Hallo,
meine Frau war beim Amtsarzt und ist Dienstunfähig geschrieben worden.
Meine Frage, wann sollte/muß die BU-Versicherung informiert werden, da es ja noch 1-2 Monate dauern kann bis die "Urkunde" kommt.
Was für Probleme kann es mit der BU geben ? Vorerkrankungen sind bei Abschluß der Versicherung vor 10 Jahren im Vertrag erwähnt worden ( Asthma ), Asthma ist aber nicht der Grund für die Dienstunfähigkeit.
Sollten wir uns einen Rechtsanwalt holen oder geht das einfach über die Bühne ? Wer hat Erfahrungen und Tips
Danke und Gruß
Frühpension/Versicherung
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Re: Frühpension/Versicherung
In die Versicherungsbedingungen schauen und nachlesen.
Hier sind die Pflichten aufgelistet.
Es gibt Versicherungen, die erst ab dem Tag der Zurruhesetzung zahlen. Andere zahlen ab Beginn der einer Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit vorausgehenden Krankschreibung.
Wenn bei Abschluss der Versicherung alle Vorerkrankungen angegeben wurden, ist doch alles in Ordnung.
Einen Anwalt braucht ihr jetzt sicherlich nicht.
Erst in Ruhe Antrag stellen und die nötigen Unterlagen beifügen bzw. Schweigepflichtentbindungen der behandelnden Ärzt machen.
Hier sind die Pflichten aufgelistet.
Es gibt Versicherungen, die erst ab dem Tag der Zurruhesetzung zahlen. Andere zahlen ab Beginn der einer Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit vorausgehenden Krankschreibung.
Wenn bei Abschluss der Versicherung alle Vorerkrankungen angegeben wurden, ist doch alles in Ordnung.
Einen Anwalt braucht ihr jetzt sicherlich nicht.
Erst in Ruhe Antrag stellen und die nötigen Unterlagen beifügen bzw. Schweigepflichtentbindungen der behandelnden Ärzt machen.
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Re: Frühpension/Versicherung
Hallo
ich musste meiner Dienstunfähigkeitsversicherung (keine Berufsunfähigkeitsvericherung!!) glaubhaft versichern, dass ich KEINE 3 Std. täglich arbeiten kann. Als das auch von all meinen Ärzten und meinem Arbeitgeber bestätigt wurde, wurde gezahlt. Aber erst mit dem 1. Tag in Pension.
Eine weitere R-Versicherung sollte Beitragsfrei gestellt werden (BU-Klausel). Hier hat man sich etwas länger angestellt, wobei ausschließlich die Jahresbeiträge durch die Versicherung übernommen werden sollte, also keine zus. monatl. Absicherung ausgezahlt wird.
Einen Anwalt habe ich dazu nicht benötigt. Ich habe beide Versicherungen mit Unterlagen & Gutachten meiner Ärzte beworfen. Das hat dann gereicht.
ich musste meiner Dienstunfähigkeitsversicherung (keine Berufsunfähigkeitsvericherung!!) glaubhaft versichern, dass ich KEINE 3 Std. täglich arbeiten kann. Als das auch von all meinen Ärzten und meinem Arbeitgeber bestätigt wurde, wurde gezahlt. Aber erst mit dem 1. Tag in Pension.
Eine weitere R-Versicherung sollte Beitragsfrei gestellt werden (BU-Klausel). Hier hat man sich etwas länger angestellt, wobei ausschließlich die Jahresbeiträge durch die Versicherung übernommen werden sollte, also keine zus. monatl. Absicherung ausgezahlt wird.
Einen Anwalt habe ich dazu nicht benötigt. Ich habe beide Versicherungen mit Unterlagen & Gutachten meiner Ärzte beworfen. Das hat dann gereicht.
VG MK
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Re: Frühpension/Versicherung
ok, danke
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Re: Frühpension/Versicherung
Es gibt Selbsthilfevereine für die Beantragung (Google macht schlau)! Sofern du keine DDU-Klausel im Vertrag hast, geht das Ding ohne erfahren Beistand nach HINTEN los! Allein die Tatsache, den Antrag noch stellen zu können, reicht bei einigen Versicherern zur ABLEHNUNG! Da kam ja auch schon genug im TV...