Ruhestand für Beamte ab 2017
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Kein Bundesgesetz ist gültig, wenn es nicht im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist (Art. 82 Abs. 1 Satz 1 GG).
Wie sollen denn dann schon Antragsformulare existieren? Auf welcher gesetzlichen Grundlage?
Wie sollen denn dann schon Antragsformulare existieren? Auf welcher gesetzlichen Grundlage?
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Tja, was im Personalportal steht, stimmt zwar nicht immer zu 100%, diesmal jedoch schon.
Keine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt heißt es gibt dieses Gesetz ganz einfach noch nicht.
Einreichen kann man ja viel, nur was die Kolleg/innen von DeTeSys auch eingereicht haben mögen, zum jetzigen Zeitpunkt völlig unerheblich.
Keine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt heißt es gibt dieses Gesetz ganz einfach noch nicht.
Einreichen kann man ja viel, nur was die Kolleg/innen von DeTeSys auch eingereicht haben mögen, zum jetzigen Zeitpunkt völlig unerheblich.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Vorsorglich formlos beantragt. Ist schadlos. Man muss nicht immer auf Formblätter warten oder darauf beantragen. Wenn der Wille zum Ausdruck kommt, kann man auch später Daten austauschen. In bestimmten Situationen ist das sinnvoll. Auf den formlosen Antrag wird dann eine Reaktion erfolgen, liegt ja schhließlich im tiefsten Interesse der Telekom.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Hallo, es ist kein neues Gesetz...das bestehende wurde modifiziert, verlängert sozusagen mit anderen Konditionen und wird noch vor der Sommerpause, also im Juli im Bundesgesetzblatt verkündet werden und ist somit in Kraft, und zwar rückwirkend zum 1.1.2017
Ende April 2017 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf zur Verlängerung der sogenannten „55er-Vorruhestandsregelung“ für die Beamten in den Postnachfolgeunternehmen verabschiedet. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt dieser in Kraft. Hiermit ist bis zur Sommerpause zu rechnen. In einem neuen Faltblatt informiert die DPVKOM über die wesentlichen Neuregelungen des gesetzlichen Vorruhestandes. Es stellt die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Vorruhestandes dar und erläutert unter anderem auch die Bedingungen zur Erfüllung des sozialen Engagements.
Das Faltblatt kann hier heruntergeladen werden.
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Ende April 2017 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf zur Verlängerung der sogenannten „55er-Vorruhestandsregelung“ für die Beamten in den Postnachfolgeunternehmen verabschiedet. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt dieser in Kraft. Hiermit ist bis zur Sommerpause zu rechnen. In einem neuen Faltblatt informiert die DPVKOM über die wesentlichen Neuregelungen des gesetzlichen Vorruhestandes. Es stellt die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Vorruhestandes dar und erläutert unter anderem auch die Bedingungen zur Erfüllung des sozialen Engagements.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Hallo,
trotzdem, auch wenn im Gesetz steht "tritt zum 01.01.17 in Kraft" gibt es im Moment keine gültige Vorruhestandsregelung. Die bestehende Regelung ist am 31.12.2016 ausgelaufen. Ein Nachfolgegesetz ist noch nicht im Bundesgesetzesblatt veröffentlicht. Erst dann ist es gültig.
Außerdem wird die Telekom dieses Jahr garantiert dies nicht mehr in Anspruch nehmen. Bis die Ausführungsbestimmungen eingetütet sind und ein Budget vom Vorstand freigegeben ist wird das dieses Jahr nix mehr werden, vor allem vor dem Hintergrund 3 Monate Vorlauf.
Meine Meinung.
trotzdem, auch wenn im Gesetz steht "tritt zum 01.01.17 in Kraft" gibt es im Moment keine gültige Vorruhestandsregelung. Die bestehende Regelung ist am 31.12.2016 ausgelaufen. Ein Nachfolgegesetz ist noch nicht im Bundesgesetzesblatt veröffentlicht. Erst dann ist es gültig.
Außerdem wird die Telekom dieses Jahr garantiert dies nicht mehr in Anspruch nehmen. Bis die Ausführungsbestimmungen eingetütet sind und ein Budget vom Vorstand freigegeben ist wird das dieses Jahr nix mehr werden, vor allem vor dem Hintergrund 3 Monate Vorlauf.
Meine Meinung.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
viele Kollegen stehen bereits in den Startlöchern und wollen gehen, sind bis dato 55 geworden, die wollen nicht bis Ende des Jahres warten. Allerdings ist zu bedenken, das diese Vorruhestandsregelung ohne Rechtsanspruch gilt. leider
- Bananen-Willi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Was die Kollegen wollen, tangiert die DTAG wohl nur peripher. Wenn Kollegen gehen, dann nur die, die die Telekom gehen lassen will. Das ist nunmal die Konsequenz der doppelten Freiwilligkeit...telekomikerin60 hat geschrieben: ↑25. Jun 2017, 19:23 viele Kollegen stehen bereits in den Startlöchern und wollen gehen, sind bis dato 55 geworden, die wollen nicht bis Ende des Jahres warten.
Und wenn für dieses Jahr keine oder nur geringe finanzielle Mittel im Budget dafür eingeplant ist, werden auch nur wenige gehen können.
Zum Thema Ver- bzw. Nichtveröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Dass das Gesetzgebungsverfahren bereits vollständig abgeschlossen ist, aber immer noch keine Veröffentlichung über den Bundesanzeiger stattgefunden hat, kann eigentlich nur drei Gründe haben:
a) taktische Gründe der Regierung (könnte alles mögliche sein)
b) Verzögerung bei der redaktionellen Bearbeitung (kann ich mir nicht vorstellen, da es sich hier nicht um eine Erstfassung eines Gesetztes, sondern lediglich um eine Änderung eines bestehenden handelt
c) Einwendungen des Bundespräsidenten, der mit Aspekten des Gesetzes nicht einverstanden sein könnte (Warum sollte er nicht?)
Meine Meinung tendiert zu a), irgendwas wird mit der Verzögerung bezweckt....
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Richtig, warten wir mal ab wie lange das noch dauert.
Allerdings muss man immer im Auge haben, dass, wie wohl immer, nicht jeder Unternehmensbereich dies auch in Anspruch nimmt. Vor ein paar Jahren hat die TSI MU den Vorruhestand ausgesetzt und die TelIT, die zur TSI gehörte, Kollegen in den Vorruhestand geschickt.
Allerdings muss man immer im Auge haben, dass, wie wohl immer, nicht jeder Unternehmensbereich dies auch in Anspruch nimmt. Vor ein paar Jahren hat die TSI MU den Vorruhestand ausgesetzt und die TelIT, die zur TSI gehörte, Kollegen in den Vorruhestand geschickt.
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Was willst Du wem jetzt damit sagen?telekomikerin60 hat geschrieben: ↑26. Jun 2017, 18:12 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/115/1811559.pdf
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Morgen gibt es wieder eine neue Ausgabe vom Bundesgestzblatt. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Wir hatten letzte Woche eine Betriebsversammlung, dort wurde von der Geschäftsleitung die Parole verkündet, dass es Arbeit bis 2025 gibt und niemand in Vorruhestand gehen wird. Man staunt immer wieder.
Wir hatten letzte Woche eine Betriebsversammlung, dort wurde von der Geschäftsleitung die Parole verkündet, dass es Arbeit bis 2025 gibt und niemand in Vorruhestand gehen wird. Man staunt immer wieder.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Darf ich fragen, in welchem Bereich Du arbeitest?pensionist in spe hat geschrieben: ↑27. Jun 2017, 20:57 Morgen gibt es wieder eine neue Ausgabe vom Bundesgestzblatt. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Wir hatten letzte Woche eine Betriebsversammlung, dort wurde von der Geschäftsleitung die Parole verkündet, dass es Arbeit bis 2025 gibt und niemand in Vorruhestand gehen wird. Man staunt immer wieder.
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Zum Thema "Wir haben Arbeit bis 2025"
Das muss ein komplett anderer Bereich sein als der in dem ich tätig bin;
Grund: Betrifft jetzt zwar nicht direkt uns Beamte, jedoch wurden in meiner Gesellschaft alle Angestellten gestern darüber informiert, dass zum 01.07.2017 ein neues (verbessertes) Abfindungsprogramm aufgelegt wird.
Dieses Angebot wurde direkt von der jeweiligen FüKr jedem einzelnen MA vorgestellt und zwar auf Anordnung der GL.
Dies hörte sich also nicht unbedingt danach an, dass die Kolleg/innen bis 2025 zwingend im Unternehmen bleiben müssten.....
Das muss ein komplett anderer Bereich sein als der in dem ich tätig bin;
Grund: Betrifft jetzt zwar nicht direkt uns Beamte, jedoch wurden in meiner Gesellschaft alle Angestellten gestern darüber informiert, dass zum 01.07.2017 ein neues (verbessertes) Abfindungsprogramm aufgelegt wird.
Dieses Angebot wurde direkt von der jeweiligen FüKr jedem einzelnen MA vorgestellt und zwar auf Anordnung der GL.
Dies hörte sich also nicht unbedingt danach an, dass die Kolleg/innen bis 2025 zwingend im Unternehmen bleiben müssten.....
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Bin bei der Technik NL
Re: Ruhestand für Beamte ab 2017
Ich bin bei der TelIT.
Zum Beginn diesen Jahres wurden wir in den neuen Vorstandsbereich VTI überführt und es wurde eine eigene GmbH gegründet.
Wetten, dass durch die Zusammenfassung dieser Einheiten und dem beständigen Aufbau von Auslandseinheiten es ab nächstem Jahr garantiert zu Synergieeffekten kommt?
Zum Beginn diesen Jahres wurden wir in den neuen Vorstandsbereich VTI überführt und es wurde eine eigene GmbH gegründet.
Wetten, dass durch die Zusammenfassung dieser Einheiten und dem beständigen Aufbau von Auslandseinheiten es ab nächstem Jahr garantiert zu Synergieeffekten kommt?