Probleme beim Wechsel Land zum Bund
Moderator: Moderatoren
Probleme beim Wechsel Land zum Bund
Ich arbeite in der Landesverwaltung und habe mich auf eine öffentliche Ausschreibung des Bundes beworben.
Kurz gefasst habe ich eine Zusage für die Stelle vom Bund vorliegen.
Nun folgte die Anforderung zur Abordnung und das Land verweigert genau dies.
Inzwischen ist es soweit das das Land auch keiner Versetzung mehr zustimmt.
Hat jemand schon mal ähnliches Erlebt und kann mir Tips für das weitere Verfahren geben?
Kurz gefasst habe ich eine Zusage für die Stelle vom Bund vorliegen.
Nun folgte die Anforderung zur Abordnung und das Land verweigert genau dies.
Inzwischen ist es soweit das das Land auch keiner Versetzung mehr zustimmt.
Hat jemand schon mal ähnliches Erlebt und kann mir Tips für das weitere Verfahren geben?
Selbe Probleme bei Bewerbung beim Bund

Hast Du bereits neue Erkenntnisse hinsichtlich eines möglichen Rechtsanspruchs auf Abordnung/Versetzung? Hast Du andere Möglichkeiten ggfs. mit dem Bund für eine Einstellung gefunden?
Wäre für eine kurzfristige Antwort sehr dankbar!!!!!!!
Hallo zusammen,
habe jetzt das gleiche Problem, obwohl ich gehofft hatte meine Behörde wäre so gnädig mir den Weg zu bereiten.
Habt ihr Tipps und Tricks, warum eine Abordnung auch für die abgegebende Behörde interessant oder gar zwingend sein könnte? Bund-Länder-Interesse?
Kann sich der Bund überhaupt direkt an die untere Landesbehörde wenden oder muss sie über das Ministerium gehen???
Danke für Eure Infos!
Gruß Nele
habe jetzt das gleiche Problem, obwohl ich gehofft hatte meine Behörde wäre so gnädig mir den Weg zu bereiten.
Habt ihr Tipps und Tricks, warum eine Abordnung auch für die abgegebende Behörde interessant oder gar zwingend sein könnte? Bund-Länder-Interesse?
Kann sich der Bund überhaupt direkt an die untere Landesbehörde wenden oder muss sie über das Ministerium gehen???
Danke für Eure Infos!
Gruß Nele
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- Beiträge: 34
- Registriert: 17. Mär 2009, 18:46
- Behörde:
Wenn der neue Dienstherr einen einstellen möchte und man selbst wechseln will, kann man doch einfach eine neue Ernennungsurkunde annehmen und informiert danach den alten Dienstherrn. Dadurch wurde ein neues Beamtenverhältnis begründet und das alte ist automatisch beendet.
§ 23 Abs. 2 BeamtStG
(2) Die Beamtin oder der Beamte ist entlassen, wenn ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn oder zu einer Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft begründet wird, sofern nicht im Einvernehmen mit dem neuen Dienstherrn oder der Einrichtung die Fortdauer des Beamtenverhältnisses neben dem neuen Dienst- oder Amtsverhältnis angeordnet oder durch Landesrecht etwas anderes bestimmt wird.
§ 23 Abs. 2 BeamtStG
(2) Die Beamtin oder der Beamte ist entlassen, wenn ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn oder zu einer Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft begründet wird, sofern nicht im Einvernehmen mit dem neuen Dienstherrn oder der Einrichtung die Fortdauer des Beamtenverhältnisses neben dem neuen Dienst- oder Amtsverhältnis angeordnet oder durch Landesrecht etwas anderes bestimmt wird.
Im Augenblick ist ein Staatsvertrag in der Pipeline, der die Aufteilung der "Versorgungslasten" regeln soll.
Danch muss der abgebende Dienstherr dem aufnehmenden eine "Ablösesumme" zahlen. Also umgekehrt wie im Fußball. Der abgebende Dienstherr hat aber ein Abgabeverweigerungsrecht. Dann bliebe nur die Raubernennung. Das wird sich aber jede Behörde dreimal überlegen, denn gerade bei lebensälteren Bewerbern kostet das. Denn dann muss die Ernennungsbehörde die gesamte Altersversorgung allein tragen.
Tolle Idee, diese Föderalismusreform. 17 unterschiedliche Versorgungsrechte müssen ja im Chaos enden. Es muss aber erstmal alles an die Wand gefahren werden, bis das wieder rückgängig gemacht wird. Und das wird bestimmt zwanzig Jahre dauern.
Die Mobilität von Beamten kann man jedenfalls dann vergessen. Das Grundrecht der freien Berufswahl wird für Beamte unzumutbar beschränkt.
Danch muss der abgebende Dienstherr dem aufnehmenden eine "Ablösesumme" zahlen. Also umgekehrt wie im Fußball. Der abgebende Dienstherr hat aber ein Abgabeverweigerungsrecht. Dann bliebe nur die Raubernennung. Das wird sich aber jede Behörde dreimal überlegen, denn gerade bei lebensälteren Bewerbern kostet das. Denn dann muss die Ernennungsbehörde die gesamte Altersversorgung allein tragen.
Tolle Idee, diese Föderalismusreform. 17 unterschiedliche Versorgungsrechte müssen ja im Chaos enden. Es muss aber erstmal alles an die Wand gefahren werden, bis das wieder rückgängig gemacht wird. Und das wird bestimmt zwanzig Jahre dauern.
Die Mobilität von Beamten kann man jedenfalls dann vergessen. Das Grundrecht der freien Berufswahl wird für Beamte unzumutbar beschränkt.