Beamter auf Probe Verbeamtung auf Lebenszeit

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Schlossblick
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Beamter auf Probe Verbeamtung auf Lebenszeit

Beitrag von Schlossblick »

Hallo ich bin zurzeit Beamter auf Probe und werde bald meine Untersuchung auf Lebenszeit durchlaufen.

Ich habe durch Zufall bei mir eine Krampfadern entdeckt,
Ich bin selbst sehr sportlich und habe keinerlei schmerzen, man sieht diese aber!

Muss ich um meien Verbeamtung bangen? Bei uns gibt es zahlreiche Leute die unter anderem kreuzbandrisse
Hatten und operiert wurden. Keiner wurde hier nicht
Verbeamtet! Muss ich um meine Verbeamtung bangen? Hat jemand schon Erfahrung damit?
Schlossblick
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Re: Beamter auf Probe Verbeamtung auf Lebenszeit

Beitrag von Schlossblick »

Niemand Erfahrungen damit gemacht? :(
Schlossblick
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Re: Beamter auf Probe Verbeamtung auf Lebenszeit

Beitrag von Schlossblick »

Wieso das? In der Pdv 300 steht selbst geschrieben, dass Krampfadern zum Ausschluss führen... selbst nach Operation. Ist es nur für die Einstellungsuntersucung relevant? also bedeutet es dass man wegen so etwas nicht Angst haben sollte nicht bal zu werden?
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zeerookah
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Re: Beamter auf Probe Verbeamtung auf Lebenszeit

Beitrag von zeerookah »

dibedupp hat geschrieben:Was ist denn eine Pdv 300?
Google ist dein "Freund"
Kann ja so schwer nicht sein, oder? Du tust doch sonst immer so "Oberlehrerhaft"
Schlossblick
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Re: Beamter auf Probe Verbeamtung auf Lebenszeit

Beitrag von Schlossblick »

Polizeidienstvorschrift bedeutet das. Glaube mir ich habe jedes Forum durch und leider keine Meinungen und Erfahrungen bekommen. Deshalb nun hier die Frage.
Schlossblick
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Re: Beamter auf Probe Verbeamtung auf Lebenszeit

Beitrag von Schlossblick »

Kein Problem war ja mein Fehler. Ich hoffe eben das man als Beamter auf Probe nicht wegen so etwas rausgeworfen wird. Bei der Einstellung ist es klar da siebt man aus hatte nur gehofft, dass jemand mehr darüber weiss
matzeman
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Re: Beamter auf Probe Verbeamtung auf Lebenszeit

Beitrag von matzeman »

Wieso musst du eigentlich nochmal zur Untersuchung?
Ich war einmal, vor der Einstellung, und danach nie wieder.
Slider26
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Re: Beamter auf Probe Verbeamtung auf Lebenszeit

Beitrag von Slider26 »

Ich verweise auf Ziffer 8.7.1 der Anlage 1 zur PDV 300.
Das Bestehen von Krampfadern, sowie eine (positiv) Überstandene Krampfader-Operation schließt die Einstellung aus, und kann einer Ernennung auf Lebenszeit entgegenstehen.
Silencium
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Re: Beamter auf Probe Verbeamtung auf Lebenszeit

Beitrag von Silencium »

"Die PDV 300 stellt eine den Begriff der Polizeidiensttauglichkeit konkretisierende Verwaltungsvorschrift dar, mit der die gleichmäßige Anwendung der gesundheitlichen Eignungsvoraussetzungen gewährleistet werden sollte. Durch Erlass und Anwendung der PDV 300 hatte der Dienstherr das ihm in Bezug auf die gesundheitlichen Eignungsvoraussetzungen eingeräumte Ermessen gebunden bzw. den diesbezüglich bestehenden Beurteilungsspielraum ausgefüllt, um sicherzustellen, dass die gesundheitliche Eignung der Bewerber nach einheitlichen Maßstäben beurteilt wird. In der Rechtsprechung war dementsprechend anerkannt, dass sich hieraus eine Bindungswirkung für die Gerichte ergab (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.10.12 – OVG 4 M 19.12 –, EA, S. 3f.).

Angesichts der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die bezüglich der gesundheitlichen Eignungsvoraussetzungen eine volle Überprüfbarkeit und Überprüfungsverpflichtung durch die Gerichte annimmt, entfällt der diesbezügliche Anwendungsbereich der PDV 300 mit der Folge, dass eine Bindungswirkung für die Gerichte nicht mehr bejaht werden kann." (VG Berlin vom 22.01.14 - VG 7 K 117.13)

Ob bei einer völlig beschwerdefreien Krampfader ohne jegliche negative Prognose eine pauschale Versagung der Polizeidiensttauglichkeit rechtmäßig ist, kann daher bezweifelt werden. Die Beurteilung dieser Ermessensfrage kann jedenfalls voll gerichtlich nachgeprüft werden.
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
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Baumschubser
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Re: Beamter auf Probe Verbeamtung auf Lebenszeit

Beitrag von Baumschubser »

dibedupp hat geschrieben: 27. Dez 2016, 18:09 @ Schlossblick, sorry, aus deinem EP ging nicht hervor, dass du bei der Polizei bist. Da in der allg. Verwaltung Krampfadern meines Wissens kein Problem sind, verwunderte mich die Frage.
Ääääähm, wir sind hier im /Beamtenforum/Polizei, das legt nahe, dass er Polizeibeamter sein könnte. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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Baumschubser
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Re: Beamter auf Probe Verbeamtung auf Lebenszeit

Beitrag von Baumschubser »

matzeman hat geschrieben: 28. Dez 2016, 15:02 Wieso musst du eigentlich nochmal zur Untersuchung?
Ich war einmal, vor der Einstellung, und danach nie wieder.
Na auch du wirst sicher 2x gewesen sein. Einmal beim Einstellungstest und dann nochmal gleich am ersten Tag, ehe du deine Urkunde bekommen hast.
matzeman
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Re: Beamter auf Probe Verbeamtung auf Lebenszeit

Beitrag von matzeman »

Baumschubser hat geschrieben: 23. Feb 2017, 18:55
matzeman hat geschrieben: 28. Dez 2016, 15:02 Wieso musst du eigentlich nochmal zur Untersuchung?
Ich war einmal, vor der Einstellung, und danach nie wieder.
Na auch du wirst sicher 2x gewesen sein. Einmal beim Einstellungstest und dann nochmal gleich am ersten Tag, ehe du deine Urkunde bekommen hast.
Nö- Ich war einmal vor der Einstellung als Beamter auf Probe und das wars.
Meine Ernennung zum BAL bekam ich ohne weitere Untersuchung.
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Baumschubser
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Re: Beamter auf Probe Verbeamtung auf Lebenszeit

Beitrag von Baumschubser »

Nee, ich meinte das anders. Ich kenne es so, dass man im Rahmen des Auswahlverfahrens auch zum Polizeiarzt muss. Das ist ja ggf. bis zu einem Jahr vor Dienstbeginn. Normalerweise muss man dann unmittelbar gleich zu Beginn der Ausbildung nochmal durch die Gesichtskontrolle.
linebacker
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Re: Beamter auf Probe Verbeamtung auf Lebenszeit

Beitrag von linebacker »

Ich bin bei der Justiz.
Einmal Untersuchung nach pdv300 vor der Einstellung. Danach nie wieder.
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Baumschubser
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Re: Beamter auf Probe Verbeamtung auf Lebenszeit

Beitrag von Baumschubser »

Richtig, bei der Justiz ist das so. Einmal zum Amtsarzt und dann nie wieder. Bei der Polizei ist das aber meist ein klein wenig anders.
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