Pension und zusätzlich Rente
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Pension und zusätzlich Rente
Hallo,
ich habe zwar im Forum (Bundesbeamte) einen Beitrag zu meiner Frage gefunden, die Antwort jedoch nicht verstanden . Deshalb hoffe ich auf einen Rat von jemandem der sich in der Materie auskennt.
Ich habe vor meiner Zeit als Beamtin in die Rentenversicherung eingezahlt und zwar genau 59 Monate. Das eingezahlte Geld habe ich mir nie auszahlen lassen, obwohl ich das wegen des fehlenden Monats natürlich könnte. Ich wollte mir immer die Option offen halten, den fehlenden 60. Monat als freiwilligen Beitrag zu leisten und dann Anrecht auf eine kleine Rentenzahlung zusätzlich zu meiner Pension zu haben.
Nun nähere ich mich dem 60. Lebensjahr und bin schwerbehindert. Ich habe immer Vollzeit (A12) gearbeitet. Zurzeit überlege ich, mit ca.60 Jahren (+ 6 Monate wegen Schuljahresende) aus dem Dienst auszuscheiden. Damit hätte ich natürlich entsprechende Abzüge und bekäme nicht die volle Pension.
Würde mir in diesem Fall mit dem Erreichen der regulären Altersgrenze meine Rente zusätzlich ausgezahlt?
ich habe zwar im Forum (Bundesbeamte) einen Beitrag zu meiner Frage gefunden, die Antwort jedoch nicht verstanden . Deshalb hoffe ich auf einen Rat von jemandem der sich in der Materie auskennt.
Ich habe vor meiner Zeit als Beamtin in die Rentenversicherung eingezahlt und zwar genau 59 Monate. Das eingezahlte Geld habe ich mir nie auszahlen lassen, obwohl ich das wegen des fehlenden Monats natürlich könnte. Ich wollte mir immer die Option offen halten, den fehlenden 60. Monat als freiwilligen Beitrag zu leisten und dann Anrecht auf eine kleine Rentenzahlung zusätzlich zu meiner Pension zu haben.
Nun nähere ich mich dem 60. Lebensjahr und bin schwerbehindert. Ich habe immer Vollzeit (A12) gearbeitet. Zurzeit überlege ich, mit ca.60 Jahren (+ 6 Monate wegen Schuljahresende) aus dem Dienst auszuscheiden. Damit hätte ich natürlich entsprechende Abzüge und bekäme nicht die volle Pension.
Würde mir in diesem Fall mit dem Erreichen der regulären Altersgrenze meine Rente zusätzlich ausgezahlt?
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Re: Pension und zusätzlich Rente
Nö, selbst wenn du den 60ten Monat finden würdest > &14a Beamtenversorgungsgesetzt würde bei 66,97% kappen, wo du mit 60 drüber bist. Ansonsten kein Rentenanspruch, Auszahlung.
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Re: Pension und zusätzlich Rente
Danke für die Info.
Dann sollte ich mir meine eingezahlten Beiträge doch besser auszahlen lassen. Ich habe mich nun entschlossen mich bei einer Beratungsstelle der Rentenversicherung dazu zu informieren und mir ausrechnen zu lassen, um welchen Betrag es konkret geht.
Leider kennen die sich mit dem Beamtenversorgungsrecht überhaupt nicht aus.
Dann sollte ich mir meine eingezahlten Beiträge doch besser auszahlen lassen. Ich habe mich nun entschlossen mich bei einer Beratungsstelle der Rentenversicherung dazu zu informieren und mir ausrechnen zu lassen, um welchen Betrag es konkret geht.
Leider kennen die sich mit dem Beamtenversorgungsrecht überhaupt nicht aus.
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Re: Pension und zusätzlich Rente
@ Knolle
M.W. wird die (kl.) Rente auf Antrag nach Erreichen der Regelsaltersgrenze ausbezahlt, wenn die 60 Monate voll sind.
Hast du dir bei der DRV ausrechnen lassen, wie viel du (für den fehlenden Zeitraum) nachzahlen müsstest und wie hoch die Auszahlung ab Rentenalter wäre?
M.W. wird die (kl.) Rente auf Antrag nach Erreichen der Regelsaltersgrenze ausbezahlt, wenn die 60 Monate voll sind.
Hast du dir bei der DRV ausrechnen lassen, wie viel du (für den fehlenden Zeitraum) nachzahlen müsstest und wie hoch die Auszahlung ab Rentenalter wäre?
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Re: Pension und zusätzlich Rente
Nein, das mache ich bei meinem Beratungstermin im Juli.
@zeerookah: Klar, du hast schon recht. Ich bin aber vermutlich nicht die einzige die mit beiden Systemen zu tun hat. Es wäre schon toll, wenn auch für solche Fälle Beratung möglich wäre.
@zeerookah: Klar, du hast schon recht. Ich bin aber vermutlich nicht die einzige die mit beiden Systemen zu tun hat. Es wäre schon toll, wenn auch für solche Fälle Beratung möglich wäre.
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Re: Pension und zusätzlich Rente
Ich habe auch mit erreichen des gesetzlichen Rentenalters mit beiden System zu tun. Ich weiß das ich vorher einen Antrag auf Auszahlung bei der Deutschen Rentenversicherung stellen muß. Und das mir meine derzeitige Auszahlungsstelle der Pension, diese um den entsprechenden Betrag kürzen wird (egal ob ich bei der DRV einen Antrag gestellt habe oder nicht)
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Re: Pension und zusätzlich Rente
zeerookah hat geschrieben: ↑28.05.2017 14:41
Ich habe auch mit erreichen des gesetzlichen Rentenalters mit beiden System zu tun. Ich weiß das ich vorher einen Antrag auf Auszahlung bei der Deutschen Rentenversicherung stellen muß. Und das mir meine derzeitige Auszahlungsstelle der Pension, diese um den entsprechenden Betrag kürzen wird (egal ob ich bei der DRV einen Antrag gestellt habe oder nicht)
So ist es...
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Re: Pension und zusätzlich Rente
Wenn ich es richtig verstanden habe, wird die Pension wegen der Rente (teilweise) "nur" dann gekürzt, wenn man volle Pensionsansprüche hat bzw mit der Rente zusammen fiktive volle Pensionsansprüche übersteigt.
- Könnte mir jemand beantworten, ob ich es richtig verstanden habe? -
Wenn man aktuell wegen eines Dienstunfalls 66 2/3 % bekommt, dann kann bei einem vorhandenen Rentenanspruch die Pension bis zum Erreichen des Rentenalters (und dann Antrag der Rente) max. erhöht werden auf 66,97%, siehe oben in der ersten Antwort.
Das wird vermutlich, ich habs nicht nachgelesen, nicht nur nach einem DU so sein. Ein Rentenanspruch bei Vorruhestand wäre dann bis zum Erreichen des Rentenalters also nur möglich, wenn man unter 66,97% Pension (vor Abzügen) erhält.
Die Zahl 66,97 findet man bei den Beamtengesetzen.
Bei allen anderen Fragen habe ich m.W. kompetente Antworten bei der DRV erhalten.
- Könnte mir jemand beantworten, ob ich es richtig verstanden habe? -
Wenn man aktuell wegen eines Dienstunfalls 66 2/3 % bekommt, dann kann bei einem vorhandenen Rentenanspruch die Pension bis zum Erreichen des Rentenalters (und dann Antrag der Rente) max. erhöht werden auf 66,97%, siehe oben in der ersten Antwort.
Das wird vermutlich, ich habs nicht nachgelesen, nicht nur nach einem DU so sein. Ein Rentenanspruch bei Vorruhestand wäre dann bis zum Erreichen des Rentenalters also nur möglich, wenn man unter 66,97% Pension (vor Abzügen) erhält.
Die Zahl 66,97 findet man bei den Beamtengesetzen.
Bei allen anderen Fragen habe ich m.W. kompetente Antworten bei der DRV erhalten.
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Re: Pension und zusätzlich Rente
Das hast Du richtig verstanden...Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑30.05.2017 21:32
Wenn ich es richtig verstanden habe, wird die Pension wegen der Rente (teilweise) "nur" dann gekürzt, wenn man volle Pensionsansprüche hat bzw mit der Rente zusammen fiktive volle Pensionsansprüche übersteigt.
- Könnte mir jemand beantworten, ob ich es richtig verstanden habe? -
ich bin z.B. mit 71,75 % gegangen und mein gesamter Rentenanspruch plus Zusatzrente VAP wurden angerechnet und meine Pension um diese Beträge gekürzt.
LG
Posttussi
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Re: Pension und zusätzlich Rente
Im Fall von Knolle beläuft sich die Höchstgrenze auf 71,75% aus A 12 / Endstufe abzüglich des Abschlagprozentsatzes wegen der vorzeitigen Gewährung des Ruhegehaltes. Eine Kürzung des Ruhegehaltes tritt nur dann ein, wenn Ruhegehalt und Rente diesen Höchstbetrag überschreiten, wobei Rententeile aus freiwilliger Versicherung unberücksichtigt bleiben. Zu beachten ist, dass die Rente erst nach Erreichen der gesetzlichen Rentenaltersgrenze gezahlt wird.
Beläuft sich der tatsächliche Ruhegehaltssatz auf weniger als 66,97% erhöht sich der Ruhegehaltssatz vorübergehend auf Antrag, wenn die 60 Beitragsmonate vorhanden sind auf bis zu 66,97%.
Soweit im Groben. Näheres findet man in § 50 und § 14a BeamtVG oder den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften.
Beläuft sich der tatsächliche Ruhegehaltssatz auf weniger als 66,97% erhöht sich der Ruhegehaltssatz vorübergehend auf Antrag, wenn die 60 Beitragsmonate vorhanden sind auf bis zu 66,97%.
Soweit im Groben. Näheres findet man in § 50 und § 14a BeamtVG oder den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften.
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Re: Pension und zusätzlich Rente
Danke, das habe ich so in etwa verstanden.
Man hat mir jedoch gesagt, dass ich die Abzüge wegen vorzeitigem Antrag auf Ruhegehalt (60 1/2 Jahre / Schwerbehinderung) nicht mit einem eventuellen Rentenanspruch leicht abfedern kann. Das hatte ich zunächst gehofft, wobei mir klar ist, dass wir hier von eine Minirente sprechen.
Es zeichnet sich immer mehr ab, dass es für mich keinen Sinn macht, 1 - 2 freiwillige Beiträge zu leisten und damit einen Rentenanspruch zu erwirken.
Vermutlich sollte ich schlau sein und mir meine Beitragszahlungen auszahlen lassen.
Danke für eure Antworten.
Man hat mir jedoch gesagt, dass ich die Abzüge wegen vorzeitigem Antrag auf Ruhegehalt (60 1/2 Jahre / Schwerbehinderung) nicht mit einem eventuellen Rentenanspruch leicht abfedern kann. Das hatte ich zunächst gehofft, wobei mir klar ist, dass wir hier von eine Minirente sprechen.
Es zeichnet sich immer mehr ab, dass es für mich keinen Sinn macht, 1 - 2 freiwillige Beiträge zu leisten und damit einen Rentenanspruch zu erwirken.
Vermutlich sollte ich schlau sein und mir meine Beitragszahlungen auszahlen lassen.
Danke für eure Antworten.
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Re: Pension und zusätzlich Rente
Kann man sich - bei Renteneintrittsalter- den Versorgungsausgleich als Einmalzahlung auszahlen lassen ?
(Statt als monatliche Rente)
(Statt als monatliche Rente)
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Re: Pension und zusätzlich Rente
Naturfreund hat geschrieben: ↑01.06.2017 11:47
Kann man sich - bei Renteneintrittsalter- den Versorgungsausgleich als Einmalzahlung auszahlen lassen ?
(Statt als monatliche Rente)
Ich denke nicht...
warum fragst Du?
der Versorgungsausgleich aus einer geschiedenen Ehe wird NICHT mit der Pension verrechnet,nur die eigene Rente....
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Re: Pension und zusätzlich Rente
Hallo.
Ich bin neu hier und habe mich angemledet, weil dieses Thema Rente/Pension für mich interessant aber unklar ist.
Bei fehlen aus meiner Zeit in der Rentenversicherung noch 6 Beitragsmonate. Jetzt hatte ich im Bayerischen Beamtenrecht zum Thema Pension gelesen, dass man Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung im öffentlichen Dienst bei der Versorgungsstelle auf Antrag umschreiben/anrechnen könne. Zumindest könne man das beantragen. Dies wäre natürlich generell für Leute, die spät verbeamtet werden interessant. Gibts dazu jemanden, der sowas schon gemacht/versucht hat? Denn beim Überfliegen der Artikel hier wird ja vom freiwilligen Weiterversichern eher abgeraten.
Vielen Dank schon mal.
Raly
Ich bin neu hier und habe mich angemledet, weil dieses Thema Rente/Pension für mich interessant aber unklar ist.
Bei fehlen aus meiner Zeit in der Rentenversicherung noch 6 Beitragsmonate. Jetzt hatte ich im Bayerischen Beamtenrecht zum Thema Pension gelesen, dass man Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung im öffentlichen Dienst bei der Versorgungsstelle auf Antrag umschreiben/anrechnen könne. Zumindest könne man das beantragen. Dies wäre natürlich generell für Leute, die spät verbeamtet werden interessant. Gibts dazu jemanden, der sowas schon gemacht/versucht hat? Denn beim Überfliegen der Artikel hier wird ja vom freiwilligen Weiterversichern eher abgeraten.
Vielen Dank schon mal.
Raly