entweder voraussetzen, oder die Vorgabe sich kurzfristig für einen ESB zu melden.Custom-officer hat geschrieben: ↑23. Dez 2017, 15:03 Mir geht es nicht um polizeizulage die hab ich jetzt schon mir ging es darum ob es im E auch nicht Waffenträger gibt. Dies wurde von Nick beantwortet.
Der Rest interessiert mich persönlich null.
Mir sind keine Ausschreibungen ins SG E bekannt, die ohne diese Voraussetzung sind... Wäre auch irgendwie sinnbefreit...