Telekommi hat geschrieben: ↑13. Mär 2017, 19:59
Hallo Willio,
bei der A9Z müsstest Du wie normal die Planstellenzuweisung mit Wirkung zum 01.01.2019 bekommen für den Fall, dass es so gehandhabt wird wie im letzten Jahr. Du hättest den Posten dann ruhegehaltsfähig nach zwei Jahren, d.h. zum 31.12.2020. Planstellenzuweisung bedeutet, die Urkunde müssten Du spätestens im März 2019 bekommen, da 3 Monate rückwirkende Einweisung in die Planstelle möglich ist.
Der Ruhestand muss zwingend spätestens zum 01.01.2021 beginnen (letzter AT 31.12.2020), nicht der Antrag gestellt sein. Da Du aber im Mai 56 wirst könnte es ein Vabanquespiel werden, da es in 2016 ursprünglich so war, dass im 2. HJ nur die gehen durften, die dann auch erst 55 werden, die anderen mussten im 1. HJ gehen. Wurde später wieder revidiert, aber wie gesagt, kann auch ins Auge gehen.
Hallo zusammen,
den Zeitplan verstehe ich nicht?? Wenn du in 2015 A9 geworden bist, dann ist dieser nach 2 Jahren ruhegehaltsfähig, somit in dem Monat in dem du befördert worden bist. Nur 2 Jahre später. Also irgendwann in 2017. Solltest du eventuell in 2016 schon dein Z bekommen haben, dann ist dieses sofort ruhegehaltsfähig. Beim Z gibt es keine Wartezeit. Als nochmals: Wenn dein A9er ruhegehaltsfähig ist, ist es auch dein Z.
Das Z ist keine Beförderung sondern nur eine ruhegehaltsfähige Zulage zum A9.
Wäre somit eigentlich ruhegehaltsfähig wenn der A9 ruhegehaltsfähig wird, ohne weitere Wartezeit.
Telekommi hat geschrieben: ↑13. Mär 2017, 19:59 da es in 2016 ursprünglich so war, dass im 2. HJ die gehen durften, die dann auch erst 55 werden, die anderen mussten im 1. HJ gehen.
Die Frage kam hier auch hoch, um wieviel Monate über den 55. Geburtstag hinaus verzögert werden kann?
Telekommi hat geschrieben: ↑13. Mär 2017, 19:59Erst 39 Jahre? Das ist aber nun wirklich jammern auf hohem Niveau. Die meisten haben dies mit 56 Jahren nicht.
Ohne irgendwelche Buschzuschläge sind 55-15=40. Mit 15 Jahren hat man in der Regel gerade mal das neunte Schuljahr durch. Dabei vorausgesetzt, ununterbrochene Vollzeit und die Gesetzesänderung bzgl. der Anerkennung der Zeiten vor dem 18 Geburtstag.
Telekommi hat geschrieben: ↑13. Mär 2017, 19:59 da es in 2016 ursprünglich so war, dass im 2. HJ die gehen durften, die dann auch erst 55 werden, die anderen mussten im 1. HJ gehen.
Die Frage kam hier auch hoch, um wieviel Monate über den 55. Geburtstag hinaus verzögert werden kann?
Telekommi hat geschrieben: ↑13. Mär 2017, 19:59Erst 39 Jahre? Das ist aber nun wirklich jammern auf hohem Niveau. Die meisten haben dies mit 56 Jahren nicht.
Ohne irgendwelche Buschzuschläge sind 55-15=40. Mit 15 Jahren hat man in der Regel gerade mal das neunte Schuljahr durch. Dabei vorausgesetzt, ununterbrochene Vollzeit und die Gesetzesänderung bzgl. der Anerkennung der Zeiten vor dem 18 Geburtstag.
Hallo AndyO,
nach meinen Informationen liegt die Befähigung zum mittleren Dienst, bzw. für die Beamtenlaufbahn entweder mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (also nach der Lehre) oder mit dem Abschluss von mindestens der mittleren Reife vor und da tickt die Uhr dann ab 17 Jahren, das habe ich so in meinem Bescheid erhalten, den ich letztes Jahr einfach mal so bei HR angefragt hatte.
Der Kollege ist "IN SICH BEURLAUBT" und verdient prächtig im gehobenen Dienst. Warum sollte ihn der Dienstherr befördern?
Ein altes Problem bei der Telekom. Irgendwann wir das Z schon kommen.
Es will mir einfach nicht in den Kopf, dass es erwachsenen, lebenserfahrenen Menschen (denn solche schreiben doch hier anscheinend?) nicht möglich ist, dieses Forum zu nutzen, um sich sachlich und höflich auszutauschen. Ist es wirklich so schwer, die hier herrschende Vielfalt zu schätzen und die Meinung anderer einfach mal gleichberechtigt neben den eigenen Ansichten gelten zu lassen - und nicht reflexartig den zum Feind zu erklären, der sich in einer Sache nicht der eigenen Meinung anschließt? Wie funktioniert das im Arbeitsleben, wenn man Andersdenkenden gegenüber so intolerant bis feindselig eingestellt ist, sie mit Ironie und Häme überschüttet und nur die eigenen Ansichten gelten lässt?
"den Zeitplan verstehe ich nicht?? Wenn du in 2015 A9 geworden bist, dann ist dieser nach 2 Jahren ruhegehaltsfähig, somit in dem Monat in dem du befördert worden bist. Nur 2 Jahre später. Also irgendwann in 2017. Solltest du eventuell in 2016 schon dein Z bekommen haben, dann ist dieses sofort ruhegehaltsfähig. Beim Z gibt es keine Wartezeit. Als nochmals: Wenn dein A9er ruhegehaltsfähig ist, ist es auch dein Z."
Da muss ich euch leider enttäuschen, das "Z" ist genauso ruhegehaltsfähig wie eine Beförderung! Ich habe zum rückwirkend 01.03.2015 mein A9 Z bekommen und es wurde erst zum 01.03.2017 ruhegehaltsfähig. Somit war der Vorruhestand 2016 vorbei, aber zum Glück wird ja bald der nächste angeboten?? Obwohl man mir beim VPS sagte, dass es in diesem Jahr für die Telekom nur die Altersteilzeit geben würde?? Zur Zeit werde ich wieder heftigst bedrängt, die Telekom doch endlich zu verlassen (bin 60 J) Aber zum Glück ist das MEINE Entscheidung.
Hallo Angelika,
wo kann ich das nachlesen? Ich war bis heute der Meinung, dass ich nach zwei Jahren A9 die Amtszulage mit in den Ruhestand nehmen kann. Habe noch keinen Gesetzestext gelesen in dem es eindeutig steht.