Nebentätigkeit? Hobby? Autohandel?

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horstborst
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Nebentätigkeit? Hobby? Autohandel?

Beitrag von horstborst »

Hallo,

ich habe mich angemeldet um direkt eine Frage zu stellen, ich weiß, das sind immer die besten :o
Hoffe ihr helft mir trotzdem weiter! :D

Ich bin Lehrer an einem Gymnasium in NRW, Beamter auf Lebenszeit, Teilzeitbeschfätigung (18 von 25,5 Stunden).
Die Teilzeitbeschäftigung hat auch gesundheitliche Gründe, habe auch noch GDB 50 (nochmal eine Stunde Ermäßigung).

Auf Grund der Reduzierung gehts mir aber deutlich besser, Wok-Life Balance ist so einfach unschlagbar gut und ich glaube ich werde die GDB wieder recht bald los.

Nun kommt aber die eigentliche Frage:
Mein beruflicher Ausgleich ist das Schrauben und Kaufen von Autos. Im Grunde mache ich das, was im Fernsehen auf DMAX als "Die Gebrauchtwagenprofis" läuft. Zwar bin ich kein Profi aber es macht mir halt unheimlich Spaß und es gehört für mich einfach auch dazu am Ende die Autos nachdem ich mit ihnen Schraub- und Fahrspaß hatte wieder mit etwas Gewinn zu verkaufen. Hoffe ihr könnt das nachvollziehen:)

Nun läuft das im Moment richtig gut und ich gehe davon aus, dass ich im nächsten Jahr deutlich dazu verdienen werde und auch gehörig Umsatz dabei mache.
Ich gehe denke ich richtig davon aus, dass das ganze so wie ich es als Prognose gleich aufliste dann nicht mehr als reines Hobby zu verbuchen sein wird. Daher brauche ich eure Hilfe bei der Frage, wie ich das ganze deklarieren soll, muss ich etwas anmelden oder einfach in der Steuererklärung das bei "private Einkünfte" anführen?

Hier mal die Auflistung:

Autos pro Jahr die ich kaufe, fertig mache und wieder verkaufe: 8-12
Umsatz (Autos liegen zwischen 2000 und 8000 Euro), im Mittel ca. 30000 Euro Umsatz
Gewinn pro Auto im Mittel (vor Steuern, nach Abzug sämtlicher Investitionen im Zusammenhang mit dem Verkauf also Reparaturkosten z.B.): 1000 Euro, also bei 10 Autos würde ich gute 10000 Euro Gewinn pro Jahr erzielen. Wenn es gut läuft könnten es auch 15000 werden oder halt auch mal nur 8000.
Stunden die ich pro Monat in das ganze investiere sind grob geschätzt 4 Stunden pro Woche, also 16 Stunden im Monat. Ich verletzte in keiner Weise meine Dienstplichten und wende mich den Autos wirklich nur zu wenn ich Zeit dafür habe, ist ein reines Hobby vom Gefühl her.

Was denkt ihr, was müsste ich tun damit ich das ganze nächstes Jahr so machen kann? Dieses Jahr hält sich das noch in Grenzen, da werde ich es über die privaten Nebeneinkünfte in der Lohnsteuer angeben, aber im kommenden Jahr muss ich da etwas ändern oder was meint ihr?
Varetek
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Re: Nebentätigkeit? Hobby? Autohandel?

Beitrag von Varetek »

Ein Gewerbe ist wohl in jedem Fall genehmigungspflichtig und dürfte in diesem Umfang dann vermutlich auch versagt werden (soweit ich mich gerade erinnere, darf/sollte die Nebentätigkeit nicht mehr als 1/5 der gewöhnlichen Arbeitszeit als Beamter umfassen).

Ich persönlich glaube nämlich auch nicht, dass deine angegebenen 4h/Woche auch nur annähernd hinkommen.

Obendrein solltest du vorsichtig sein, da einerseits das Finanzamt schon aufgrund des Volumens ein Gewerbe unterstellen könnte (und nicht bloß einen privaten Veräußerungsgewinn) und natürlich ein enttäuschter Kunde mit guten Chancen vor Gericht sein Gewährleistungsrecht geltend machen könnte. Beides unschöne Begleiterscheinungen für ein "Hobby".
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MK70
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Re: Nebentätigkeit? Hobby? Autohandel?

Beitrag von MK70 »

Mal abgesehen von den steuerlichen und rechtlichen Dingen, muss bei Anmeldung eines Gewerbes im KFZ-Bereich auch das Umfeld für die Schrauberei stimmen. Sprich, Aussatttung Werkstatt, mit allem drum und ran. In einer garae geht das nicht.

Bsp.: Ein Bekannter wollte ein bissel an Moppeds schrauben, das wurde aber aufgrund fehlender Struktur - Ausstattung Werkstatt - mit allem drum und dran versagt. zb. auch Ölabscheider fehlten etc. :|
VG MK 8-)
horstborst
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Re: Nebentätigkeit? Hobby? Autohandel?

Beitrag von horstborst »

Hallo,
danke schon mal für die Antworten!
Mit den 16 Stunden komme ich hin! Ich zähl das nicht durch, also ich fahre mit den Autos ja dann auch auf die Arbeit und einkaufen und zum Spaß herum das rechne ich dann natürlich nicht mit ein. Es wäre mir sonst auch schon wieder zu viel das ganze! Ist halt so, dass ich wenn ich keine Zeit habe weil der Dienst mich zeitlich gut beansprucht (z.B: durch Klausuren etc.) dann kann ich halt mit den Autos im Moment auch mal nichts machen dann stehen sie herum!

Es ist gefühlt wirklich ein Hobby, ich kauf mir was schönes (im Sommer meist Cabrios), dann melde ich die auf gelbe Nummer an, mach paar schöne Ausfahrten mit meiner Freundin und solche Sachen. Das ist ja keine Arbeit sondern schöne Zeit! Dann verkaufe ich das Dingen wieder, manchmal mache ich mal 2 Bremsscheiben neu oder nähe mal nen Sitzbezug neu drauf. So Sachen. Für schwierigere Arbeiten lass ich das als Privatmann in der Werkstatt machen und dann am Ende verkaufe ich die Kiste wieder, wie sich zeigt immer so mit ca. 1000 Euro Gewinn. Das ist echt keine Arbeit, bzw. wenns es mir danach deucht lasse ich es gleich auch schon wieder sein. Aber es fällt halt deutlich Kohle ab, wenn ich das im nächsten Jahr so weiter mache und die Frage ist wie ich das angeben muss, ich muss ja wohl mindestens irgendwie Steuern zahlen drauf.
Gibt es z.B. eine Pflicht ein Gewerbe anmelden zu müssen wenn man egal aus was für Geschäften eine gewisse Umsatzgrenze oder so überschreitet?
Wo läge die bzw. wo kann man sich informieren?
Dem Link von Dibedupp entnehme ich eine Höchstgrenze des Zuverdienstes (allerdings nur aus Nebentätigkeiten in öffentlichem Dienst, was ja meine Autosachen nicht sind, gibt es da auch eine Höchstgrenze für solche Nebentätigkeiten)?

Kann mir denn wenn ich das alles mal bei der Lohnsteuererklärung als "Gewinne aus privaten Veräußerungen" angebe jemand einen Strick drehen außer das ich den Hinweis bekomme dass ich das evtl. anders zu handhaben habe falls es so sein muss?
Ich kann im Grunde begründen, dass es ein Hobby ist, einfach eine Leidenschaft. Ich meine ich bin auch mal ne Zeit lang ins Fitnessstudio gegagen da habe ich mindestens genau so viel Zeit reingesteckt wie in die Autosache und da würde ja auch keiner auf die Idee kommen, dass das kein Hobby wäre (versteht ihr was ich meine?)
Varetek
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Re: Nebentätigkeit? Hobby? Autohandel?

Beitrag von Varetek »

Unabhängig vom zeitlichen Aufwand, oder dem tatsächlich generierten Gewinn, dürfte weder das Finanzamt, noch der Dienstherr bei dem Volumen von einem Hobby ausgehen. 1-3 Autos im Jahr, okay - kann je nach persönlichem Pech ja sogar ohne gesteigertes persönliches Interesse durchaus normal sein. Aber 8-12 Autos - das ist ein Gewerbe, mit allen daraus resultierenden Konsequenzen (Pflicht zur Genehmigung durch den Dienstherren, Anmeldung eines Gewerbes und entsprechende Versteuerung gegenüber dem Finanzamt, Gewährleistung gegenüber Käufern etc.).

Und seien wir doch mal ehrlich: "Es zeigt sich doch nicht", dass du pro Auto 1000 Euro und mehr Gewinn einstreichst, als würdest du ständig auf der Straße mit unwiderstehlichen Angeboten überschüttet - das ist einfach die logische Konsequenz aus dem Preis, den du aufrufst ;-)
Verkauf die Autos halt kostenneutral, oder miete sie einfach, dann fällt auch die Begründung "Hobby" sehr viel leichter.
max_relax
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Re: Nebentätigkeit? Hobby? Autohandel?

Beitrag von max_relax »

Zum Thema Abgrenzung Hobby/Liebhaberei/Gewerbe ist (aus Sicht des Finanzamtes) Folgendes interessant:
Gerade im Zeitalter von eBay und Co. ergibt sich schnell die Frage nach der Gewerblichkeit der Tätigkeit. Die Abgrenzung ist hier erschwert, weil neben haupt- und nebenberuflichen Händlern auch viele Verkäufer und Käufer im Rahmen ihres Hobbys (z.B. Briefmarken- oder Münzsammler) in Erscheinung treten. Man darf auch nicht vergessen, dass gerade diese „Sammler- und Jäger“ ehemals bei eBay den Grundstein gelegt haben. Die Finanzämter sind angehalten bei vorliegen bestimmter Kriterien, beim Handel über eBay sind es die Anzahl der Bewertungen und der Umsatz, davon auszugehen, dass eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Vermehrt werden Steuerpflichtige angeschrieben und aufgefordert ihre Einkünfte anzugeben.

Hier bedarf es einer sauberen Abgrenzung zwischen Liebhaberei und Gewerblichkeit anhand der oben genannten objektiven Kriterien und Indizien.

Eine Einstufung als Liebhaberei bringt in vielen Fällen auch Vorteile mit sich. Werden gelegentlich Gewinne erzielt, so bleiben diese unversteuert. Man sollte aber beachten, dass dauerhaft positive Einkünfte als Hinweis auf Gewinnerzielungsabsicht und damit Gewerblichkeit gewertet werden. Auch verbleiben die eingesetzten Gegenstände bei der Liebhaberei im Privatvermögen und die spätere Veräußerung damit steuerfrei. Dies kann bei Grundstücken und Gebäuden mit hoher Wertsteigerung von nicht unerheblicher Bedeutung sein. Des Weiteren sind komplizierte regelmäßige Gewinnermittlungen und aufwendige Steuererklärungen wie im Gewerbebetrieb nicht notwendig.
Quelle: https://www.onlinesteuerrecht.de/home/i ... &Itemid=33
horstborst
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Re: Nebentätigkeit? Hobby? Autohandel?

Beitrag von horstborst »

Super, da ergibt sich so langsam ein Bild für mich, insbesondere aus dem Link von max-relax.

@Varatek: Ich kenne Leute die haben eine Automobilsammlung die weit mehr als 12 Autos im Jahr daraus verkaufen und einkaufen. Es sind reine Liebhaber, gerade wenn ein großes Privatvermögen vorliegt macht das Finanzamt da keinen Ärger, da es für solche Leute wie Münzen verkaufen. Wenn sich so jemand dann auch noch auskennt und natürlich Autos mit Wertsteigerungspotential kauft, macht er natürlich Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften. Allerdings kann ich mir schon vorstellen dass die das in meinem Fall anders sehen, wird ja oft mit zweierlei Maß gemessen.
Ich habe überlegt es einfach mal durchzuziehen und dann als "Gewinne aus privaten Veräußerungen" zu versteuern.
Was kann mir da drohen wenn es mir anders ausgelegt wird? Ich kann ja schlecht rückwirkend ein Gewerbe anmelden müssen und Steuern bezahle ich ja dann. MIt meinem Chef wird es keine Probleme bzgl. Genehmingung geben, er macht privat auch so Sachen;)
Varetek
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Re: Nebentätigkeit? Hobby? Autohandel?

Beitrag von Varetek »

Im verlinkten Text steht ja im Grunde auch genau das, was ich geschrieben habe
Die Liebhaberei liegt vor, wenn:

ein Unternehmen nicht nach allgemeinen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen arbeitet (Tätigkeit nur aus persönlichen Gründen und Neigungen) und
er nach seiner Wesensart und nach der Art der Bewirtschaftung
über die gesamte Lebensdauer des Unternehmens kein Gewinn erzielt wird
Bedeutet für dich: Guck, dass du keinen Gewinn machst und alles ist gut.

Wie man das bei großen Vermögen und "Kunstgegenständen" handhabt, entzieht sich (leider) meiner Kenntnis, diese Leute werden aber hochbezahlte (Steuer-)berater zur Seite haben und nicht in einem Internetforum nachfragen ;-)

Ein Gewerbe rückwirkend anmelden, sollte meines Wissens nach möglich sein. Aber keine Ahnung über welche Zeiträume. Was mögliche Strafen angeht, handelt es sich wohl nur um eine Ordnungswidrigkeit und somit um ein Bußgeld, das wird also nicht allzu teuer (wenn denn überhaupt). Ansonsten könnten natürlich etwaige Nachforderungen vom Finanzamt auf dich zukommen, wenn die deinen Fall genauer prüfen und du irgendwo was übersehen hast.
Für dich viel relevanter ist wirklich die Gewährleistung, denn die kann richtig teuer werden. Es hat schon seinen Grund weshalb Autos dieser Preisklasse de facto vom gewerblichen Gebrauchtwagenmarkt verschwunden sind.
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Mikesch
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Re: Nebentätigkeit? Hobby? Autohandel?

Beitrag von Mikesch »

horstborst hat geschrieben:und dann als "Gewinne aus privaten Veräußerungen" zu versteuern.
Das macht das FA vllt. 2 Jahre mit, dann macht es Dich automatisch zum Gewerbetreibenden. Bei mir waren es läppische 200,- Euro/ Jahr und nun hab ich ne Steuernummer als Gewerbetreibender :-)
"Eine auf Dauer ausgerichtete Gewinnerzielungsabsicht" ist ein Gewerbe, egal wie hoch das Einkommen ist.
Das gilt auch für Dein Beispiel mit dem Autoverkauf als "Hobby". Nur ist es hier schwieriger für das FA, dass es dahinter kommt wenn die Erlöse nicht versteuert werden.

Parallell dazu kommen die Rechtsfolgen als Gewerbetreibender und die schon angesprochenen dienstlichen Belange.
Ich würde mir das erst recht bei Deinen Zahlen an Deiner Stelle gut überlegen hier zu huddeln. Wenn, dann mit Hand und Fuß!

Mit Hobby kommst Du bei dem FA nur durch, wenn Du über Jahre hinweg nur Miese produzierst. Was Dich allerdings nicht davon befreit, die Einnahmen zu versteuern, ohne Abzug der Betriebskosten versteht sich :-)

LG Mikesch
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