Arbeitszeit
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 202
- Registriert: 24.06.2015 16:41
- Behörde:
Arbeitszeit
Moin gemeinde. Wie viele Stunden muss man als Praktikant arbeiten ? Die 41 Stunden des Beamten oder die 39 vom DB Konzern ?
-
- Moderator
- Beiträge: 3960
- Registriert: 04.07.2012 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Arbeitszeit
Was ist denn ein Praktikant? Gehe davon aus 39 Stunden als Arbeitnehmer.
-
- Beiträge: 202
- Registriert: 24.06.2015 16:41
- Behörde:
Re: Arbeitszeit
Dachte ich auch immer, mir wird aber hier immer was von 41 erzählt. Praktikum im rahmen der beruflichen Neuorientierung steht geschrieben. Da es eine Bundesbehörde ist rechnen sie 41, daher müsste ich auch wissen wo es steht ob nun 41 ist wie beim Konzern DB 39 Stunden.
-
- Moderator
- Beiträge: 3960
- Registriert: 04.07.2012 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Arbeitszeit
Wenn du zu einer Bundesbehörde abgeordnet bist, gilt die WAZ der aufnehmenden Behörde. Also in diesem Fall 41 Stunden. Reduzierung auf Antrag für Kindererziehende mit Kindern unter 12 Jahren auf 40 Stunden.
-
- Beiträge: 202
- Registriert: 24.06.2015 16:41
- Behörde:
Re: Arbeitszeit
Ich hatte es befürchtet. Danke dir. 31.12 ist die Abordnung zu Ende.
-
- Beiträge: 7
- Registriert: 30.06.2017 08:43
- Behörde:
Re: Arbeitszeit
Die Bahn will alle Beamte loswerden. Einzige Möglichkeit sind Bundesbehörden und da gilt die 41 Stundenwoche. Eines der wichtigen Punkte wenn man die Bahn verlässt. Alle DB Vorteile sind weg. Hast du deine Versicherungen bei der DEVK wird erhälst du auch nicht mehr den DB Mitarbeiter Tarif.
Ich sehe bei einem Wechsel nur Nachteile. Wieso sollte man so etwas freiwillig machen. Länger arbeiten und mehr bezahlen. KVB ist auch noch so rine Sache. Kannst wohl bleiben, darfst dich aber selber um die Beihilfe kümmern.
Bei mir kommt für nur noch ein paar Jahre keine Versetzung mehr in frage. Über eine Abordnung ging es bei mir bisher noch nicht hinaus. Stimme einfach nicht zu.
Ich sehe bei einem Wechsel nur Nachteile. Wieso sollte man so etwas freiwillig machen. Länger arbeiten und mehr bezahlen. KVB ist auch noch so rine Sache. Kannst wohl bleiben, darfst dich aber selber um die Beihilfe kümmern.
Bei mir kommt für nur noch ein paar Jahre keine Versetzung mehr in frage. Über eine Abordnung ging es bei mir bisher noch nicht hinaus. Stimme einfach nicht zu.
-
- Beiträge: 18
- Registriert: 02.03.2017 10:19
- Behörde:
Re: Arbeitszeit
@Ade
Ganz so pessimistisch sollte man das nicht sehen, sondern eher versuchen etwas zu differenzieren.
Ich stimme dir zu, dass es bei älteren Beamten - also im Bereich um die 60 Jahre - ganz sicher angebracht ist, die letzten paar Jahre noch abzusitzen. Hat man allerdings noch 10, 15 Jahre vor sich, kann man schon Überlegungen anstellen und Vor- und Nachteile abwägen.
Es kann schon so sein, dass ein Wechsel (mit vorgeschalteter Abordnung) zu einer anderen Behörde durchaus sinnvoll ist. Insbesondere, wenn man selbst noch etwas leisten will und sich womöglich noch eine Beförderung verspricht. Da ist ein Wechsel zu einer anderen Bundesbehörde erst einmal mit keinen Nachteilen verbunden - wenn man vom Vorteil (?) der Freifahrten absieht. Anmerkung: Ich persönlich habe die letzten bummelig 20 Jahre keine Freifahrten in Anspruch genommen. Aber diese (Vorteils-)Bewertung muss jeder mit sich selbst ausmachen.
Was die Arbeitszeit anbelangt: Als Bundesbeamter bist du zu einer Dienstleistung von 41 Wochenestunden verpflichtet. Das ist auf einem Dienstposten bei der Deutschen Bahn AG so (wenn es denn einen gäbe), das ist bei anderen Behörden so. Nur weil wir bei DB JobService "beschäftigt" werden und dadurch intern Arbeitszeitverkürzungen erfahren, sollte man das nicht als generelle Regel ableiten.
Die Mitgliedschaft in der KVB kann auf Antrag beibehalten werden. Auch Versicherungen bleiben, anders als bei deiner Darstellung, begünstigt. Die Prämien sind abhängig von einem DB-Status, sondern beziehen sich generell auf den Öffentlichen Dienst. Und das bleibt ja bestehen.
Generell jedoch stimme ich dir zu, Ade. Wenn man keinerlei Ambitionen mehr hegt, kann und sollte man auf Durchzug stellen. Es ist ruhiger und entspannter
Ganz so pessimistisch sollte man das nicht sehen, sondern eher versuchen etwas zu differenzieren.
Ich stimme dir zu, dass es bei älteren Beamten - also im Bereich um die 60 Jahre - ganz sicher angebracht ist, die letzten paar Jahre noch abzusitzen. Hat man allerdings noch 10, 15 Jahre vor sich, kann man schon Überlegungen anstellen und Vor- und Nachteile abwägen.
Es kann schon so sein, dass ein Wechsel (mit vorgeschalteter Abordnung) zu einer anderen Behörde durchaus sinnvoll ist. Insbesondere, wenn man selbst noch etwas leisten will und sich womöglich noch eine Beförderung verspricht. Da ist ein Wechsel zu einer anderen Bundesbehörde erst einmal mit keinen Nachteilen verbunden - wenn man vom Vorteil (?) der Freifahrten absieht. Anmerkung: Ich persönlich habe die letzten bummelig 20 Jahre keine Freifahrten in Anspruch genommen. Aber diese (Vorteils-)Bewertung muss jeder mit sich selbst ausmachen.
Was die Arbeitszeit anbelangt: Als Bundesbeamter bist du zu einer Dienstleistung von 41 Wochenestunden verpflichtet. Das ist auf einem Dienstposten bei der Deutschen Bahn AG so (wenn es denn einen gäbe), das ist bei anderen Behörden so. Nur weil wir bei DB JobService "beschäftigt" werden und dadurch intern Arbeitszeitverkürzungen erfahren, sollte man das nicht als generelle Regel ableiten.
Die Mitgliedschaft in der KVB kann auf Antrag beibehalten werden. Auch Versicherungen bleiben, anders als bei deiner Darstellung, begünstigt. Die Prämien sind abhängig von einem DB-Status, sondern beziehen sich generell auf den Öffentlichen Dienst. Und das bleibt ja bestehen.
Generell jedoch stimme ich dir zu, Ade. Wenn man keinerlei Ambitionen mehr hegt, kann und sollte man auf Durchzug stellen. Es ist ruhiger und entspannter