
ich melde mich heute mal mit einer etwas anderen Frage, in der Hoffnung dass das ganze hier im Forum noch nicht irgendwie bereits beantwortet wurde. Meine groben Internetrecherchen ergaben nämlich meist Antworten, die mir schon viel zu kompliziert erklärt waren :/
Also kurz zur mir
Ich habe im September 2016 das duale Studium zum Diplom-Finanzwirt (FH) abgeschlossen und bin seitdem als Beamter auf Probe im Land Sachsen-Anhalt tätig. Noch während meines Studiums habe ich jedoch einen Partner kennengelernt, der in einem anderen Bundesland (in meinem Fall Niedersachsen) tätig ist. Deshalb habe ich den Wunsch... vielleicht noch nicht heute oder morgen, aber vielleicht schon in einem Jahr... ebenfalls in dieses Bundesland wechseln zu wollen.
Mein Problem/Meine Fragen
Ich bin noch relativ jung und hatte auch noch kein Gespräch im Amt mit Leuten gehabt, die mir diesbezüglich weiterhelfen konnten (ich hatte nicht einmal ein Gespräch mit meinem Vorsteher, bei dem ich sowas ansprechen konnte bzw. wollte ich das auch nicht direkt an meinen ersten Tagen machen). Dementsprechend habe ich über Vorgänge wie Versetzungen wirklich (und ich meine wirklich) überhaupt keine Ahnung. Daher habe ich ein paar Fragen. Und bitte macht mich nicht für meine Unwissenheit fertig

Kann man denn einen Antrag auf Versetzung in der Probezeit überhaupt stellen?
Muss eine bundeslandübergreifende Versetzung über einen Tauschpartner erfolgen oder funktioniert das auch ohne? Oder ist das in der Probezeit nur über einen Tauschpartner möglich (wenn es in der Probezeit überhaupt möglich ist)?
Wie läuft so ein Prozedere überhaupt ab? Muss ich da einen Termin bei meinem Vorsteher machen und das ganze beantragen? Was muss ich dafür alles tun? Muss ich mich auch beim Land Niedersachsen diesbezüglich melden? Oder läuft das dann alles automatisch? Ist der Ablauf bei der Suche nach einem Tauschpartner anders? Tut mir leid wenn die Fragen dumm sind, aber ich habe wirklich keine Ahnung, aber es interessiert mich mal so grob im Voraus, damit ich nicht komplett ahnungslos im Amt auftrete (wäre mir dann schon etwas peinlich).
Wie sieht es mit der Rückzahlung der Ausbildungsvergütung aus? Muss diese überhaupt erfolgen, wenn man einen Tauschpartner hat?
Mir ist bewusst, dass eine Versetzung lange dauern kann. Ich habe auch noch nicht vor in den nächsten Monaten schon versetzt werden zu wollen, jedoch in naher Zukunft. Ist es daher sinnvoll, schon jetzt einen Versetzungsantrag zu stellen und/oder einen Tauschpartner zu suchen?
Ich danke schon einmal für alle Antworten die folgen werden. Oder vielleicht vertröstet Ihr mich auch damit, dass ich das besser alleine alles mit meinem Amt besprechen sollte. Aber ich will zumindest mal versuchen, mich etwas schlauer zu machen.