Hallo,
ich bin 45, im mittleren Justizdienst tätig und würde gerne versuchen, einen Tauschpartner Berlin/Hamburg zu finden, bzw. ein Versetzungsgesuch nach HH zu stellen. Mir hat nun ein Bekannter erzählt, daß es für die Polizei eine Altersgrenze von 45 Jahren geben soll. Stimmt das? Gilt das für alle Beamten und wo kann man sowas nachlesen? Ich meine, ich hätte sowas auch schon mal gelesen, kann es aber nicht mehr finden. Wo kann man sich überhaupt nach dem Ablauf einer Versetzung erkundigen, ohne gleich die "Pferde" scheu zu machen?
Danke
Gruß
Altersgrenze beim Stellentausch/Versetzung?
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Titel: Altergrenze
@Janzweitwech(wegausberlin)
Die Altergrenze ist völliger Humbug, da ja der mittlere Altersdurchschnitt der Landespolizeien bei knapp 40 Jahren liegt Spitzenreiter ist Sachsen / Anhalt gefolgt von Thüringen und Sachsen....(45/40/39)
Aufgrund verfehlter Sparpolitik ist das Interesse am Polizeiberuf stark geschwunden...Meines Wissens liegt der Altersdurchschnitt der Hamburger Polizei ganz knapp unter 40 nur in BW und Bayern hat er ein gesundes Mass..Nun ratet mal Warum?!
Die Altergrenze ist völliger Humbug, da ja der mittlere Altersdurchschnitt der Landespolizeien bei knapp 40 Jahren liegt Spitzenreiter ist Sachsen / Anhalt gefolgt von Thüringen und Sachsen....(45/40/39)
Aufgrund verfehlter Sparpolitik ist das Interesse am Polizeiberuf stark geschwunden...Meines Wissens liegt der Altersdurchschnitt der Hamburger Polizei ganz knapp unter 40 nur in BW und Bayern hat er ein gesundes Mass..Nun ratet mal Warum?!
Titel: Zusatz
@wegausberlin
Altersgrenze nur bei Neueinstellung 45! Ansonsten, bist ja schon Polizist!
Altersgrenze nur bei Neueinstellung 45! Ansonsten, bist ja schon Polizist!
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Doch, eine solche Altersgrenze gibt es!
Zwar nicht niedergeschrieben in Gesetzen oder Verordnungen, aber in den Köpfen der maßgeblichen Leute. Das hängt mit der Zahlung der Versorgungsbezüge zusammen: Wenn ich als Dienstherr die vollen Versorgungsbezüge bezahlen muss, obwohl der Beamte nur 5, 10 oder 15 Jahre bei mir seinen Dienst verrichtet hat, dann sind mir die Personalkosten für denjenigen oder diejenige insgesamt zu hoch und ich versuche "günstigere" Alternativen zu finden. Ich vermute [das heißt ich kann es nicht belegen, halte es aber aufgrund meiner allgemeinen Erfahrung für wahrscheinlich] dass die Rechnungshöfe irgendwann auf diesen Umstand hingewiesen haben und seitdem darauf achten, dass bei Versetzungen auf "Kostenbewusstsein" geachtet wird.
Leider ist diese Geschichte nur sehr schwer wieder aus den Köpfen der Leute heraus zu bekommen. Dabei spielt sie wirklich keine Rolle mehr. Im Falle von Versetzungen, die nach dem 31.12.2001 wirksam wurden teilen sich die beteiligten Dienstherren die Versorgungsbezüge [wörtlich: die Versorgungslasten]. Bei Versetzungen, die zwischen 1994 und 2002 stattfanden, findet eine Teilung der Ausgaben nur statt, wenn der Beamte beim Dienstherrnwechsel bereits das 45. Lebensjahr vollendet hatte. (Es gibt auch noch eine besondere Rechtslage für Versetzungen in den Jahren 1992 bis 1994. Die betraf aber nur Versetzungen von Beamten zu den damals neuen Bundesländern.)
Die gesetzliche Regelung ist ziemlich weit hinten im Beamtenversorgungsgesetz "versteckt" (§ 107 b). Sie scheint bei den Personalbearbeitern nach wie vor kaum bekannt zu sein. Wer sich zu einem anderen Dienstherrn versetzen lassen möchte und nicht mehr ganz jung ist, könnte seine Chancen - mit einem dezenten Hinweis auf § 107 b BeamtVG - m. E. verbessern. Soweit ich gesehen habe, wird der § 107 b BeamtVG durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz nicht verändert.
Viele Grüße
Gerda
Zwar nicht niedergeschrieben in Gesetzen oder Verordnungen, aber in den Köpfen der maßgeblichen Leute. Das hängt mit der Zahlung der Versorgungsbezüge zusammen: Wenn ich als Dienstherr die vollen Versorgungsbezüge bezahlen muss, obwohl der Beamte nur 5, 10 oder 15 Jahre bei mir seinen Dienst verrichtet hat, dann sind mir die Personalkosten für denjenigen oder diejenige insgesamt zu hoch und ich versuche "günstigere" Alternativen zu finden. Ich vermute [das heißt ich kann es nicht belegen, halte es aber aufgrund meiner allgemeinen Erfahrung für wahrscheinlich] dass die Rechnungshöfe irgendwann auf diesen Umstand hingewiesen haben und seitdem darauf achten, dass bei Versetzungen auf "Kostenbewusstsein" geachtet wird.
Leider ist diese Geschichte nur sehr schwer wieder aus den Köpfen der Leute heraus zu bekommen. Dabei spielt sie wirklich keine Rolle mehr. Im Falle von Versetzungen, die nach dem 31.12.2001 wirksam wurden teilen sich die beteiligten Dienstherren die Versorgungsbezüge [wörtlich: die Versorgungslasten]. Bei Versetzungen, die zwischen 1994 und 2002 stattfanden, findet eine Teilung der Ausgaben nur statt, wenn der Beamte beim Dienstherrnwechsel bereits das 45. Lebensjahr vollendet hatte. (Es gibt auch noch eine besondere Rechtslage für Versetzungen in den Jahren 1992 bis 1994. Die betraf aber nur Versetzungen von Beamten zu den damals neuen Bundesländern.)
Die gesetzliche Regelung ist ziemlich weit hinten im Beamtenversorgungsgesetz "versteckt" (§ 107 b). Sie scheint bei den Personalbearbeitern nach wie vor kaum bekannt zu sein. Wer sich zu einem anderen Dienstherrn versetzen lassen möchte und nicht mehr ganz jung ist, könnte seine Chancen - mit einem dezenten Hinweis auf § 107 b BeamtVG - m. E. verbessern. Soweit ich gesehen habe, wird der § 107 b BeamtVG durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz nicht verändert.
Viele Grüße
Gerda
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Re: Titel: Zusatz
sorry, das war wohl mißverständlich, ich bin nicht Polizist, sondern im mittleren Justizdienst einer Strafverfolgungsbehörde tätig.Binö hat geschrieben:@wegausberlin
Altersgrenze nur bei Neueinstellung 45! Ansonsten, bist ja schon Polizist!
Gruß
WAB
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Vielen Dank für Eure Antworten, der Hinweis auf §107 war eine interessante Info.
Ob sie mir hilft, wird sich erst viel später zeigen, ich habe heute erfahren, allerdings nur über Flurfunk, daß ein bei der letzten Beförderung abgelehnter Kollege derzeit Klageerhebung prüfen läßt.
Die Probezeit der Beförderten, unter anderem auch ich, wäre nächste Woche abgelaufen. Dann wollte ich mich ernsthafter um eine Versetzung bemühen. Wenn aber diese Klage wahr wird, bin ich bis Abschluß des Verfahrens wahrscheinlich schon Pensionärin...
Ich bin frustriert...
Ob sie mir hilft, wird sich erst viel später zeigen, ich habe heute erfahren, allerdings nur über Flurfunk, daß ein bei der letzten Beförderung abgelehnter Kollege derzeit Klageerhebung prüfen läßt.
Die Probezeit der Beförderten, unter anderem auch ich, wäre nächste Woche abgelaufen. Dann wollte ich mich ernsthafter um eine Versetzung bemühen. Wenn aber diese Klage wahr wird, bin ich bis Abschluß des Verfahrens wahrscheinlich schon Pensionärin...
Ich bin frustriert...