Hessen: Ausschreibungspflicht bei Übernahme von Anwärtern

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bettelmusikant
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Hessen: Ausschreibungspflicht bei Übernahme von Anwärtern

Beitrag von bettelmusikant »

Servus,
folgende Situation: Anwärter im Vorbereitungsdienst (BaW) soll nach dem Vorbereitungsdienst in der gleichen Behörde als BaP weiterbeschäftigt werden. Muss diese Stelle neu ausgeschrieben werden?

Für Bundesbeamte ist diese Situation in § 4 BLV geregelt
(2) Die Pflicht zur Stellenausschreibung nach Absatz 1 gilt nicht
• 3.für Stellen, die mit Beamtinnen und Beamten unmittelbar nach Abschluss ihres Vorbereitungsdienstes oder eines Aufstiegsverfahrens besetzt werden,
Aber eine entsprechende Regelung findet sich nicht in Hessen.

Einzige Möglichkeit: Ausnahmeregelung § 10 HBG?
§ 10 [1] Auswahl, Stellenausschreibung (§ 9 Beamtenstatusgesetz)
(3) 1Die Bewerberinnen und Bewerber sollen durch Stellenausschreibungen ermittelt werden.2Für die Landesverwaltung kann die oberste Dienstbehörde, im Übrigen die obere Aufsichtsbehörde, allgemeine Ausnahmen zulassen.3Untersteht eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts unmittelbar der Aufsicht einer Behörde der Landesverwaltung in der Mittelstufe, kann diese Behörde allgemeine Ausnahmen zulassen.
Oder übersehe ich etwas? Mir geht's jetzt nicht darum zu sagen "Wurde schon immer so gemacht, muss nicht ausgeschrieben werden" oder "Das solltet ihr doch vor Ort selbst wissen" sondern vielmehr um eine konkrete Rechtsgrundlage. Danke!
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Baumschubser
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Re: Hessen: Ausschreibungspflicht bei Übernahme von Anwärtern

Beitrag von Baumschubser »

Die Planstellen der Anwärter haben doch nichts mit den Planstellen bei Übernahme zu tun. Das sind zumindest hier (JVA) zwei verschiedene Paar Schuhe. Zudem steigen Anwärter ja bei Übernahme auch ganz unten ein auf Planstellen, für die es im Normalfall keinerlei Ausschreibung gibt.

Wenn ich da hier in der JVA mal die Azubis nehme, die werden generell für den Stationsdienst ausgebildet, die meisten landen dann auch dort. Aber die können sich bis kurz vorm Ausbildungsende nicht sicher sein, in welcher JVA sie landen. Aktuell besteht massiver Bedarf, da werden fast alle wunschgemäß untergebracht. Aber wir hatten sogar schon Jahre, wo die 10-15% nach der Ausbildung rausgeschmissen haben.
Blue Ice Ultra
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Re: Hessen: Ausschreibungspflicht bei Übernahme von Anwärtern

Beitrag von Blue Ice Ultra »

@bettelmusikant: Das steht im Ermessen des Dienstherrn. Im Grundsatz ist es aber so das Beamtenstellen im Rahmen der Bestenauslese besetzt werden sollen. Es gibt Dienstherrn (z.B. meiner) bei denen in einem solchen Fall ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt wird.
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