Probezeitverlängerung bei Schwangerschaft?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Cicero
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Probezeitverlängerung bei Schwangerschaft?

Beitrag von Cicero »

Hallo zusammen,

meine Freundin ist seit diesem September fertig mit ihrem dualen Studium in Hessen und nun Beamtin auf Probe. Wir planen nächstes Jahr zu heiraten und würden dann auch gerne bald eine Familie gründen - allerdings ist sie ja drei Jahre lang Beamtin auf Probe. Nun sind wir uns unsicher, ob wir jetzt schon bedenkenlos das Projekt Baby starten können oder ob sich durch Mutterschutz und Elternzeit ihre Probezeit um den entsprechenden Zeitraum verlängern würde? Leider haben wir keine eindeutige Aussage im Gesetz dafür finden können und ein Anruf beim dbb wurde direkt und recht unfreundlich beendet, da meine Freundin kein Mitglied ist und "Auskünfte nur Mitgliedern erteilt werden".

Vielleicht kann uns hier ja jemand Auskunft erteilen - wir wären beide für jede Info sehr dankbar.

Freundliche Grüße
Cicero
Torquemada
Moderator
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Re: Probezeitverlängerung bei Schwangerschaft?

Beitrag von Torquemada »

Die sich an den Mutterschutz eventl. anschließende Elternzeit gilt nicht als zurückgelegte Probezeit und wird quasi angehängt.
Strategisch denkende Beamtinnen machen zumindest für die Mindestversorgung insgesamt 5 Jahre voll (incl. Vorbereitungsdienst) bzw. warten mit der Geburt bis nach der Lebenszeitverbeamtung.
Varetek
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Re: Probezeitverlängerung bei Schwangerschaft?

Beitrag von Varetek »

Würde aber nicht theoretisch in Teilzeit verbrachte Elternzeit (Elterngeld PLUS) sehr wohl auf die Probezeit angerechnet?

Ich würde mir da an eurer Stelle eigentlich keine Gedanken machen. Wenn sie jetzt bereits in der Probezeit ist und ihr erst im nächsten Jahr heiraten möchtet um danach ein Kind zu kriegen, dürfte die Probezeit fast schon gelaufen sein, wenn sie aus dem Mutterschutz (wird angerechnet) kommt. Falls am Ende doch noch ein paar Monate fehlen, hebt euch euren Jahresurlaub auf, nehmt ihn hintereinander weg und schon sind nochmal 3 Monate gewonnen. Notfalls stünde es ja auch dir frei Elternzeit zu nehmen, damit deine Dame ihre 3 Jahre voll machen kann.
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