Beförderungen bei der Polizei

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Baumschubser
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Beförderungen bei der Polizei

Beitrag von Baumschubser »

Kann mir jemand Pi x Daumen sagen, innerhalb welcher Dienstjahre man bei der Polizei eine Beförderung von A7 nach A8 im mD, bzw. von A9 nach A10 im gD halbwegs einplanen kann? Das ist logischerweise in jedem Bundesland etwas anders, deshalb vielleicht das Land mal mit dazu schreiben.
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tiefenseer
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Re: Beförderungen bei der Polizei

Beitrag von tiefenseer »

Hi,

ich habe "Kollegen" an meiner Seite gehabt, die sind innerhalb eines halben Jahrzehnt von A7 nach A10 gewandert und haben hinter sich eine Schleimspur her gezogen. Da musste man aufpassen darauf nicht zu Fall zu kommen.
Dann habe ich Kollegen an meiner Seite gehabt, die fleißig waren und sind, die auch bereit sind mal auf die eine oder andere Zulänglichkeit aufmerksam zu machen. Der oder die, die dann von A7 zu A8 oder von A8 zu A9 nach mehr als 10 Jahren befördert wird, sich letztlich glücklich schätzen kann.

Es gibt keine Regeln für Zeiträume für Beförderungen. Und sollte es doch solche Regeln geben (wovon ich nichts weiß) gibt es sicherlich 1000 Ausnahmen diese Regeln zu unterwandern.

Offiziell wird immer von irgend welchen (an geblich nicht vorhandener) Stellen gesprochen.
Es gibt viele Kollegen, die viele Jahre eine Stelle besetzt hatten, die nicht mal zu seiner Dienststelle gehörten.
Die Gründe hierfür sind so abenteuerlich, wie die Gründe, die dafür sprachen, nicht befördert zu werden.

@Baumschubser...ich würde mich freuen, wenn Du hier eine brauchbare Antwort bekommst...aber...das ist so wie das Vorfinden einer Nadel im Heuhaufen...

...in diesem Sinne...habe eine schöne Zeit
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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Baumschubser
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Re: Beförderungen bei der Polizei

Beitrag von Baumschubser »

Erstmal vielen Dank für die Antwort. Mich hat hier mal der Vergleich zum Strafvollzug interessiert und ob das über die Polizei Gehörte dem realen Leben entspricht.

Im ersteren Fall kann ich für unsere JVA sagen, dass es selbst bei Leuten mit der von dir angesprochenen Schleimspur nicht unter 10 Jahren (incl. Ausbildungszeit) von A7 nach A8 geht und der Extremfall so aussieht, dass in diesem Jahr die ersten Leute mit A7 pensioniert werden. Die waren schon vor dem Mauerfall im Dienst, sind seit 1993 Beamte und wurden nie befördert.

Dieses negative Extrem dürfte ja bei der Polizei nicht gegeben sein, deshalb habe ich nach dem einen oder anderen konkreten Fall von Forumsmitgliedern gefragt. Ist ja kein großes Geheimnis, mal zu verraten, nach wievielen Jahren man befördert wurde.
Florek
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Re: Beförderungen bei der Polizei

Beitrag von Florek »

Bei der bayerischen Polizei ist das im Normalfall eine Regelbeförderung nach Mindestwartezeit, jedenfalls die A7-A8, A9-A10 dauert aber m. W. auch nicht besonders lang.
ignisas4
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Re: Beförderungen bei der Polizei

Beitrag von ignisas4 »

Beim Bund sind das je nach Dienststelle unterschiedliche Angaben. Aber so alle 4-5 Jahre kann man da mit rechnen.
Herzliche Grüße von mir!
Volker007
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Re: Beförderungen bei der Polizei

Beitrag von Volker007 »

Bundespolizei.
Es gibt keine festgelegten Beförderungszeiten.
Offiziell wird nach Eignung, Leistung u. Befähigung eine Note vergeben. Mit dieser Note wirst du in einer Beförderungsrangliste innerhalb deiner Direktion geführt. Je besser die Note, desto höher ist der Stellenplatz in der Liste. Eine Direktion umfasst mehrere Tausend Beamte.
Soweit die Theorie.
Praktisch bist du von deinem Dienstgruppenleiter/Einheitsführer abhängig.
Der geht mit "deiner" Note in die Notenkonferenz und versucht diese dann gegen die anderen Dienstgruppenleiter/Einheitsführer durchzusetzen. Das ist wie auf einem Basar. Dort wird um Noten gefeilscht weil auch zusätzlich noch vorgegebene Quotierungen in den jeweiligen Notenbereichen beachtet werden müssen. Erlangt deine vorgeschlagene Note in der Runde Zustimmung und wird nicht nachträglich noch vom Zweitbeurteiler, i.R. der Inspektionsleiter, abgesenkt, dann steht der Notenvergabe nichts mehr im Wege. In ganz seltenen Fällen hat der Zweitbeurteiler aber auch schon Noten raufgesetzt.
Die Anzahl der guten, hohen Noten über Jahre entscheiden dann letztendlich über den Zeitpunkt der Beförderung.
Letztendlich bist du von deinem Erst-, und Zweitbeurteiler abhängig.
Du kannst bis zum Umfallen zur vollsten Zufriedenheit arbeiten, wenn du keine Lobby hast wird das auch nichts mit den guten Noten und den dementsprechenden Beförderungen. Wer schnell Karriere machen möchte sucht in der Regel meist die Nähe zu seinen Vorgesetzten, widerspricht u kritisiert nicht. So zumindest meine jahrelangen Erfahrungen.
Es gibt aber auch "Überflieger" welche tatsächlich durch Leistung in den Genuss einer schnelleren Beförderung kommen. Das ist aber meist die Ausnahme.
Auf der anderen Seite gibt es Leute die ihren Dienst zur vollen Zufriedenheit versehen, nie unangenehm auffallen und trotzdem bis zur Pensionierung den Sprung zum A9 nicht schaffen.
Bisher war ich auf drei Dienststellen eingesetzt und überall das Gleiche. Natürlich kann ich nur aus eigenen Erfahrungen berichten. Es kommt immer auf deinen Vorgesetzten an ob er dich fördern möchte oder eben nicht.
Gegen die Beurteilungen kann man übrigens nur bei Formfehlern klagen.
Slider26
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Registriert: 26. Jul 2015, 13:04
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Re: Beförderungen bei der Polizei

Beitrag von Slider26 »

ignisas4 hat geschrieben: 26. Sep 2016, 13:32 Beim Bund sind das je nach Dienststelle unterschiedliche Angaben. Aber so alle 4-5 Jahre kann man da mit rechnen.
Das ist eine Verallgemeinerung und de facto falsch. Wer in 5 Jahren (egal ob g.D. oder m.D.) aufsteigt gilt bei der BPOL quasi als "Überflieger".

Ich denke, der Post von Volker007 hat es mehr als treffend auf den Punkt gebracht. Das System, genauso wie evtl. Beförderungszeiten.
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