ich hätte eine Frage die mir wirklich unter den Fingern brennt.
Ich werde ab dem 1. September ein Studium im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung in Brandenburg beginnen. Dieses Studium dauert insgesamt 3 Jahre und nach Abschluss werde ich wohl (wieder eigentlich jeder) in A9 eingruppiert (Steuerinspektor).
Jetzt stelle ich mir die Frage ob es in meinem Fall Aussicht auf Erfolg haben würde eine Eingruppierung (nach Studium) in das 1. Eingangsamt zu beantragen (A10). Ich beziehe mich dabei auf § 8 Abs. 2 S. 2 Verordnung über die Laufbahnen der Beamten des Landes Brandenburg (Laufbahnverordnung - LVO). Demnach kann.....der Bewerber der eine für die Laufbahn förderliche, über die Einstellungsvoraussetzungen erheblich hinausgehende besondere fachliche Qualifikation nachweist in das 1. bzw. 2. Eingangsamt eingruppiert werden.
Mein Werdegang:
Nach meinem Abitur habe ich ein Bachelorstudium in Wirtschaftsrecht absolviert (Abschluss: LL.B.). Dieser Bachelorstudiengang dauerte insgesamt 7 Semester und vertieft habe ich mich in Steuerrecht und Insolvenzrecht.
Anschließend habe ich ein 6 monatiges Vollzeitpraktikum bei einer mittelständischen Steuerkanzlei absolviert.
Nach diesem Praktikum habe ich einen Masterstudiengang in Steuerrecht absolviert (Abschluss: M.A.) der über insgesamt 3 Semester gegangen ist.
Schließlich habe ich nach meinem Masterabschluss als Tax Advisor im Bereich Umsatzsteuer bei einer BIG4 Gesellschaft angefangen (PWC). Dort arbeite ich seit nunmehr 1 Jahr und 7 Monaten (bei Dienstantritt).
Da ich aus privaten Gründen (schwer kranke Mutter) gerne eine geregeltere Arbeit im Steuerbereich suche bot sich mi das Studium im gehobenen Dienst gerade zu an. Mir ist natürlich bewusst, dass ich mit nicht ganz unerheblichen Gehaltsnachteilen und langsameren Entwicklungsmöglichkeiten rechnen muss. Jedoch habe ich für mich beschlossen, dass dieser Weg der bessere für mich (und meine Mutter) ist auch wenn ich bereits 26 Jahre alt bin

Haltet Ihr es für möglich dass mein Antrag Aussicht auf Erfolg hat(Eingruppierung in A10 nach Studium) oder dass mir zumindest meine Berufserfahrung (1 Jahr und 7 Monate) und evtl mein Masterstudium (3 Semester) als Erfahrungsstufen angerechnet wird?
Beste Grüße
Hannes