Angelika hat geschrieben: ↑12. Okt 2017, 14:47
Gibt es keine Altersbegrenzung, d.h. selbst wenn ich noch mit 61 oder später gehen würde, müsste ich noch die geforderten Bedingungen erfüllen?
Da stellt sich mir die Frage, ob es sich lohnt dann noch in Vorruhestand zu gehen? Vielen Dank für alle Antworten.
Hallo Angelika,
da ich nicht weiß, wie alt Du bist, versuche ich es einmal pauschal zu klären - dabei gehe ich mal davon aus, dass du noch keine 61 oder 62 Jahre bist. Aber auch wenn Du 64 Jahre wärst, kannst Du dem Grunde nach diese neue Regelung durchführen - ob es Sinn mach oder nicht, liegt im Sinne des Betrachters.
Da Du im Konjunktiv geschrieben hat, würde bei Dir im Falle einer DDU mal annehmen dass Du noch keine 61 Jahre bist und der komplette Abzug 10,8 % anfallen wird - sprich max. 3,6 % pro Jahr. Bei der neuen 55er-Regelung, vorausgesetzt Du erfüllst eine der Anforderungen aus § 4 Abs. 1 Nr. 4, werden diese Abzüge bekanntlich wieder komplett ausgeglichen. Gerade wenn einer z. B. 60 Jahre ist und fast an der Grenze von der max. Pension angekommen ist, werden diese Personenkreise natürlich diese neue 55er-Regelung annehmen wollen - denn wenn ich jetzt um die 60 bin und kurz vor der max. Pension stehe, bringen mir die restlichen 5 bis 6 Jahre bei der T nichts mehr, da ich in dieser Zeit nicht mehr viel an Pension aufbauen kann. Wie hoch dein Ruhegehaltssatz ist, kannst Du Dir einmal ausrechnen lassen.
Spekulativ muss Du aber auch noch berücksichtigen, dass in ein paar Jahren vielleicht die max. Pensionsgrenze schon wieder abgesenkt werden sein kann...und dem Rentenniveau ein wenig angeglichen wird.
Dann hat man als Pensionär aber den Bestandschutz...
Ich glaube aber auch im Gegensatz zu dem User Metro, dass jetzt vermehrt die weit über 55 Jahre, sprich die die um die 60 sind, diese Regelung in Anspruch nehmen wollen, denn es wird zukünftig nur noch schlechtere Modelle geben. Es überlegen sich viele Beamte im Alter um die 60 mit einem vollen Abzug der 10,8 % bei der DDU, jetzt diese vielleicht letzte Änderung der 55er-Regelung anzunehmen...
Vielleicht wird zukünftig der max. Abzug auf vier Jahre erhöht...vielleicht kommt eine neue Bundesregierung, und die komplette Pensionsregelung wird auf den Kopf gestellt..das gibt es viele viele Fragezeichen, die heute keiner Beantworten wird und kann !
Letztendlich ist es eine individuell Entscheidung, die am Ende des Tages jeder für sich entscheiden muss !