Anerkennung von Zeiten im höheren Dienst auf Angestelltenposition

Themen speziell für Bundesbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
adrian142
Beiträge: 6
Registriert: 15. Apr 2017, 08:10
Behörde:

Anerkennung von Zeiten im höheren Dienst auf Angestelltenposition

Beitrag von adrian142 »

Hallo zusammen,

ich bin seit ca. zehn Jahren auf Positionen des höheren Dienstes bei meinem öffentlichen Arbeitgeber, der Bundesagentur für Arbeit, eingesetzt. Die letzten fünf Jahre waren das Tätigkeiten auf der Ebene A 15. Bei der BA sind das Angestellten Tätigkeiten, für die man einen AT-Vertrag abschließt. Zuvor war ich fünf Jahre auf der Ebene A 14 eingesetzt, auch als Angestellter, im Tarifvertrag der BA als TE I Position gekennzeichnet.

Von der Laufbahn her bin ich Beamter des gehobenen Dienstes. Die Laufbahn von A9 bis A 13 hatte ich bis 1999 bereits komplett durchlaufen. In 2002 wurde ich zum ersten Mal für das Aufstiegsverfahren in den höheren Dienst vorgeschlagen. In diesem Jahr klappte es noch nicht mit der Zulassung zum Aufstiegsverfahren und danach wurde das Aufstiegsverfahren in den höheren Dienst bei der BA unter Florian Gerster genauso abgeschafft wie das Fachhochschulstudium in Mannheim, das ich von 1984-1987 absolviert habe.

Die BA bietet nun grundsätzlich Angestelltenpositionen an. Hier existiert das Konstrukt der In-Sich-Beurlaubung (ISB). Um die Beförderungsämter zu erreichen, machte ich dann von diesem Konstrukt Gebrauch. Vor der Übertragung der außertariflichen Tätigkeit absolvierte ich auch noch ein Assessment Center und in der Folge entsprechend empfohlene Qualifizierungsmaßnahmen.

Ich erfahre nun Probleme mit dem „Spezialkonstrukt der BA“, wenn ich mich auf entsprechende Positionen des höheren Dienstes bei anderen öffentlichen Arbeitgebern bewerbe. Diese kennen häufig nur das reguläre Aufstiegsverfahren bzw. das formale Kriterium „Universitätsabschluss“.

Ich habe nun in einem anderen Forumsbeitrag von der Anerkennung für die Laufbahn des höheren Dienstes gelesen, wenn man 2,5 Jahre auf einer Tätigkeit im höheren Dienst unterwegs gewesen ist. Meine Frage ist nun die wie und von wem ich eine solche Anerkennung erhalten kann, sodass mir der Arbeitsmarkt des höheren Dienstes bei allen öffentlichen Arbeitgebern wieder zugänglich wird, so wie er mir in der Vergangenheit nach Absolvierung des regulären Aufstiegsverfahrens zugänglich gewesen wäre.

Besten Dank und viele Grüße!
Tyto
Beiträge: 105
Registriert: 4. Apr 2017, 00:01
Behörde: Kommunal

Re: Anerkennung von Zeiten im höheren Dienst auf Angestelltenposition

Beitrag von Tyto »

Da das Laufbahnrecht Ländersache ist, wird es kaum eine allgemeingültige Antwort auf dein Anliegen geben. Um welchen Dienstherrn geht es denn genau? Kannst du den Beitrag mit den 2,5 Jahren mal verlinken? Vielleicht kann ich darüber eine Quelle finden :)
Casiopeia1981
Beiträge: 32
Registriert: 31. Okt 2013, 15:32
Behörde: Landesbehörde / früher Bund
Wohnort: Bochum

Re: Anerkennung von Zeiten im höheren Dienst auf Angestelltenposition

Beitrag von Casiopeia1981 »

Ist meine PN angekommen?
adrian142
Beiträge: 6
Registriert: 15. Apr 2017, 08:10
Behörde:

Re: Anerkennung von Zeiten im höheren Dienst auf Angestelltenposition

Beitrag von adrian142 »

Danke. Ja. Gerade geantwortet
adrian142
Beiträge: 6
Registriert: 15. Apr 2017, 08:10
Behörde:

Re: Anerkennung von Zeiten im höheren Dienst auf Angestelltenposition

Beitrag von adrian142 »

Tyto hat geschrieben: 15. Apr 2017, 12:31 Da das Laufbahnrecht Ländersache ist, wird es kaum eine allgemeingültige Antwort auf dein Anliegen geben. Um welchen Dienstherrn geht es denn genau? Kannst du den Beitrag mit den 2,5 Jahren mal verlinken? Vielleicht kann ich darüber eine Quelle finden :)
Hier zwei Verlinkungen, eine bzgl. der Aussage 2,5 Jahre und dann auch noch auf ein Gerichtsurteil zu einem ähnlichen Fall bei der Telekom, von der die BA die ISB abgeschaut hat:
https://beamtentalk.de/viewtopic.php?f= ... fc7#p31179

http://www.bverwg.de/entscheidungen/ent ... U2C71.10.0
Tyto
Beiträge: 105
Registriert: 4. Apr 2017, 00:01
Behörde: Kommunal

Re: Anerkennung von Zeiten im höheren Dienst auf Angestelltenposition

Beitrag von Tyto »

Dankeschön :)
adrian142
Beiträge: 6
Registriert: 15. Apr 2017, 08:10
Behörde:

Re: Anerkennung von Zeiten im höheren Dienst auf Angestelltenposition

Beitrag von adrian142 »

Kann ich in meinem Fall einen Antrag nach §8 Abs. 2 BLV zur Feststellung der Laufbahnbefähigung stellen?
>>>>
(2) Haben Bewerberinnen oder Bewerber die erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung erworben, erkennt der Bundespersonalausschuss oder ein von ihm zu bestimmender unabhängiger Ausschuss die Laufbahnbefähigung an.
<<<<

Auf welchem Weg wird ein solcher Antrag in Richtung Bundespersonalausschuss auf den Weg gebracht?
Monty
Beiträge: 69
Registriert: 25. Mai 2015, 08:38
Behörde: Bundesverwaltung
Geschlecht:

Re: Anerkennung von Zeiten im höheren Dienst auf Angestelltenposition

Beitrag von Monty »

Hi,

vielleicht rufst du einfach mal bei der Geschäftsstelle des Bundespersonalausschuss im Innenministerium an. So habe ich es zumindest bei meinem Aufstieg gemacht. Der Ausschuss fühlt sich im Regelfall allerdings für die Beratung der Dienststellen zuständig und nicht für die Beratung der Staatsdiener selbst. Wenn man nett fragt bekommt man aber trotzdem eine Antwort, so meine Erfahrung ;) .

Kontakte gibt's auf der HP des BMI:

http://www.bmi.bund.de/DE/Ministerium/S ... _node.html
adrian142
Beiträge: 6
Registriert: 15. Apr 2017, 08:10
Behörde:

Re: Anerkennung von Zeiten im höheren Dienst auf Angestelltenposition

Beitrag von adrian142 »

Guter Tipp. Das werde ich machen. :)
Casiopeia1981
Beiträge: 32
Registriert: 31. Okt 2013, 15:32
Behörde: Landesbehörde / früher Bund
Wohnort: Bochum

Re: Anerkennung von Zeiten im höheren Dienst auf Angestelltenposition

Beitrag von Casiopeia1981 »

Das zitierte Urteil ist ein ganz anderer Fall, da der Kläger bereits über einen entsprechenden Hochschulabschluss verfügte und zudem ausreichende Erfahrungszeiten nach dem Abschluss auf der Ebene des hD absolviert hat. Ergänzend dazu gibt es bei den PNU ein eigenes Laufbahnrecht, welches als lex speciales teilweise die BLV-Regelungen verdrängt.

Zum BPA:
Du kannst ja mal berichten, welche Auskunft man dir erteilt. Ich wäre allerdings nicht zu optimistisch, da die Zuerkennung der Laufbahnbefähigung einen entsprechenden Antrag durch die Dienststelle beim BPA voraussetzt. Ich glaube aber, dass es sich hierbei nicht um ein nicht-können-, sondern um ein nicht-wollen-Problem
adrian142
Beiträge: 6
Registriert: 15. Apr 2017, 08:10
Behörde:

Re: Anerkennung von Zeiten im höheren Dienst auf Angestelltenposition

Beitrag von adrian142 »

Natürlich passt der Fall nicht 1 zu 1. Dennoch:
Ich habe auch bereits 10 Jahre (!) auf Stellen im hD bei der BA absolviert. Eben auf einer Angestelltenposition. Erst nach dem TV-BA (TEI=A14). Dann bin ich durch das BA Assessment Center für die OFK gegangen um auf die Position AT1 (A15) zu kommen.
Das ist von der Struktur her absolut mit der PNU vergleichbar.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3952
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Anerkennung von Zeiten im höheren Dienst auf Angestelltenposition

Beitrag von Torquemada »

Beantrage doch die Anerkennung einfach formal und warte das Ergebnis ab.
Offenbar geht es dir darum, bei anderen Behörden im höheren Dienst verbeamtet zu werden.
Casiopeia1981
Beiträge: 32
Registriert: 31. Okt 2013, 15:32
Behörde: Landesbehörde / früher Bund
Wohnort: Bochum

Re: Anerkennung von Zeiten im höheren Dienst auf Angestelltenposition

Beitrag von Casiopeia1981 »

§ 24 BLV scheidet in jedem Fall aus, weil du den notwendigen Master-Abschluss nicht hast. Zudem wäre selbst bei vorhandenem Master zu klären, ob die Zeiten überhaupt anrechenbar wären, wenn du den Abschluss nachholst - bei den PNU geht dieses gem. § 1 ABS. 5 PostLV i. V. mit § 4 ABS. 2 PostPersRG.

Wenn man dir die Chance zum Aufstieg nicht einräumt - sei es im Rahmen eines Regelaufstiegs oder als leistungsstarker Beamter - sieht es schlecht aus. Die Anerkennung als anderer Bewerber wäre dann der letzte Strohhalm, wobei man das nicht selber kann. Das setzt eigentlich einen Antrag des Dienstherrn beim BPA vor.
Antworten