silversurfer hat geschrieben: 15. Feb 2017, 21:06
Ich denke, wer es sich Karrieremaessig leisten kann, der tritt an die Korruptionsbeauftragte heran und gibt zu bedenken, das auf Grund der verzögerten Beihilfebearbeitung sich der finanzielle Rahmen verringert und die Anfälligkeit für Bestechung steigt.
Der ist gut

Aber ernsthaft, wie verhält sich eine solch verspätete Zahlung mit der Vorgabe, dass der Beamte angemessen alimentiert (in der Tat auch wg. Bestechung) wird und bei Krankheit abgesichert ist?
Kann das sein, dass es auch nach der Höhe des Erstattungsanspruchs geht? Geht man davon aus, dass man Erstattungsbeträge um vllt. 500 Euro erst mal liegen lässt?
Die Erstattung aus einem DU erfolgte innerhalb von 3 Wochen. Vierstellige reguläre Beträge ebenso flott.