Ruhestand für Beamte ab 2017

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Held789
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Held789 »

Bei dem Gesetzentwurf "stolpere" ich allerdings über das Inkrafttreten des Gesetzes (01.01.2017).
Das neue Gesetz gibt es doch noch gar nicht. Oder täusche ich mich?? Soll das dann rückwirkend gelten?
Wäre nett, wenn da jemand Info´s zu geben könnte. Konnte über Google auch nichts finden.
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Dann bin ich mal gespannt.
Bundesfreiwilligendienst für ein Jahr, mal sehen, wie dies ausgestaltet werden soll.
Und wen es trifft. Nur die, die Geburtsjahr 1962 sind? Oder alle, die in den Vorruhestand gehen wollen?
T-Beamter
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von T-Beamter »

Auf der Web-Seite der DPVKOM gibt es neue Informationen zur Neuregelung des gesetzlichen Vorruhestandes:
"Ziel des Gesetzgebers ist es, dass die neue Vorruhestandregelung noch vor der Bundestagswahl im September 2017 verabschiedet wird. Bis dahin sind noch viele offene Fragen zu klären."
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Interessant ist natürlich der letzte Satz:
"Ziel des Gesetzgebers ist es, dass die neue Vorruhestandregelung noch vor der Bundestagswahl im September 2017 verabschiedet wird. Bis dahin sind noch viele offene Fragen zu klären. Mit einem Inkrafttreten der neuen Vorruhestandsregelung ist frühestens Ende dieses Jahres zu rechnen."
Also scheint es doch 2018 zu werden :cry:
noexite1
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von noexite1 »

Kann mir noch mal jemand erklären wie viel man beim Vorruhestand bekommt? Sind es 71,75% für den Zeitraum bis 65? Und anschließend weiterhin der gleiche Betrag?
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zeerookah
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von zeerookah »

Wenn du 40 Dienstjahre (ab 17.Lebensjahr) voll hast, bekommst du 71,75% bis du tot bist. Laß es dir am besten vom Personalcenter ausrechen.
Kannst du über den Daumen auch selber. Anzahl der Dienstjahre x 1,79375 = %
Drahtesel
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Drahtesel »

Die geplante Vorruhestandsregelung sieht wohl vor:

Neu ist im Gesetz die Ableistung eines aktiven sozialen Engagements.
Das können die Beamten leisten, indem sie innerhalb von drei Jahren nach der Zurruhesetzung:

  • *einen 12monatigen Bundesfreiwilligendienst ableisten oder
    *ein ehrenamtliches Engagement von 1.000 Stunden nachweisen oder
    *die Voraussetzungen einer Pflege- oder Betreuungszeit für Angehörige oder Kinder unter 18 Jahren erfüllen.


Einen Rechtsanspruch soll weiterhin nicht geben. Der Ruhestand ist ab dem 55. Lebensjahr wie bislang nur möglich wenn,
eine andere Verwendungsmöglichkeit fehlt und keine betrieblichen Belange entgegenstehen.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, soll es einen Ausgleichsbetrag für den Versorgungsabschlag zusätzlich zum erdienten Ruhegehalt geben. Die Regelung soll bis Ende 2020 befristet sein.


ohne Gewähr....

Siehe auch Verdi-Internetseite
:arrow:
Gruß

drahtiger Esel ;)
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zeerookah
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von zeerookah »

Hier ist der Link zum Geschwafel von Verdi
https://beamte.verdi.de/themen/beamtenp ... 540066e5a9
wenn es einen Versorgungsabschlag gibt, wer geht denn dann noch in Vorruhestand?
(damit ist mein Beitrag von 17:25Uhr hinfällig)
noexite1
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von noexite1 »

zeerookah hat geschrieben:Wenn du 40 Dienstjahre (ab 17.Lebensjahr) voll hast, bekommst du 71,75% bis du tot bist. Laß es dir am besten vom Personalcenter ausrechen.
Kannst du über den Daumen auch selber. Anzahl der Dienstjahre x 1,79375 = %
Also wenn ich das richtig verstehe bedeutet es das ich mit 55 (wenn ich mit 17 angefangen habe) insgesamt 38 Dienstjahre habe und somit 38 x 1,79375 = 68,16% bekomme? Zahlt die Telekom keinen weiteren Unterschiedsbetrag aus? Keine Einmalzahlung?
Torquemada
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Torquemada »

dibedupp hat geschrieben:
noexite1 hat geschrieben: ....Zahlt die Telekom keinen weiteren Unterschiedsbetrag aus? Keine Einmalzahlung?
Nein.
Da frage ich mich, was die Telekom noch alles zahen soll.
Wer mit Mitte 50 "seinen Hof bestellt hat" und fit ist, kann sich als fröhlicher Ehrenamtler in Sportvereinen und vielen Organisationen betätigen (Tafel-Läden, Flüchtlingsbetreuung, Mensch-ärgere-dich-nicht-spielen im Altenheim, Religiöse Projekte wie Mehrgenerationenhäuser etc.)

Tipp: wer ein Kind oder Enkelkind unter 18 betreut, müsste auch raus sein.
Dienstunfall_L
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Dienstunfall_L »

noexite1 hat geschrieben:
zeerookah hat geschrieben:Wenn du 40 Dienstjahre (ab 17.Lebensjahr) voll hast, bekommst du 71,75% bis du tot bist. Laß es dir am besten vom Personalcenter ausrechen.
Kannst du über den Daumen auch selber. Anzahl der Dienstjahre x 1,79375 = %
Also wenn ich das richtig verstehe bedeutet es das ich mit 55 (wenn ich mit 17 angefangen habe) insgesamt 38 Dienstjahre habe und somit 38 x 1,79375 = 68,16% bekomme?
Ja, wenn du Vollzeit gearbeitet hast, dann Anzahl der Jahre x 1,79375 rechnen.
Bei Teilzeit wird das jeweilige Jahr bzw die 1,79375 entsprechend anteilig gerechnet.
Christoph007
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Christoph007 »

Wobei diese Endzahl gemäß § 69e Abs 3 BeamtVG noch mit einem Faktor von ich glaube heute 0,96208 als Pensionsabschlag multipliziert werden muss. Und nicht alle heutigen Bestandteile der Dienstbezüge müssen ruhegehaltsfähig sein, wenn man z.B. noch Stellenzulagen oderso bekommt.

Bei der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit können noch z.B. Ausbildungszeiten vor Diensteintritt etc. als ruhegehaltsfähig anerkannt werden. Das ergibt sich im Zweifel auch aus der vorliegenden Berechnung des Diensalters und der Jubiläumsdaten.

Man darf das gar nicht weitererzählen im Bekanntenkreis, wenn es wirklich noch weider eine abschlagsfreie Pension mit 55 Jahren geben sollte. Man ist da dann schon sehr privilegiert. Falls Nachbarn sich wundern, sollte man besser auf eine innere schwere Krankheit verweisen, damit kein Neid aufkommt.
Christoph007
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Christoph007 »

Wichtig ist natürlich auch die Frage, inwieweit es künftig Differenzen zwischen der Anpassung der aktiven Besoldung und der Ruhestandsbesoldung gibt.

Geht man mi 55 stand mit 67 Jahren in Pension, dann liegen dazwischen 12 Jahre. In den 12 Jahren steigen die Bezüge durch die Übernahme von Tariferhöhungen vllt. um 25 % - mit dem Zinseszinseffekt vllt. noch mehr. D.h., der Ruhegehaltssatz wird mit 67 Jahren von einem um diesen Betrag höheren Niveau berechnet.

Wie stark wird das Pensionsniveau in diesen 12 Jahren steigen?
noexite1
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von noexite1 »

Christoph007 hat geschrieben:Wichtig ist natürlich auch die Frage, inwieweit es künftig Differenzen zwischen der Anpassung der aktiven Besoldung und der Ruhestandsbesoldung gibt.

Geht man mi 55 stand mit 67 Jahren in Pension, dann liegen dazwischen 12 Jahre. In den 12 Jahren steigen die Bezüge durch die Übernahme von Tariferhöhungen vllt. um 25 % - mit dem Zinseszinseffekt vllt. noch mehr. D.h., der Ruhegehaltssatz wird mit 67 Jahren von einem um diesen Betrag höheren Niveau berechnet.

Wie stark wird das Pensionsniveau in diesen 12 Jahren steigen?

Ich glaube da tut sich nicht viel. Die Pensionen sind an die Besoldung gekoppelt (noch). Dadurch wirkt sich jede Erhöhung der Besoldung auch auf die Pensionen aus. Nach deinem Beispiel sind es dann auch 25% mehr Pension.
noexite1
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von noexite1 »

Drahtesel hat geschrieben:Die geplante Vorruhestandsregelung sieht wohl vor:

Neu ist im Gesetz die Ableistung eines aktiven sozialen Engagements.
Das können die Beamten leisten, indem sie innerhalb von drei Jahren nach der Zurruhesetzung:

  • *einen 12monatigen Bundesfreiwilligendienst ableisten oder
    *ein ehrenamtliches Engagement von 1.000 Stunden nachweisen oder
    *die Voraussetzungen einer Pflege- oder Betreuungszeit für Angehörige oder Kinder unter 18 Jahren erfüllen.


Einen Rechtsanspruch soll weiterhin nicht geben. Der Ruhestand ist ab dem 55. Lebensjahr wie bislang nur möglich wenn,
eine andere Verwendungsmöglichkeit fehlt und keine betrieblichen Belange entgegenstehen.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, soll es einen Ausgleichsbetrag für den Versorgungsabschlag zusätzlich zum erdienten Ruhegehalt geben. Die Regelung soll bis Ende 2020 befristet sein.


ohne Gewähr....

Siehe auch Verdi-Internetseite

Es ist schon sehr interessant, dass nach 10 Tagen im neuen Jahr schon die nächste Vorruhestandsregelung im Gespräch ist.
Den Beamten die im letzten Jahr die Möglichkeit hatten zu gehen, hat man ganz klar und deutlich gemacht, dass es die letzte Chance ist in den Vorruhestand zu gehen. In den nächsten Jahren wird es keine mehr geben. So ein Quatsch, wie man jetzt liest.
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