Mal eine Frage zu Tarifbeschäftigten/Entgeltgruppen
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Mal eine Frage zu Tarifbeschäftigten/Entgeltgruppen
Hier in Sachsen werden im Strafvollzug massiv Beamte abgebaut und durch Tarifbeschäftigte ohne jegliche Laufbahnausbildung ersetzt, wo es nur irgend geht. Das betrifft insbesondere den Werkdienst, obwohl gerade hier der längste Kontakt zu Gefangenen besteht, viel länger als auf Station während der Aufschlusszeiten. Aber das mal nur nebenbei.
Meine Frage bezieht sich mehr auf die Einstufung der Leute. Nicht nur, dass sie gegenüber Beamten in den Besoldungsstufen A7 bis A9Z regelrecht Billiglöhner sind, werden sie auch noch untereinander schlechter gestellt. So sind Tarifbeschäftigte, die früher eingestellt worden, bereits zum Start in die Entgeltgruppe 6 eingestuft. Heute starten die Leute grundsätzlich mit Stufe 5.
Kann mir jemand die eine oder andere (auch für Laien verständliche) Hintergrundinfo geben? Also gibts für diese Einstufung irgendwelche Regelungen, auf die man sich berufen kann? Was ist mit Gleichbehandlung?
Konkret gehts um den Vergleich zweier Kollegen. Der eine ist rund 15 Jahre dabei, wurde seinerzeit als LKW-Fahrer angestellt, arbeitet jetzt als Kesselwärter in der Heizanlage. Einstellung erfolge mit Entgeltgruppe 6, mittlerweile hat er Entgeltgruppe 8.
Eine andere Kollegin wurde vor knapp 2 Jahren als Köchin eingestellt mit der Option, Stellvertreterin des Küchenleiters zu werden innerhalb von rund 1 Jahr, da die betreffende Kollegin vor wenigen Wochen nun pensioniert wurde. Sie ist nun Stellvertreter, aber an der Entgeltgruppe 5 ändert sich nichts. Ihr wurde zwar immer was zugesagt, aber sie wird weiter vertröstet. Zunächst hieß es, sie wird in Gruppe 6 angehoben, dann würde aber ihre Vorarbeiterzulage entfallen, jetzt hieß es, es gibt Gruppe 7 gleich. Passiert ist leider gar nichts.
Meine Frage bezieht sich mehr auf die Einstufung der Leute. Nicht nur, dass sie gegenüber Beamten in den Besoldungsstufen A7 bis A9Z regelrecht Billiglöhner sind, werden sie auch noch untereinander schlechter gestellt. So sind Tarifbeschäftigte, die früher eingestellt worden, bereits zum Start in die Entgeltgruppe 6 eingestuft. Heute starten die Leute grundsätzlich mit Stufe 5.
Kann mir jemand die eine oder andere (auch für Laien verständliche) Hintergrundinfo geben? Also gibts für diese Einstufung irgendwelche Regelungen, auf die man sich berufen kann? Was ist mit Gleichbehandlung?
Konkret gehts um den Vergleich zweier Kollegen. Der eine ist rund 15 Jahre dabei, wurde seinerzeit als LKW-Fahrer angestellt, arbeitet jetzt als Kesselwärter in der Heizanlage. Einstellung erfolge mit Entgeltgruppe 6, mittlerweile hat er Entgeltgruppe 8.
Eine andere Kollegin wurde vor knapp 2 Jahren als Köchin eingestellt mit der Option, Stellvertreterin des Küchenleiters zu werden innerhalb von rund 1 Jahr, da die betreffende Kollegin vor wenigen Wochen nun pensioniert wurde. Sie ist nun Stellvertreter, aber an der Entgeltgruppe 5 ändert sich nichts. Ihr wurde zwar immer was zugesagt, aber sie wird weiter vertröstet. Zunächst hieß es, sie wird in Gruppe 6 angehoben, dann würde aber ihre Vorarbeiterzulage entfallen, jetzt hieß es, es gibt Gruppe 7 gleich. Passiert ist leider gar nichts.
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Re: Mal eine Frage zu Tarifbeschäftigten/Entgeltgruppen
Hallo,
ja, es gibt Regeln. Diese sind in der Entgeltordnung als Teil des Tarifvertrages enthalten und damit für beide Seiten verbindlich. Ist Bereichsspezifisch und deswegen kann ich zu Justizvollzug recht wenig sagen.
Eckpunkte sind:
EG 1: Hilfsarbeiten ohne Anlernzeit (Hof fegen)
EG5: Abgeschlossene Berufsausbildung mit entsprechender Tätigkeit
EG 8: Meisterqualifikation
EG 9b: Bachelor-/Fachhochschulstudium
...
Die "Zwischengruppen" werden entweder nach bestimmten Heraushebungsmerkmalen (z.B. "selbständige Arbeit" oder "besondere Verantwortung") definiert oder es gibt eine berufs/tätigkeitsspezifische Eingruppierung (z.B. "Registraturleiter" ist immer EG6).
Heraushebungsmerkmale sind unbestimmte Rechtsbegriffe, d.h. müssen ausgelegt werden. Da kann sich die Meinung des Dienstherren durchaus ändern. Dann werden die "Altfälle" üblicherweise nicht herabgruppiert (Betriebsfrieden) aber neue anders eingruppiert. Ein Anspruch auf Gleichbehandlung gibt es in diesem Fall nicht, da gilt "kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht".
Da es Tariflich fixiert ist kann man die Richtige Eingruppierung auch gerichtlich erzwingen. Erfolgaussichten sind jedoch eher ungewiss (die Gerichte sind teilweise noch strenger als die Arbeitgeber). Wenn das überlegt ist auf jedn Fall einen spezialisierten (!) Rechtsanwalt oder Gewerkschaftssekretär hinzuziehen.
ciao!
ja, es gibt Regeln. Diese sind in der Entgeltordnung als Teil des Tarifvertrages enthalten und damit für beide Seiten verbindlich. Ist Bereichsspezifisch und deswegen kann ich zu Justizvollzug recht wenig sagen.
Eckpunkte sind:
EG 1: Hilfsarbeiten ohne Anlernzeit (Hof fegen)
EG5: Abgeschlossene Berufsausbildung mit entsprechender Tätigkeit
EG 8: Meisterqualifikation
EG 9b: Bachelor-/Fachhochschulstudium
...
Die "Zwischengruppen" werden entweder nach bestimmten Heraushebungsmerkmalen (z.B. "selbständige Arbeit" oder "besondere Verantwortung") definiert oder es gibt eine berufs/tätigkeitsspezifische Eingruppierung (z.B. "Registraturleiter" ist immer EG6).
Heraushebungsmerkmale sind unbestimmte Rechtsbegriffe, d.h. müssen ausgelegt werden. Da kann sich die Meinung des Dienstherren durchaus ändern. Dann werden die "Altfälle" üblicherweise nicht herabgruppiert (Betriebsfrieden) aber neue anders eingruppiert. Ein Anspruch auf Gleichbehandlung gibt es in diesem Fall nicht, da gilt "kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht".
Da es Tariflich fixiert ist kann man die Richtige Eingruppierung auch gerichtlich erzwingen. Erfolgaussichten sind jedoch eher ungewiss (die Gerichte sind teilweise noch strenger als die Arbeitgeber). Wenn das überlegt ist auf jedn Fall einen spezialisierten (!) Rechtsanwalt oder Gewerkschaftssekretär hinzuziehen.
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Re: Mal eine Frage zu Tarifbeschäftigten/Entgeltgruppen
Vielen Dank, das hilft schonmal ein Stück weiter. RA etc. fällt leider aus, weil kein Rechtsschutz und keine Gewerkschaft. Aber die Kriterien der Einstufung sind hilfreich. EG 5 wäre demnach für sie als gelernte Köchin zunächst korrekt, aber jetzt als Stellvertreter müsste sie mindestens nach EG 6 befördert werden. Das könnte beim argumentieren helfen.
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Re: Mal eine Frage zu Tarifbeschäftigten/Entgeltgruppen
Es könnte auch wichtig sein, wie dieser Stellvertreterposten definiert ist, hier gibt es ja zwei wesentliche Ausrichtungen. Der ständige Vertreter dürfte gute Chancen auf eine Höhergruppierung haben, da er über einen fest definierte Aufgabenbereich in eigener Verantwortlichkeit verfügt. Beim "normalen" Stellvertreter, der nur dann zum Tragen kommt, wenn der eigentliche Küchenleiter krank oder im Urlaub ist und der dann nur diesen selbst vertritt, wird die Entgeltgruppe eigentlich eher nicht gewechselt, da die Haupttätigkeit ja weiter die als Köchin bleibt, die (wenigen) Vertreterzeiten mit höherwertigerer Tätigkeit wird über Zulagen abgegolten. Zumindest entspricht dieses Verhalten seitens des Dienstherren meinen bisherigen subjektiven Erfahrungen.
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Re: Mal eine Frage zu Tarifbeschäftigten/Entgeltgruppen
Es ist die zweite Variante, also Stellvertreter nur bei Bedarf. Zulagen hierfür gibt es aber bei uns keine, im Gegenteil, sie bekommt ihre Vorarbeiterzulage sogar nur dann, wenn sie in der Küche mit Gefangenen arbeitet. Wenn sie Chef ist, bekommt sie das nicht. Also sogar weniger Geld trotz mehr Verantwortung. Deshalb soll sie ja hochgestuft werden. EG6 würde noch nichtmal die Vorarbeiterzulage ausgleichen (nur rentenwirksam wäre es halt), erst EG7 würde tatsächlich bedeuten, dass sie mehr Geld hat. Deshalb war das auch so angedacht, nur rührt sich nichts.
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Re: Mal eine Frage zu Tarifbeschäftigten/Entgeltgruppen
§ 14 regelt die Zulage bei der vorrübergehenden Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit. Wer zu Zeiten des MTArb eingestellt wurde hat den Anspruch nach 3 Tagen Vertretung und hat Bestandsschutz.
Wer erst nach Inkrafttreten des TVöD eingestellt wurde muss die höherwertige Tätigkeit mindestens 30 Tage ausüben um die Zulage zu bekommen.
Das Zulagen (Vorhandwerker etc.) die Höhergruppierung unattraktiv machen kommt öfters vor. Ich bin mir aber nicht sicher ob die entsprechenden Kalkulationen auf lange Frist immer entsprechend aufgehen...
Wer erst nach Inkrafttreten des TVöD eingestellt wurde muss die höherwertige Tätigkeit mindestens 30 Tage ausüben um die Zulage zu bekommen.
Das Zulagen (Vorhandwerker etc.) die Höhergruppierung unattraktiv machen kommt öfters vor. Ich bin mir aber nicht sicher ob die entsprechenden Kalkulationen auf lange Frist immer entsprechend aufgehen...
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Re: Mal eine Frage zu Tarifbeschäftigten/Entgeltgruppen
Bei ihr ist ja das Ulkige, dass sie die Vorarbeiterzulage nur an den Tagen bekommt, wo sie den Küchenleiter NICHT vertritt. Das heißt, wenn sie die zusätzliche Verantwortung übernimmt, büßt sie sogar noch ein dabei.
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Re: Mal eine Frage zu Tarifbeschäftigten/Entgeltgruppen
Ich greife das Thema nochmals auf.
Sie ist nun "befördert" worden und zwar in Entgeltgruppe 7. Sie arbeitet jetzt seit 2 Jahren bei uns, wurde am Anfang in Erfahrungsstufe 3 eingruppiert, würde also nächstes Jahr eine Stufe hochrücken. Unser Verwaltungsdienstleiter (der anscheinend auch keinen Plan von der Materie hat) hat ihr gesagt, dass es sein könne, dass sie jetzt aber in Erfahrungsstufe 2 runtergestuft wird. Er hätte dann lediglich die Möglichkeit, sie bereits nach 1 Jahr wieder in die 3 hoch zu stufen. Geht sowas überhaupt???? Ich kanns mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.
Durch den Wegfall der Vorarbeiterzulage verdient sie gerade einmal 18€ netto mehr als vorher. Würde sie in Erfahrungsstufe 2 zurück gestuft, hätte sie sogar deutlich weniger. Für mich geht beides irgendwie nicht, denn an den Voraussetzungen für die Gewährung der Zulage hat sich nichts geändert.
Sie ist nun "befördert" worden und zwar in Entgeltgruppe 7. Sie arbeitet jetzt seit 2 Jahren bei uns, wurde am Anfang in Erfahrungsstufe 3 eingruppiert, würde also nächstes Jahr eine Stufe hochrücken. Unser Verwaltungsdienstleiter (der anscheinend auch keinen Plan von der Materie hat) hat ihr gesagt, dass es sein könne, dass sie jetzt aber in Erfahrungsstufe 2 runtergestuft wird. Er hätte dann lediglich die Möglichkeit, sie bereits nach 1 Jahr wieder in die 3 hoch zu stufen. Geht sowas überhaupt???? Ich kanns mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.
Durch den Wegfall der Vorarbeiterzulage verdient sie gerade einmal 18€ netto mehr als vorher. Würde sie in Erfahrungsstufe 2 zurück gestuft, hätte sie sogar deutlich weniger. Für mich geht beides irgendwie nicht, denn an den Voraussetzungen für die Gewährung der Zulage hat sich nichts geändert.
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Re: Mal eine Frage zu Tarifbeschäftigten/Entgeltgruppen
Ich würde mich da freundlich an die Personalvertretung wenden UND den Verwaltungsdienstleiter bitten, den Fall von seiner richtigen Personalverwaltung prüfen zu lassen.
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Re: Mal eine Frage zu Tarifbeschäftigten/Entgeltgruppen
Noch ist ja nix passiert. Die Höherstufung erfolgt zum 1.1. zur Herabsetzung der Erfahrungsstufe hat sie nichts bekommen und nichts unterschrieben. Wenn da jetzt noch was kommen sollte, würde ich es nicht als Änderung des Arbeitsvertrages akzeptieren. Leider wehren sich die Leute viel zu wenig, sieht man ja schon daran, dass ich hier schreibe und nicht sie.
Das Problem ist, dass niemand die Materie so richtig kennt. Da wird einfach was gemacht, aber ob das alles so rechtens ist. Theoretisch würde die Vorarbeiterzulage den anderen Mitarbeitern auch zustehen (wir haben noch 2 Angestellte hier), auch die leiten Gefangene bei der Arbeit an, genau so wie sie es bisher getan hat.
Das Problem ist, dass niemand die Materie so richtig kennt. Da wird einfach was gemacht, aber ob das alles so rechtens ist. Theoretisch würde die Vorarbeiterzulage den anderen Mitarbeitern auch zustehen (wir haben noch 2 Angestellte hier), auch die leiten Gefangene bei der Arbeit an, genau so wie sie es bisher getan hat.
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Re: Mal eine Frage zu Tarifbeschäftigten/Entgeltgruppen
Die Personalvertretungen werden auch in Tarifrecht geschult bzw. der Hauptpersonalrat hat Ansprechpartner für die Personalräte.
Ich würde mal ganz locker bleiben und abwarten. Der Tarifvertrag kann von jedem samt Ausführungsbestimmungen gelesen werden.
Ich würde mal ganz locker bleiben und abwarten. Der Tarifvertrag kann von jedem samt Ausführungsbestimmungen gelesen werden.
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Re: Mal eine Frage zu Tarifbeschäftigten/Entgeltgruppen
Seit dem 01.03.14 erfolgen Höhergruppierungen stufengleich.
Eine Herabstufung finde dabei nicht mehr statt.
Die Stufenlaufzeit beginnt dann allerdings wieder von vorn (also wieder 3 Jahre in Stufe 3)
Eine Herabstufung finde dabei nicht mehr statt.
Die Stufenlaufzeit beginnt dann allerdings wieder von vorn (also wieder 3 Jahre in Stufe 3)
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Re: Mal eine Frage zu Tarifbeschäftigten/Entgeltgruppen
Das kann eigentlich nicht sein, denn Bestandteil der aktuellen Tarifverhandlungen der Länder im Frühjahr wird der Punkt stufengleiche "Beförderung" sein.
Sie hat heute mit der Bezügestelle telefoniert, da kam die Aussage, es bleibt alles wie es ist. Also zumindest keine Rückstufung und soweit alles richtig übermittelt wurde, auch kein Neuanfang der Laufzeit. Na mal abwarten.
Sie hat heute mit der Bezügestelle telefoniert, da kam die Aussage, es bleibt alles wie es ist. Also zumindest keine Rückstufung und soweit alles richtig übermittelt wurde, auch kein Neuanfang der Laufzeit. Na mal abwarten.
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Re: Mal eine Frage zu Tarifbeschäftigten/Entgeltgruppen
gut ich bin immer im TVöD
hier ist es anscheinend der TV-L
da gibts die alte Regelung noch
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Re: Mal eine Frage zu Tarifbeschäftigten/Entgeltgruppen
Ja, Landesbedienstete.