Hallo,
korrekt heißt die "Konzernrichtlinie Umzug und doppelte Haushaltsführung" - wenn die gemeint ist: OK
Aber der Begriff "Reisekosten" führt hier evt. in die Irre. Hier geht es um Pendlerentschädigung nach o.g. Richtlinie. Die kann man bis zu 6 Monate bekommen, 30 Cent je gefahrenen Mehrkilometer.
Danach habe ich das jedenfalls bei meiner Zuweisung abgerechnet. Meine 6 Mon. sind jetzt aber leider um...
Gruß,
Tom
Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz
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Re: Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz
Genau die Richtlinie ist es.
Aber es gibt auch z. B. einer Erstattung einer Zweit-Wohnung oder Hotel mit begrentzten Sätzen - ob das auch für 6 Monate ist, muss ich mal nachlesen.
Aber es gibt auch z. B. einer Erstattung einer Zweit-Wohnung oder Hotel mit begrentzten Sätzen - ob das auch für 6 Monate ist, muss ich mal nachlesen.
Re: Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz
Ich freue mich über diese Diskussion, weil mich diese Frage auch gerade nicht wenig beschäftigt.
Stutzig macht mich auf Seite 4 im Abschnitt 1 der Nationalen Konzernrichtlinie Umzug und Doppelte Haushaltsführung der Satz "Sonstige, speziellere Regelungen, z. B. in Richtlinien und Tarifverträgen, sowie ... bleiben unberührt".
Was ist z. B. mit dem TV Ratio, der ja meines Wissens keine Erstattung von Übernachtungkosten vorsieht. Ich (Zuweisung VCS einfache Entfernung 101 km, Fahrzeit PKW etwa 1 1/4 Stunden, Fahrzeit öffentliche Verkehrsmittel etwa 2 Stunden) habe darum beim PST einfach einmal die Gestellung einer unentgeltlichen Unterkunft, alternativ eine Kostenübernahmeerklärung Hotelübernachtungen beantragt.
Stutzig macht mich auf Seite 4 im Abschnitt 1 der Nationalen Konzernrichtlinie Umzug und Doppelte Haushaltsführung der Satz "Sonstige, speziellere Regelungen, z. B. in Richtlinien und Tarifverträgen, sowie ... bleiben unberührt".
Was ist z. B. mit dem TV Ratio, der ja meines Wissens keine Erstattung von Übernachtungkosten vorsieht. Ich (Zuweisung VCS einfache Entfernung 101 km, Fahrzeit PKW etwa 1 1/4 Stunden, Fahrzeit öffentliche Verkehrsmittel etwa 2 Stunden) habe darum beim PST einfach einmal die Gestellung einer unentgeltlichen Unterkunft, alternativ eine Kostenübernahmeerklärung Hotelübernachtungen beantragt.
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Re: Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz
Was hat sich aus dem Antrag ergeben? Welche Leistungen stehen einem zu?
Re: Abordnung/Zuweisung mit Zweitwohnsitz
Es ist schon lange her, eine Anfrage dazu habe ich meiner Erinnerung nach noch gestellt, aber eine Antwort nicht bekommen.EuroistUntergang hat geschrieben:Was hat sich aus dem Antrag ergeben? Welche Leistungen stehen einem zu?
Dafür wurde mir für die Zeit bis zum Eintritt in den Vorruhestand, zeitlich und auch im Hinblick auf die Mehrkilometer beschränkt, wie beantragt von dem magentafarbenen Gebilde ein Ausgleich für die tägliche Anreise zum Zuweisungsdienstort gewährt. Insgesamt konnte der Ausgleich nach den zugrundegelegten Vereinbarung, wenn ich das noch richtig im Kopf habe, für einen Zeitraum von etwas mehr anderthalb Jahre gewährt werden.
Versteuert ausgezahlt und damit zusätzlich zum Ansatz der bei 101 Entfernungskilometer doch erheblichen Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung. Mehr weiß ich jetzt leider nicht mehr.