Torquemada hat geschrieben: ↑2. Aug 2017, 11:42
Froschlurchschlucker hat geschrieben: ↑2. Aug 2017, 11:18
Bei Kenntnis einer solchen Tätigkeit ist die Bundesanstalt doch geradezu gezwungen, Reaktivierungsuntersuchungen zu veranlassen. Wer einen Minijob ausübt, der kann stattdessen auch stundenweise Tätigkeiten bei den PNU ausüben.
Das stimmt doch einfach nicht. Wer z.B. aus psychischen Gründen nicht mehr als Beamter des B-Dienstes arbeiten kann, kann im Minijob ein paar Waren im Supermarkt einräumen.
Es kommt auf die Art der Tätigkeit an, wobei ein ärztiches Attest natürlich optimal ist.
Wer bei jedem Brief von der Telekom schwere Rückfälle in seiner Erkrankung hat, kann sehr wohl einen Minijob machen.
Die von Dir aufgeworfene Frage ist doch gerade eine medizinische Frage, welche die Bundesanstalt garnicht beantworten kann, gar nicht beantworten darf (!), sondern nur ein medizinischer Gutachter. Wenn die Bundesanstalt also Hinweise erhält, dass jemand - wie auch immer - tätig ist (selbst wenn er nur "im Minijob ein paar Waren im Supermarkt einräumen" können will), dann ist Sie von Gesetzes wegen verpflichtet, feststellen zu lassen, ob der Beamte wieder dienstfähig oder teildienstfähig ist oder damit in absehbarer Zeit gerechnet werden kann. Sie muss zunächst davon ausgehen - so wie ich es oben beschrieben habe - dass der Beamte dienstfähig ist, denn jede andere Vermutung liegt ferner. Es ist der Bundesanstalt untersagt, selbst medizinische Mutmaßungen anzustellen. Darum muss der Sachbearbeiter die Untersuchung veranlassen.
Das ist auch der Grund, warum die Bundesanstalt so auffällig und mit Nachdruck Auskunft zu Nebentätigkeiten und anderen Tätigkeiten fordert. Darum bitte einfach dort anrufen, dann können wir uns die überflüssigen Diskussionen sparen.
Allein der medizinische Gutachter kann und darf feststellen, ob der Beamte zu irgendeinem Grad dienstfähig ist oder in absehbarer Zeit mit einer (Teil-)Dienstfähigkeit gerechnet werden kann. Nur der Gutachter kann entscheiden (ggf unter Mithilfe eines gutachterlich tätigen Psychiaters), ob der Beamte unter Psychosen leidet, wenn er mit der Telekom in Berührung kommt, wie es hier witzigerweise oft vermittelt wird. Der Beamte muss damit rechnen, gegebenenfalls auch unterwertig eingesetzt zu werden.