*Mahlzeit*
Habe eine kleine Frage: Bin 25 und seit 2 Jahren im Beamtenverhältnis.
Wenn ich mit 27 ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werde, muß ich dann vorher nochmals zum Amtsarzt? Habe mal etwas von einer 5 Jahresregelung gelesen, in der das erste Amtsarztszeugniss noch gültig ist (b ei mir steht drin " keine Bedenken bei Übernahme auf Lebenszeit "
Kann mir da bitte jemand weiterhelfen....
Gruß vom Jim
(bin in BW Beamter falls das wichtig ist)
Übernahme auf Lebenszeit Amtsarzt?
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