Beihilfeberechtigung für Ehegatten soll abgeschafft werden

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anja1702
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Beihilfeberechtigung für Ehegatten soll abgeschafft werden

Beitrag von anja1702 »

Hallo an alle hier im Forum,

ich bin Grund- und Hauptschullehrerin in Bayern und seit 1992 verbeamtet. Mein Mann ist selbstständig und verdient zurzeit deutlich unter 18000 Euro und war seit 2014 bisher wegen meines Beamtenstatus beihilfeberechtigt. Das haben wir jedes Jahr durch Vorlage unseres Einkommenssteuerbescheids und zusätzlicher Kapitalerträgebescheinigungen der Banken durch die zuständige Beihilfestelle in Landshut feststellen lassen. Bisher gab es nie Probleme damit, was heißt, dass wir immer so um diese Zeit eine Bescheinigung von der Beihilfestelle bekamen, wo seine Beihilfeberechtigung für das übernächste Jahr ausgewiesen wurde (zuletzt vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 aufgrund des Steuerbescheids von 2015).

Wir haben auch dieses Jahr wieder nach Erhalt unseres Steuerbescheids alles zur Beihilfestelle geschickt (mein Mann hat unter 10000 Euro verdient). Dann kam vor einigen Tagen ein merkwürdiger Anruf der Sachbearbeiterin. Sie sagte mir, dass sie den Antrag nicht bearbeiten könne, da derzeit Verhandlungen laufen würden, die die völlige Streichung der Beihilfeberechtigung von Ehegatten zur Folge haben könnte. Sie fände das auch gerecht, hatte sie mir noch gesagt. Ich bin aus allen Wolken gefallen, denn von einem derartigen Vorhaben habe ich in den Medien absolut nichts gelesen. Und nach einer gründlichen Recherche im Internet ergab sich nicht der kleinste Hinweis, dass weder der Bund noch die Länder einen derartigen Vorstoß unternehmen. Noch dazu in einem Wahljahr - kann ich mir auch nicht vorstellen. Die Dame sagte noch, dass sie mir unsere Unterlagen unbearbeitet zurückschicken wird. Mein Mann müsste sich ab jetzt wieder voll privat versichern.

Also mir erscheint das ziemlich mysteriös und unrealistisch. Wir haben einen Rechtsanspruch auf eine Beihilfeberechtigung und den kann man nicht so einfach unter den Tisch kehren. Wir werden jetzt abwarten, was die Dame dazu genau schreiben wird und dann reagieren.

Meine Fragen:
1. Habt ihr von einem derartigen Vorhaben gehört?
2. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir, dagegen vorzugehen? Wie ist da das Prozedere genau? Also Widerspruch, etc.
3. Gibt es schon ähnliche Fälle hier im Forum?

Wenn ich einen Bescheid von der Behörde bekommen sollte, melde ich mich nochmal, da das ja auch für andere interessant sein könnte.
librarian31
Beiträge: 3
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Re: Beihilfeberechtigung für Ehegatten soll abgeschafft werden

Beitrag von librarian31 »

Ich denke hier kann man klar antworten:
anja1702 hat geschrieben: 9. Aug 2017, 20:51 [...]Dann kam vor einigen Tagen ein merkwürdiger Anruf der Sachbearbeiterin. Sie sagte mir, dass sie den Antrag nicht bearbeiten könne, da derzeit Verhandlungen laufen würden, die die völlige Streichung der Beihilfeberechtigung von Ehegatten zur Folge haben könnte. Sie fände das auch gerecht, hatte sie mir noch gesagt. Ich bin aus allen Wolken gefallen, denn von einem derartigen Vorhaben habe ich in den Medien absolut nichts gelesen. Und nach einer gründlichen Recherche im Internet ergab sich nicht der kleinste Hinweis, dass weder der Bund noch die Länder einen derartigen Vorstoß unternehmen. Noch dazu in einem Wahljahr - kann ich mir auch nicht vorstellen. Die Dame sagte noch, dass sie mir unsere Unterlagen unbearbeitet zurückschicken wird. Mein Mann müsste sich ab jetzt wieder voll privat versichern.
Das beruht, wenn es so gelaufen ist und begründet wurde, definitiv auf einem Missverständnis und Gerüchten gepaart mit abwegiger Rechtsauslegung. Von einem derartigen Vorhaben ist nirgendwo die Rede. Außerdem ist Beamtenrecht Ländersache, das müsste also in jedem Bundesland durch individuelle Gesetzesänderungen gemacht werden und wäre daher definitiv nicht einheitlich geregelt. Der aktuelle Antrag deinerseits müsste aber selbst wenn es solche Bestrebungen gäbe sowieso auf Grundlage der aktuellen Rechtslage entschieden werden,es gilt das aktuelle Recht, nicht irgendetwas was angeblich vielleicht in Zukunt möglicherweise unter Umständen in Kraft treten könnte, sollte, müsste.
anja1702 hat geschrieben: 9. Aug 2017, 20:51 1. Habt ihr von einem derartigen Vorhaben gehört?
Nein, das stimmt so definitiv nicht - siehe Oben.
anja1702 hat geschrieben: 9. Aug 2017, 20:51 2. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir, dagegen vorzugehen? Wie ist da das Prozedere genau? Also Widerspruch, etc.
Nun ja, gegen Beihilfebescheide kann man Widerspruch einlegen, das ist alltag. Das ganze ist aber abwegig, da die Rechtslage doch eindeutig ist. Denkbar wäre dass aus Sicht der Sachbearbeitung aus irgendwelchen Gründen in eurem Fall doch keine Berechtigung mehr besteht, das kann ich nicht beurteilen. Das hat dann aber nichts mit der von der Sachbearbeiterin beschriebenen Thematik angeblich für die Zukunft geplanter Rechtsänderungen zu tun sondern müsste entsprechend inhaltlich aufgrund der aktuellen Rechtslage begründet abgelehnt werden. Das macht so alles absolut keinen Sinn, wenn es so gelaufen ist.
anja1702 hat geschrieben: 9. Aug 2017, 20:51 3. Gibt es schon ähnliche Fälle hier im Forum?
Kaum, denn es muss ja nach aktueller Rechtslage entschieden werden, die Begründung der Sachbearbeiterin ist in der hier wiedergegebenen Form abwegig, das ist vollkommen unhaltbar.
Rechtlerin
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Re: Beihilfeberechtigung für Ehegatten soll abgeschafft werden

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo zusammen,

also es gibt rechtlich gesehen keinen Grund sich Sorgen zu machen. Es wird immer die aktuell gültige Rechtslage bewertet und nicht die, die vielleicht/evtl. oder sonst wie nibulös irgendwo betrachtet wird.

Das kann ich mir auch nicht vorstellen, denn anders herum werden von den KK auch immer nur die aktuellen Rechtsstände beachtet und nicht irgendwelche Überlegungen...
Im Zweifelsfall mal anhand des Namens der Mitarbeiterin der KK eine Beschwerde einlegen und diesem auf den Grund gehen - was mir noch ein wenig komisch vor kommt, ist bei einer solchen gravierenden Anwendung, dass ein Ablehnung per Telefon mitgeteilt wird. Und was die Bearbeiterin bei der KK richtig oder nicht richtig findet, interessiert keine Sau der Welt...Punkt !!!
anja1702
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Re: Beihilfeberechtigung für Ehegatten soll abgeschafft werden

Beitrag von anja1702 »

Hallo, alle zusammen,

vielen Dank für eure Antworten, die uns wieder mehr Hoffnung gegeben haben. Ich will euch heute von den neuen Entwicklungen berichten.

1. Antwortbrief der Beihilfe: (Ausgangspunkt für diesen Post)
"Sehr geehrte Frau ...,
Sie haben Anspruch auf Beihilfe nach den Bayer. Beihilfevorschriften, nicht nach den Bundesbeihilfevorschriften. Leider kann ich Ihnen jetzt noch keine Beihilfebestätigung für Ihren Ehegatten (als beihilfefähigen Angehörigen) für 2018 ausstellen." Es folgte keinerlei Begründung. Das war alles.

Daraufhin habe ich bei der Beihilfestelle angerufen und mit der betreffenden Sachbearbeiterin gesprochen. Meinem Eindruck nach kannte sie sich nicht wirklich aus und konnte mir nicht wirklich begründen, warum mein Mann jetzt keine Beihilfebescheinigung für 2018 mehr bekommen sollte, obwohl sein Einkommen in 2016 deutlich unter 18000 Euro lag. Sie sagte nur, dass irgendwelche Verhandlungen über die Höhe der Verdienstgrenze laufen würde. Reingeschrieben in den Bescheid hat sie das aber nicht.

Ich habe danach deren Abteilungsleiterin angerufen, die sich unwissend gab, obwohl die Sachbearbeiterin sich auf sie berufen hatte. Die Abteilungsleiterin sagte, sie müsse den Fall nochmal prüfen und würde uns einen Bescheid schicken lassen. Von irgendwelchen Verhandlungen und internen Anweisungen keine Beihilfebescheinigungen mehr auszustellen, bis die neue Verdienstgrenze feststehen würde, kein Wort mehr. Also haben wir den neuen Bescheid abgewartet.

Heute kam er. Jetzt wollen sie meinem Mann nur eine Beihilfebescheinigung für 2018 auf Vorbehalt ausstellen:
Zitat: "Nachfolgende Bescheinigung für 2018 wird unter Vorbehalt ausgestellt:
Es wird bescheinigt, dass..."

Die Bescheinigung ist die gleiche, die wir in den beiden Vorjahren erhalten haben, nur eben unter Vorbehalt. Warum sie unter Vorbehalt ausgesprochen wurde, geht aus diesem Bescheid nicht hervor. Offenbar dürfen sie diese Geschichte mit den Verhandlungen nicht in den Bescheid reinschreiben. Scheint eine interne Bearbeitungsrichtlinie zu sein, die meines Erachtens rechtlich nicht durchsetzbar ist. Die können doch nicht einfach auf unbestimmte Zeit die Beihilfeberechtigung auf Vorbehalt stellen. Das kann für meinen Mann ziemlich brutale Konsequenzen haben, wenn sie eines Tages rückwirkend den Vorbehalt aufheben und die gezahlte Beihilfe zurückfordern.

Wir lassen uns bisher immer seine Beihilfeberechtigung ein Jahr im Voraus bestätigen. Also aktuell 2017 für 2018 mit Einkommensnachweis 2016. Sollte die Beihilfestelle eines Tages in 2018 rückwirkend die Beihilfebescheinigung 2018 aufheben, so wären unter Umständen mehr als ein halbes Jahr vergangen und mein Mann könnte sich rückwirkend nicht mehr ohne Gesundheitsprüfung bei der PKV zu 100% versichern. Das kann doch nicht wahr sein.

Meine Frage lautet jetzt: Was sollen wir mit diesem neuen Bescheid auf Vorbehalt tun? Widerspruch einlegen?

Vielen Dank
Torquemada
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Re: Beihilfeberechtigung für Ehegatten soll abgeschafft werden

Beitrag von Torquemada »

Zuerst stellt sich die Frage, ob überhaupt ein geregelter Anspruch auf eine solche Bescheinigung besteht. Vemutlich nicht, weil der Gesetzgeber (hier der bairische) jederzeit Änderungen mit Wirksamkeit für die Zukunft beschließen kann.

Wenn die Einkommensgrenze bspw. auf 6.000 Euro gesenkt werden soll, kann logischerweise für 2018 keine Bescheinigung ausgestellt werden. Das sind eventl. Pläne der Staatsregierung wobei der Landtag mit eingebunden sein muss.

Ich würde vorsorglich Widerspruch einlegen und im Zweifelsfall fachkundige Rechtsberatung einholen.
anja1702
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Re: Beihilfeberechtigung für Ehegatten soll abgeschafft werden

Beitrag von anja1702 »

Danke für die schnelle Info,

es muss mit Sicherheit ein Anspruch auf einen solchen Bescheid bestehen, denn sonst müssten wir ja nicht jedes Jahr unseren Einkommenssteuerbescheid einreichen, damit die Beihilfe feststellen kann, ob sie zahlen muss oder nicht. Mein Mann muss ja zudem auch gegenüber seiner PKV nachweisen können, dass er beihilfeberechtigt ist, ansonsten würden sie ja nicht nur 30% Beiträge verlangen.

Und weiterhin haben Sie schon richtig angemerkt, dass solche Änderungen in der Beihilfeberechtigung für die Zukunft gelten müssen und nicht rückwirkend. Wenn zum Datum des Bescheids (10.08.2017) noch keine solche Änderung vorlag, muss die Berechtigung ausgestellt werden. Punkt.

Wir werden auf jeden Fall Widerspruch einlegen und ich hoffe mal, dass ich diesen Unsinn nicht juristisch durchfechten muss.
Torquemada
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Re: Beihilfeberechtigung für Ehegatten soll abgeschafft werden

Beitrag von Torquemada »

Eine Bescheinigung für das Versicherungsjahr 2018 muss aber sicherlich nicht schon im Sommer 2017 ausgestellt werden.
Da bliebe noch etwas Zeit.
anja1702
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Re: Beihilfeberechtigung für Ehegatten soll abgeschafft werden

Beitrag von anja1702 »

Hallo Torquemada,

warum nicht, wenn die rechtlichen Voraussetzungen (EK 2016 << 18000 Euro) eindeutig und zweifelsfrei erfüllt sind. Bisher hat die Beihilfestelle das auch für die Jahre 2016 und 2017 anstandslos so gemacht. Es hat sich rein gar nichts geändert. Außer der Sachbearbeiter hat gewechselt. Die Bestimmungen in den Beihilfevorschriften sind hier absolut eindeutig.

Und es muss schon so früh sein, denn ab dem letzten Bescheid der Beihilfestelle (10.08.2017) läuft eine Halbjahresfrist für meinen Mann von seiner PKV aus. Stellen Sie sich nur vor, von heute an gerechnet wird in 7 Monaten wird die Verdienstgrenze von 18000 auf z.B. 5000 abgesenkt. Da dann in 2018 alle Rechnungen auf Vorbehalt von der Beihilfe gezahlt wurden, kann die Beihilfe erstens alle Leistungen zurückfordern und zweitens die PKV würde meinen Mann rückwirkend zum 01.01.2018 nicht mehr ohne Gesundheitsprüfung in seinen alten Volltarif lassen. Das könnte katastrophale finanzielle Konsequenzen für uns haben.
Torquemada
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Re: Beihilfeberechtigung für Ehegatten soll abgeschafft werden

Beitrag von Torquemada »

Dann mal viel Glück und bitte berichten, wie es weiterging.
Man könnte sich bei seltsam unklarer Verhaltensweise der Beihilfestelle auch direkt an die Fachaufsicht im zuständigen Ministerium wenden.
Silencium
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Re: Beihilfeberechtigung für Ehegatten soll abgeschafft werden

Beitrag von Silencium »

DIe Berücksichtigungsfähigkeit des Ehegatten resultiert unmittelbar aus dem BayBG, sodass es rechtlich völlig unerheblich ist ob und wie die Beihilfestelle dies individuell bescheinigt.
Liegen derzeit die Voraussetzungen vor (Gesamtbetrag der Einkünfte 2016 unter 18.000 EUR), dann besteht de lege lata auch 2018 weiterhin Berücksichtigungsfähigkeit.
Sofern der Gesetzgeber dies ändert, tritt die Änderung kraft Gesetzes ohnehin unabhängig vom Bestehen einer im Jahr 2017 nach (dann damaliger) Rechtslage ausgestellten Beihilfebescheinigung ein.

Allerdings halte ich es für höchst unwahrscheinlich, dass der Gesetzgeber hier signifikante Änderungen vornimmt, die bereits die Einkommensgrenzen für 2016 und 2017 - dann für die Betroffenen sogar mit echter Rückwirkung - ändert. Festzuhalten bleibt aber, dass eine - wie auch immer ausgestellte - Beihilfebestätigung daran nichts ändern würde, da diese immer nur die zum Zeitpunkt der Ausstellung geltende Rechtslage wiedergeben kann.
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
anja1702
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Re: Beihilfeberechtigung für Ehegatten soll abgeschafft werden

Beitrag von anja1702 »

Hallo Silencium,
danke für diese Info. Das wusste ich so noch gar nicht. Zu Ihren Anmerkungen hätte ich einige Fragen:

1. Wenn die Beihilfebescheinigung, die zu einem bestimmten Zeitpunkt im Jahr ausgestellt wurde, de facto bedeutungslos ist, warum stellen die Beihilfeämter sie dann aus? Sie müssten dann ja nur etwaige Änderungsbescheide ausstellen, um die Beihilfeberechtigten darüber zu informieren, ob noch ein Anspruch besteht oder nicht. Im Grunde müsste es also genügen, seinen Einkommenssteuerbescheid einfach nur einzureichen. Das Amt prüft ihn und lässt die Beihilfe weiterlaufen, sofern das Einkommen unter 18000 Euro liegt (es wird keine Bestätigung mehr geschickt). Erst wenn das Einkommen wieder über 18000 liegt, ergeht ein Änderungsbescheid, der die weitere Beihilfe verweigert. Wäre doch eigentlich sinnvoller?

2. Kann der Gesetzgeber wirklich rückwirkend eine Beihilfeberechtigung ändern? Das kann doch nicht sein, denn das widerspricht meinem grundlegenden Rechtsempfinden. Beispiel: Es gilt jetzt die Grenze von 18000 Euro. Ich beantrage eine Bestätigung, bekomme sie und im August 2018 ändert der Gesetzgeber die Verdienstgrenze rückwirkend für 2017 auf null. Folge: Ehegatte ist nicht mehr beihilfeberechtigt von Januar bis August 2018. Etwaig gezahlte Leistungen der Beihilfe müssen dann zurückgezahlt werden, egal was zum Zeitpunkt der Antragstellung in 2017 bestätigt wurde. Das soll so möglich sein??? Meinem Rechtsempfinden nach müsste dann die Beihilfeberechtigung erst ab August 2018 wegfallen. Rückwirkende Veränderungen sind nach deutscher Rechtssprechung überhaupt nicht erlaubt. Ich kann doch z.B. kein Gesetz erlassen, dass Milchtrinken in den letzten beiden Jahren rückwirkend untersagt und dann alle bestrafen, die in den letzten beiden Jahren Milch getrunken haben.
connigra
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Re: Beihilfeberechtigung für Ehegatten soll abgeschafft werden

Beitrag von connigra »

Hallo Anja,

kann es sein, dass ihr hier etwas grundlegendes missversteht?

Grundsätzlich verhält es sich so:
dein Mann bekommt nur Beihilfe wenn er auch in 2018 unter 18.000 € verdient. Laut Beihilfeantrag muss man ja auch jede Änderung des laufendes Jahres angeben.
Ich persönlich meine: vorläufige Zusage bedeutet, wenn er auch in 2018 unter der Einkommensgrenze bleibt.

Hier mal der ein Link http://www.beihilferatgeber.de/wer-beko ... ungssaetze: unten habe ich es dir gleich rauskopiert.
Da hat sich schon was geändert - lies mal selbst nach.
Neben Beihilfe für eigene Aufwendungen, erhalten Sie auch für berücksichtigungsfähige Angehörige entsprechende Leistungen. So können Sie für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner Beihilfe anfordern, wenn diese nur wenig zum Familieneinkommen dazuverdienen und sie wirtschaftlich unselbständig sind.

Wo genau die Grenze des Einkommens liegt und wie sie berechnet wird, ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Für berücksichtigungsfähige Ehegatten darf das eigene Einkommen im zweiten Kalenderjahr vor der Beantragung nicht höher als 17.000 Euro gewesen sein. Bis 2009 allerdings lag die Grenze höher, bei 18.000 Euro. Um Härten zu vermeiden, hat der Gesetzgeber daher eine Übergangsregelung geschaffen. Für Ehepartner, die bisher dieser Regelung unterlagen, gilt die höhere Grenze so lange weiter, bis sie sie zum ersten Mal überschreiten.

Einkommensgrenzen für Ehegatten sind in den Ländern unterschiedlich

In Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern gilt die Beihilfeverordnung des Bundes mittelbar und damit auch die Regelung über die Einkommensgrenze. Auch Berlin hat seine Vorschriften in dieser Beziehung an die Regelung des Bundes angeglichen. Im übrigen Bundesgebiet weichen die Höchstbeträge ab. Bayern, Hamburg und Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Thüringen und Sachsen erlauben den berücksichtigungsfähigen Ehepartnern ihrer Beamten etwas höhere Einkünfte im Jahr: Bis zu 18.000 Euro dürfen sie selbst verdienen. In Sachsen allerdings zählt nicht nur das Jahreseinkommen eines Jahres. Hier misst die Beihilfestelle den Durchschnitt der letzten drei Jahre. Viel weniger als der Bundesdurchschnitt dürfen berücksichtigungsfähige Angehörige in vier weiteren Bundesländern dazuverdienen. Bremen und Baden-Württemberg tolerieren nur noch ein Jahreseinkommen von 10.000 Euro. Hessen und Rheinland-Pfalz ziehen die Einkommensgrenzen nur noch beim Steuerfreibetrag, der 2017 bei 8.820 Euro jährlich liegt.

Einkommen von Ehe- und Lebenspartnern sind mit Steuerbescheid jährlich nachzuweisen

Beihilfe für berücksichtigungsfähige Angehörige können Sie auch schon unterjährig erhalten, wenn der Gesamtbetrag in diesem Kalenderjahr nicht erreicht wird – dann allerdings nur unter Widerrufsvorbehalt.
Die tatsächliche Höhe ihres Einkommens müssen berücksichtigungsfähige Angehörige jedes Jahr mit der Kopie ihres Steuerbescheids nachweisen.

Denke also, deine Beihilfestelle hat mit dem Vorbehalt total richtig gehandelt.

Hoffe ich habe weiterhelfen können.
v.g.
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