Vorzeitiger Ruhestand mit 63 und 45 Dienstjahren

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Rapefi
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Vorzeitiger Ruhestand mit 63 und 45 Dienstjahren

Beitrag von Rapefi »

Hallo,

ich bin 10'55 geboren und seit 4'73 als Bundesbeamter beschäftigt.
Im April 2018 habe ich die 45 Dienstjahre voll. im Oktober 2018 werde ich 63.
Mir geht es gesundheitlich nicht gut und ich bin häufig, auch länger krank.
Es soll eine Regelung geben, daß wenn man 63 Jahre alt ist und 45 Dienstjahre voll hat, bei dauernder Dienstunfähigkeit (Langzeitkrankschreibung), auch anschlagfrei in Pension gehen kann.
Stimmt das so ?
Gertrud1927
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Re: Vorzeitiger Ruhestand mit 63 und 45 Dienstjahren

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Da fehlt noch eine Voraussetzung. Schau mal in das BeamtVG §14.3.3. Da steht was von 40 Jahren und zugeordneter Kindererziehungszeit. Vielleicht ist das gemeint. In den Fällen des Satzes 1 Nummer 3 usw.
Rapefi
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Re: Vorzeitiger Ruhestand mit 63 und 45 Dienstjahren

Beitrag von Rapefi »

Verstehe ich jetzt nicht so recht. Kindererziehungszeiten beim Mann ?
Könnte ich unter den o.a. Voraussetzungen nun abschlagfrei gehen oder nicht ?
verdi-man
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Re: Vorzeitiger Ruhestand mit 63 und 45 Dienstjahren

Beitrag von verdi-man »

Servus

40 Dienstjahre benötigst Du, um den Höchstsatz in der Pension = 71,75 % zu bekommen.

Bei Geburtsjahr 1955 ist Deine Regelaltersgrenze 65 Jahre und 9 Monate

Mit 63 Jahren kannst du mit Abschlägen (pro Jahr vor der Regelaltersgrenze 3,6 %, maximal 14,4 %) = Antragsaltersgrenze

Als Schwerbehinderter im Sinne des SGB kannst Du mit 62 Jahren und maximal 10,8 % Abschlägen in Pension gehen = Antragsaltersgrenze

Wenn Du mit 65 Jahren 45 Dienstjahre voll hast, kannst Du mit 65 Jahren abschlagfrei gehen, auch wenn Deine Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist.

Wenn Du auf Dauer dienstunfähig bist (Feststellung über Amtsarzt und Dienstherr nach dem "normalen" Feststellungsverfahren), gelten andere Berechnungen.

Die Kindererziehungszeit hat mit den Altersgrenzen nichts zu tun (das sind Zurechnungszeiten, die zur Erfüllung der Dienstjahre ganz oder teilweise dazugerechnet werden; bekommt der, der das Kindergeld bekommt... grob gesagt)


Leute in der gesetzlichen Rentenversicherung (= NICHT Beamte) können mit 63 Jahren und 45 Beitragsjahren ohne Abschlag in Rente gehen; hier gelten aber auch Verschiebungen in Richtung 65 Jahre... hab die Tabelle gerade nicht im Kopf


Mein Rat: Dein Dienstherr macht Dir eine Berechnung auf Antrag. Ab dem 50. Lebensjahr hast Du darauf einen Anspruch. Frag einfach in Deinem Personalbüro nach.


Ich hoffe, ich konnte helfen.

Es grüßt der verdi-man
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zeerookah
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Re: Vorzeitiger Ruhestand mit 63 und 45 Dienstjahren

Beitrag von zeerookah »

verdi-man hat geschrieben: 21. Nov 2017, 15:07 Die Kindererziehungszeit hat mit den Altersgrenzen nichts zu tun (das sind Zurechnungszeiten, die zur Erfüllung der Dienstjahre ganz oder teilweise dazugerechnet werden; bekommt der, der das Kindergeld bekommt... grob gesagt
Ich bin im Vorruhestand und habe die 71,75 % Pension
Ich war 9 Jahre alleinerziehend mit Steuerklasse 2 und 3 Kindern.
Habe ich da Anspruch auf zusätzliches Geld? (um den mir abgezogenen Versorgungsausgleich etwas abzumildern?)
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Cyber
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Re: Vorzeitiger Ruhestand mit 63 und 45 Dienstjahren

Beitrag von Cyber »

Die Kindererziehungszeiten haben mit dem Kindergeld nichts zu tun. Sie werden zwischen den Eltern per Erklärung aufgeteilt bzw. es wird erklärt wer überwiegend die Kinder erzogen hat und derjenige erhält die Kindererziehungszeiten.
Rapefi
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Re: Vorzeitiger Ruhestand mit 63 und 45 Dienstjahren

Beitrag von Rapefi »

@dibedupp
@verdi-man
@Gertrud1927

Erstmal vielen Dank für Eure Hinweise.

Ein Verwandter von mir (Beamter der Postbank) konnte mit 63 Jahren und 45 Dienstjahren abschlagfrei in Pension gehen, nachdem vom Amtsarzt Dauernde Dienstunfähigkeit festgestellt wurde.
Ich konnte im §14 BeamtVG jedoch nichts in der Hinsicht finden konnte.

LG
Rapefi
AndyO
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Re: Vorzeitiger Ruhestand mit 63 und 45 Dienstjahren

Beitrag von AndyO »

Rapefi hat geschrieben: 23. Nov 2017, 09:51 @dibedupp
@verdi-man
@Gertrud1927

Erstmal vielen Dank für Eure Hinweise.

Ein Verwandter von mir (Beamter der Postbank) konnte mit 63 Jahren und 45 Dienstjahren abschlagfrei in Pension gehen, nachdem vom Amtsarzt Dauernde Dienstunfähigkeit festgestellt wurde.
Ich konnte im §14 BeamtVG jedoch nichts in der Hinsicht finden konnte.

LG
Rapefi
Wenn er einen GdB von 50% hatte, passt es doch. Zumindest zurückliegend.
Gertrud1927
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Re: Vorzeitiger Ruhestand mit 63 und 45 Dienstjahren

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
(3) Das Ruhegehalt vermindert sich um 3,6 vom Hundert für jedes Jahr, um das der Beamte
3.
vor Ablauf des Monats, in dem er das 65. Lebensjahr vollendet, wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, in den Ruhestand versetzt wird;
In den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 ist das Ruhegehalt nicht zu vermindern, wenn der Beamte zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand das 63. Lebensjahr vollendet und mindestens 40 Jahre mit ruhegehaltfähigen Dienstzeiten nach den §§ 6, 8 bis 10 und nach § 14a Abs. 2 Satz 1 berücksichtigungsfähigen Pflichtbeitragszeiten, soweit sie nicht im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit stehen, und Zeiten nach § 50d sowie Zeiten einer dem Beamten zuzuordnenden Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem zehnten Lebensjahr zurückgelegt hat. Soweit sich bei der Berechnung nach den Sätzen 5 und 6 Zeiten überschneiden, sind diese nur einmal zu berücksichtigen.
Rapefi
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Re: Vorzeitiger Ruhestand mit 63 und 45 Dienstjahren

Beitrag von Rapefi »

@ Gertrud1927
Vielen Dank.

Also in meinem Fall kein Abschlag, wenn ich nach Oktober 2018 wegen DDU in den Ruhestand versetzt werde.
Rapefi
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Re: Vorzeitiger Ruhestand mit 63 und 45 Dienstjahren

Beitrag von Rapefi »

Hallo zusammen,
ich muß diesen Thread nochmal aufmachen, da ich mich mit meinen konkreten Fragen einfach nicht in meine Personalstelle traue bzw. nicht sicher bin, ob ich Eure bisherigen Hinweise richtig verstanden habe.

Bundesbeamter, geb. 10'1955, 45 Dienstjahre am 1.4.2018. Ich werde also im Oktober 2018 63 Jahre alt.

Klartext:
Wenn ich ab Oktober 2018 dauerhaft krankgeschrieben werde und eine vom Dienstherrn beauftragte amtsärztliche Untersuchung eine dauernde Dienstunfähigkeit bestätigt, muß ich dann bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand durch den Arbeitgeber mit Abschlägen des Ruhegehalts rechnen ?

Ich füge mal unten einen Text an, den ich mehrfach im Netz gefunden habe. Leider ohne jegliche Quellenangabe(?). Auch im §14 BeamtenVG finde ich nichts darüber.
Für mich würde "Besonderheiten bis zum 31.Dezember 2023" passen. Aber wo steht das (Gesetz §).


Vielen Dank
Rapefi



Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einen Dienstunfall beruht

Beamtinnen/Beamte sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) sind. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstunfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.

Eine anderweitige Verwendung ist möglich, wenn

ein anderes Amt, auch einer anderen Laufbahn übertragen werden kann,
eine geringerwertige Tätigkeit übertragen werden kann oder
nach dem Erwerb der Befähigung für eine neue Laufbahn eine dem bisherigen Amt entsprechende Verwendung nicht möglich und die Wahrnehmung der neuen Aufgabe unter Berücksichtigung der bisherigen Tätigkeit zumutbar ist.
Beamtinnen und Beamte, die vor dem 01. Januar 2012 wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, müssen keinen Versorgungsabschlag hinnehmen, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben.

Für Beamtinnen und Beamte, die nach dem 31. Dezember 2011 und vor dem 01. Januar 2024 wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, erfolgt schrittweise eine Anhebung des für die Anwendung der Abschlagsregelung als Altersgrenze geltenden Lebensalters. Der Versorgungsabschlag beträgt maximal 10,8 Prozent.

Besonderheiten bis zum 31. Dezember 2023 bei Ruhestandseintritt mit 63 Jahren und mindestens 35 Jahre versorgungsrechtlich relevante Zeiten

Beamtinnen und Beamte können bereits mit Vollendung des 63. Lebensjahres und 35 Jahren versorgungsrechtlich relevanten Zeiten ohne Versorgungsabschlag in den Ruhestand versetzt werden.

Besonderheiten ab 01. Januar 2024 bei Ruhestandseintritt mit 63 Jahren und mindestens 40 Jahre versorgungsrechtlich relevante Zeiten

Beamtinnen und Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, müssen keinen Versorgungsabschlag hinnehmen, wenn sie zum Zeitpunkt des Ruhestandseintritts das 63. Lebensjahr vollendet und mindestens 40 Jahre versorgungsrechtlich relevanten Zeiten zurückgelegt haben.

Ausnahmen

Beamtinnen/Beamte auf Probe, die nicht aufgrund eines Dienstunfalles dienstunfähig geworden sind, haben keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Ihnen kann auf Antrag ein Unterhaltsbeitrag auf Zeit bis zur Höhe des Ruhegehaltes bewilligt werden.

Im Falle einer begrenzten Dienstfähigkeit wird die Beamtin/der Beamte nicht in den Ruhestand versetzt, sondern erhält weiterhin Dienstbezüge. Die Höhe der Dienstbezüge muss jedoch mindestens in der Höhe des Ruhegehaltes, welches bei Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit zugestanden hätte, gewährt werden.
Gertrud1927
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Re: Vorzeitiger Ruhestand mit 63 und 45 Dienstjahren

Beitrag von Gertrud1927 »

Hollo. Im Bundesbeamtengesetz §44, §52, §53 und im Beamtenversorgungsgesetz §14.
Gertrud1927
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Re: Vorzeitiger Ruhestand mit 63 und 45 Dienstjahren

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Deine Frage zu den Besonderheiten. Die sind aus dem Dienstrechtneuordnungsgesetz. Das mit 63 Jahren und 35 Jahren versorgungsrechtlicher Zeiten hab ich nur hier gefunden auf Seite 237.
https://www.uni-bielefeld.de/Universita ... /DNeuG.pdf
Gertrud1927
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Re: Vorzeitiger Ruhestand mit 63 und 45 Dienstjahren

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Jetzt auch im BeamtVG § 69h
Rapefi
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Re: Vorzeitiger Ruhestand mit 63 und 45 Dienstjahren

Beitrag von Rapefi »

@Gertrud1927

👍
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