Teil - Dienstfähigkeit

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Didi
Beiträge: 28
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Teil - Dienstfähigkeit

Beitrag von Didi »

Guten Tag zusammen,

habe heute einen Brief bekommen für die Untersuchung des ärztliche Dienstes des Amtes für Versorgung und Soziales ist mit meiner Behörde irgendwie verknüpft.
Bin verunsichert normal sollte solch eine Prüfung der Diensttauglichkeit nur beim Gesundheitsamt festgestellt werde oder irre ich da.


Ich soll mich auch zur Verfügung stellen zur Überprüfung einer (Teil) Dienstunfähigkeit, bei einer Teil-Dienstunfähigkeit bekommt man auch nur anteilmäßig Lohn, kann ich mir nicht erlauben, können die mich dazu zwingen? wenn ja was passiert wenn ich vor Dienstantritt wieder Krank werde.

Wie soll eine Teil-Dienstunfähigkeit funktionieren wenn in meinem Gutachten steht das ich bei meiner alten Dienststelle eine Anpassungsstörung habe, aber bei einer anderen Behörde als voll Dienstfähig anzusehen bin, nur nicht mehr an dieser Arbeitsstelle arbeiten kann und überall in anderen Behörden als Verwendbar anzusehen bin.

Ist so eine Teil-Dienstfähigkeit möglich ?

Gruß Didi
Dienstunfall_L
Beiträge: 886
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Re: Teil - Dienstfähigkeit

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo Didi,

bemühe doch mal deine Suchmaschine im www.
Du wirst den § finden und auch, wann die Teildienstfähigkeit (TDU) eingeführt wurde.

Ja, es gibt sie, die TDU.
Es gibt Regelungen, du musst z. B. für mindestens 50% dienstfähig erklärt werden - u.a. mehr an Bedingungen, lies das nach.
Soweit ich mich erinnere, ist auch geregelt, ob TDU nur in früherer Beschäftigung möglich ist oder auch auf anderer Stelle ... Wenn du den § nicht findest, dann frag nochmal nach.

Es gibt auch hinsichtlich des Finanziellen Regelungen, auch die sind zu studieren.
Ich hab das nicht mehr im Kopf, hatte es nachgelesen.
Alle Infos sind im www zu finden!

Ich habe keine eigenen Erfahrungen weiterzugeben, vielleicht schreibt dir noch jemand, dem TDU bescheinigt wurde.

Falls bei den gesetzlichen Regelungen Fragen entstehen, dann setz den § ein und frag gern nach! Die spezielle juristische Sprache verstehe ich inzw. einigermaßen und in die Thematik habe ich mich eingelesen.

Warum du vom Amt für Soziales und Versorgung (in meinem Bundesland heißt es anders), also dem Amt, das über Schwerbehinderung entscheidet, eine Einladung hast, erschließt sich mir nicht.
Das würde ich klären, der Einladung nicht einfach folgen.
Zuständig ist (auch das ist je nach Beamtenbereich verschieden) i.d.R. der Amtsärztliche Dienst (bei Polizei aber zB anders), der AÄ Dienst ist oft beim Gesundheitsamt .... Es hilft evtl weiter, wenn du dein BLand preisgibst, evtl sogar den Bereich, musst du abwägen.

Hast du eine SchwB beantragt? Wie kommt die für SchwB zuständige Stelle ins Spiel? Da gibt es Klärungsbedarf.

Halt uns auf dem Laufenden.
LG
Didi
Beiträge: 28
Registriert: 8. Nov 2016, 14:17
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Re: Teil - Dienstfähigkeit

Beitrag von Didi »

Hallo wollte mal kurz Stellungnahme abgeben, habe bei diesem Amt angerufen wo ich die Untersuchung machen lassen soll, die sagen das für eine Untersuchung auf Dienstunfähigkeit und Teil-Dienstunfähigkeit diese Behörde Zuständig ist.In Hessen wäre das so geregelt. Verstehe ich nicht ich hatte das mal vor 20 Jahren da wurde ich zum Gesundheitsamt geladen.


Gruß Didi
sdh1807
Beiträge: 410
Registriert: 24. Apr 2014, 12:11
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Re: Teil - Dienstfähigkeit

Beitrag von sdh1807 »

In 20 Jahren ist es durchaus möglich, dass sich Zuständigkeiten verschieben.
Didi
Beiträge: 28
Registriert: 8. Nov 2016, 14:17
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Re: Teil - Dienstfähigkeit

Beitrag von Didi »

Es wäre noch anzumerken das ich vor 3 Jahren wegen einer Schlafapnoe und die damit verbundene Schichtuntauglichkeit auch zum Gesundheitsamt musste.

Gruß Didi
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