Bekloppte (Zoll) Welt

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dove
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Bekloppte (Zoll) Welt

Beitrag von dove »

BFD Mitte
HZA Postdam

Die Beauftragte(n) für das Kraftfahrzeugwesen haben zusammen gesessen und das StVG gelesen.
Und die neue Verfügung die dabei heraus gekommen ist lautet Sinngemäß:

... nach § 21 (1) Nr. 2 StVG haben sämtliche Beamte ... ihre Fahrerlaubnis einmal jährlich der Geschäftsstelle vorzulegen ... , eine etwaige Abgabe der Fahrerlaubnis anzuzeigen ...

Nicht Radio Eriwan, sondern ernst in deutschen Amtsstuben !

Auf unserem Amt wurde diese Verfügung NICHT konsequent gelesen denn da steht des weiteren sinngemäß;

Zur Prüfung der PERSONENIDENTITÄT ist ein Personaldokument vorzuzeigen !!


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Meine Fragen dazu
Welchen Posten hat die arme Wurst bekommen, die sich das Ausgedacht hat ?
(isser schon Staatssekretärr wie der, der sich KLR ausgedacht hat)

Wenn ich die Pappe in meiner Freizeit / Urlaub abgebe; Was geht es meinen Vorgesetzten an ???

Datenschutz ?
(wie wirkt sich ein kurzfristiger Verlust der FAHRERLAUBNIS zukünftig auf die Beurteilung aus)

Dazu - Was sagt der Personalrat dazu

Inkonsequent wie die Verfügung ist;
Was nutzt die Prüfung einmal jährlich? Am 30. Dez. geprüft, am 01. Jan. abgegeben ... Hallo ?!
(Sinnvoller wäre es doch, die Papiere täglich VOR Dienstantritt zu prüfen ! - )

Dazu - Warum soll das die Geschäftsstelle überprüfen ? Dafür sollte unbedingt ein neuer Posten geschaffen werden !! (A12 oder höher)

Und was wenn ich meine Fahrerlaubnis verlegt habe ?
(Darf ich dann keinen Dienstwagen mehr fahren ? JUCHU !

Und last but not least Gleiches Recht für Alle - Ausweitung dieser Verfügung auf das ganze Bundesgebiet
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Ossikind
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Re: Bekloppte (Zoll) Welt

Beitrag von Ossikind »

dove hat geschrieben:

... nach § 21 (1) Nr. 2 StVG haben sämtliche Beamte ... ihre Fahrerlaubnis einmal jährlich der Geschäftsstelle vorzulegen ... , eine etwaige Abgabe der Fahrerlaubnis anzuzeigen ...






Meine Fragen dazu


Wenn ich die Pappe in meiner Freizeit / Urlaub abgebe; Was geht es meinen Vorgesetzten an ???

Inkonsequent wie die Verfügung ist;
Was nutzt die Prüfung einmal jährlich? Am 30. Dez. geprüft, am 01. Jan. abgegeben ... Hallo ?!
(Sinnvoller wäre es doch, die Papiere täglich VOR Dienstantritt zu prüfen ! - )

So abwegig finde ich das gar nicht.
Ich kenne ein Fall bei uns im HZA, der Kollege hat es doch tatsächlich geschafft, seine Trunkenheitsfahrt mit (11 monatigem FE-Entzug und anschliessender MPU ) geheimzuhalten.
Obwohl er dienstlich mit Führen von D-KFZ betraut ist.
Das schaff erstmal Deinen Kollegen immer klarzumachen, das z.b. heute war ihm nicht gut, nächsten Tag hatte er die FE vergessen usw. usw. 8)
Respekt!!! :lol:
Es hat Ihn keiner (die, die es wusten und das waren nicht wenige) beim Vorsteher angekackt. :P
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
Binö
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Beitrag von Binö »

@Dove
Nicht wundern, das ist nur eine besondere Form der Bürokratika Europäika Unionika, man nennt sie im allgemeinen auch Bürokratis Zollensis!
Aber es besteht ja Hoffnung auf Besserung?! Es ist also ein Licht am Ende des Tunnels, aber Vorsicht! Möglicherweise ist aber nur das Licht eines Flagschiffes, genannt: Verwaltungsstruktur "Reform" die X.te! :twisted:
Zollkodex-Ritter
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Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Nur einmal im Jahr? Geht ja noch.

Fragt mal eure LKW-Fahrer, wenn ihr welche als Kundschaft habt, wann und wie die ihren Führerschein vorlegen müssen...

Wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, dann hat mein Schwiegervater, als Disponent in einer Spedition, wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Führerscheinen bei seinen Fahrern zu prüfen, denn sonst wäre er im Falle eines Falles von seiner Firma in Regress genommen worden, wäre jemand ohne Führerschein gefahren und erwischt worden.
Binö
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Beitrag von Binö »

@Werter Zollkodex-Ritter
Mag sein, das es im Transport-Gewerbe üblich ist, zu kontrollieren ob und in wie weit der der Führerschein Vorhanden...
Aber benötigt ein Zollbeamter/tin eine solchen?!(Führerschein) Was wenn ein Kollege aus Gesundheitlichen Gründen die Pappe abgibt, oder aus Überzeugung da er mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln die Dienststelle erreichen kann?!
Hat es dann Auswirkung? Oder ein Kollege ist überzeugter Fahrradfahrer
und braucht keinen Schein zum führen von Kraftfahrzeugender Klassen XYZ! Blöd nur, daß ich berechtigt bin DKfZ zu führen... :oops:
Aber ich frage auch mal nach der Erlaubnis zum führen von...ab 3,5t!
Aber sehen wir es sportlich....jeder A13 braucht fähige m.D. zu Prüfung
o.g.Thematas...bei vielen Tausend Bediennsten pro HZA Bereich, kommt schon mal ein Jahr zusammen :wink: Ergo neues SG! :idea:
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Früchtchen
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Beitrag von Früchtchen »

Ich versteh schon, daß der Dienstherr sich absichern möchte, daß ein DKFZ nur der führt, der einen Führerschein hat und auch sinnig fährt. Den Schein kann er kontrollieren. Also tut er das auch. Ist nicht nur im Schadensfall immer gut, solche Sachen geprüft zu haben.
Wenn er könnte, würde er vor jeder Fahrt den Punktestand in Flensburg abfragen, um ganz sicher zu sein.
Und mal ehrlich: Wer verborgt privat sein Auto, ohne zu wissen, ob der Borger seinen Schein hat??? Ich wär ziemlich sauer, wenn ich erst hinterher erfahren würde, daß der Schein grad auf Urlaub ist oder der Borger angetrunken gefahren ist. Der hätte das letzte mal gefragt.
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Ossikind
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Beitrag von Ossikind »

Früchtchen hat geschrieben:Ich wär ziemlich sauer, wenn ich erst hinterher erfahren würde, der Borger angetrunken gefahren ist.
Ja aber zum Glück trinkt der sich immer 24-Stunden im Dienst hingebende Zollbeamte niemals Alkohol vor und während des Führen eines D-KFZ..... :P :P
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
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leonsucher
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Beitrag von leonsucher »

So, nun hat es uns auch erwischt.
Privater Führerschein und Dienstausweis sind in der Geschäftsstelle persönlich vorzulegen.
Ohne Angabe von Gründen bzw. anderen schriftlichen Weisungen.
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Früchtchen
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Beitrag von Früchtchen »

Nanüchen, nanüchen, da hat wohl die eine oder andere Dienststelle schlechte Erfahrungen gemacht???
Mal ehrlich, wer würde ernsthaft wollen, daß er mit einem Kollegen im Dienstwagen unterwegs ist, der seinen Lappen wegen Suff, Raserei oder ähnlichem abgeben durfte???
Und wer will sich ernsthaft blind darauf verlassen, daß derjenige brav zugibt, daß er seinen Lappen abgeben durfte???
Wenn man dann noch die ganzen Versicherunsapekte mit rein nimmt, ist Kontrolle einfach der beste Weg, Probleme möglichst zu vermeiden.
Das mag der Einzelne für affig oder überflüssig halten, wenn er will.
Die Maßnahmen gäbe es sicher nicht, wenn es nicht schon Fälle gegeben hätte, wo man sich im Nachhinein gefragt hat, warum keiner kontrolliert hat ob...