Übernahme auf Lebenszeit Amtsarzt?

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Jimpansae
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Übernahme auf Lebenszeit Amtsarzt?

Beitrag von Jimpansae »

*Mahlzeit*

Habe eine kleine Frage: Bin 25 und seit 2 Jahren im Beamtenverhältnis.

Wenn ich mit 27 ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werde, muß ich dann vorher nochmals zum Amtsarzt? Habe mal etwas von einer 5 Jahresregelung gelesen, in der das erste Amtsarztszeugniss noch gültig ist (b ei mir steht drin " keine Bedenken bei Übernahme auf Lebenszeit "

Kann mir da bitte jemand weiterhelfen....

Gruß vom Jim

(bin in BW Beamter falls das wichtig ist)
SPM
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Registriert: 03.04.2008 19:19
Behörde:

Beitrag von SPM »

Hallo Jim,

meines Wissens darf das amtsärztliche Atest bei der Verbeamtung auf Lebzeit nicht älter als 3 Monate sein. Ergo musst du noch Mal hin!

Grüße
Siegfried
Admin
Admin
Beiträge: 260
Registriert: 09.11.2005 18:31
Behörde: Ministerium für ungewöhnliche Gangarten
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Beitrag von Admin »

Kommt drauf an bei welcher Verwaltung Du bist. Es gibt welche da interessierrt das niemanden mehr. Da bekommste die Urkunde mit nem schwarz-rot-goldenem Band dran und kannst Dich daran aufhängen.