Beihilferegänzung Bundesbeamter

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Patrizia
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Beihilferegänzung Bundesbeamter

Beitrag von Patrizia »

Hallo! Ich überlege gerade als zukünftige 30 jährige Bundesbeamtin nachträglich einen Beihilfeergänzungstarif (bei der HUK) abzuschließen. Kostet 11 Euro im Monat. Zuvor war ich Landesbeamtin, wo die Beihilfe mehr zahlt als beim Bund. Die hat bisher immer alles anstandslos übernommen. Zahlt auch Chefarztbehandlung im Krankenhaus und 2 Bett Zimmer. Aber jetzt bei der Bundesbeihilfe? Mh? Habt ihr einen Ergänzungstarif und bei welchen Kosten ist dieser besonders praktisch. Findet ihr den eher sinnvoll oder quatsch?
Ich bin (bisher) gesund. Ich habe eine schwache Brille, fahre nicht ins Ausland und gehe nicht zum Heilpraktiker.

Für Denkanstöße wäre ich dankbar.
Varetek
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Re: Beihilferegänzung Bundesbeamter

Beitrag von Varetek »

Ich finde Beihilfeergänzungstarife, gerade wegen der geringen Kosten, grundsätzlich sehr sinnvoll. Die 11 Euro erscheinen mir allerdings recht teuer. Meine Frau hat im gleichen Alter abgeschlossen und zahlt 3,21 Euro (50% Beihilfe).

Was die konkrete Anwendung angeht, muss man sich im Prinzip nur mal überlegen, wie lange es mitunter dauert, bis "neue" Behandlungsmethoden Einzug in die Beihilfe halten (z.B. Lasik). Analog gilt das natürlich auch für künftige Streichungen in der Beihilfe. Ich selbst habe gerade erst vor Kurzem davon profitiert, als ich mich beim Zahnarzt mittels Laser (statt Bohrer) habe behandeln lassen.

Kurzum: Man braucht ihn sicherlich nicht, aber in Relation zu den niedrigen Beiträgen braucht es auch nicht viele "Fälle", bis sich das gelohnt hat. Hierbei vielleicht auch daran denken, dass Kinder immer nur im gleichen Umfang nachversichert werden können, wie die Eltern.
yuser
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Re: Beihilferegänzung Bundesbeamter

Beitrag von yuser »

Hallo,

je nach Versicherungsumfang im Haupttarif (Stichwort z.B. Hilfsmittel) würde ich das "man braucht ihn sicherlich nicht" auf "man braucht ihn sicherlich" ändern. Das kann je nach Haupttarif sonst existenzbedrohend werden.
Varetek
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Re: Beihilferegänzung Bundesbeamter

Beitrag von Varetek »

Der Baustein heiß "Beihilfeergänzung", verrätst du mir, was das mit dem Haupttarif zu tun hat?

Es geht ja darum, Zahlungen, die die Beihilfe nicht vorsieht, durch diesen Tarifbaustein abzusichern. Wer jetzt, um das Beispiel mal aufzugreifen, einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog hat und deshalb Hilfsmittel XY von seiner PKV nicht erstattet bekommt, kann dafür ja durchaus Geld von der Beihilfe sehen. Erst wenn die Beihilfe dieses auch nicht vorsieht, greift der Ergänzungstarif, aber dann auch nur in der Höhe des Anteils der Beihilfe. Bezogen auf den, möglicherweise schlechten, Haupttarif entfaltet dieser Baustein also keine Wirkung.
yuser
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Re: Beihilferegänzung Bundesbeamter

Beitrag von yuser »

Das verrate ich dir gerne!

Es gibt Versicherer, die lagern z.B. Leistungen in den Beihilfeergänzungstarif aus - siehe z.B. die Tarife der Debeka. Die Debeka sichert z.B. im Beihilfeergänzungstarif Hilfsmittel ab welche vom Haupttarif nicht bezahlt werden aber die Beihilfe zahlt. Bei einem Krankenfahrstuhl nur z.B. 50% von 620€ zu bekommen, na gut- wer es sich leisten kann. Es gibt in diesem Fall nun mal einen Unterschied zwischen den beihilfefähigen Hilfsmitteln und dem was z.B. im Tarif P steht. Ich bezweifle mal stark dass sich das bei Notwendigkeit ein "normaler" Beamte leisten kann, also wird es existenzbedrohend!
Varetek
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Re: Beihilferegänzung Bundesbeamter

Beitrag von Varetek »

Okay, bei der Debeka liest man tatsächlich "...und von Versicherungsleistungen der Debeka verbleibenden Aufwendungen". Finde ich allemal ungewöhnlich für einen BE-Tarif. In dem Fall ist natürlich der BE-Tarif eine MUSS- und keine KANN-Option mehr, da hast du recht!
yuser
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Re: Beihilferegänzung Bundesbeamter

Beitrag von yuser »

Ja, in diesem Fall ist es so. Du hast natürlich Recht mit dem was Du oben schreibst aber je nach Versicherer muss man aufpassen und sich im Detail anschauen was in den Beihilfeergänzungstarif ausgelagert ist. Sonst kann es böse Überraschungen geben.
herr b
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Re: Beihilferegänzung Bundesbeamter

Beitrag von herr b »

Ich habe auch einen Beihilfeergänzungstarif bei dem großen gelben Versicherer. Bisher habe ich 0 Erstattung bekommen von dem was die Beihilfe nicht übernommen hat. Aber für knapp 4€ im Monat belasse ich es bei dem Tarif, wer weiss wozu es mal gut sein wird.
Ich bin befördert worden...
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Patrizia
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Re: Beihilferegänzung Bundesbeamter

Beitrag von Patrizia »

Vielen Dank erstmal für euere Anregungen.
Also meine eventuelle Beihilfeergänzung soll nur die Beihilfe ergänzen. Der Haupttarif ist gut genug.
Mh? Ja man weiß halt nie was in der Zukunft kommt. Lebenswichtig ist der Ergänzungstarif sicher nicht, denn das "normale" ist in der Regel ja durch die Beihilfe abgedeckt. Und wenn ich ein extra will, müsste ich halt möglicherweise einen Teil selbst tragen. Was die gesetzlich Versicherten ja sogar in noch größerem Umfang tun müssten. Andererseits sind die 11 Euro monatlich auch nicht die Welt. Das ist halt die Krux bei vielen Versicherungen. Kosten nicht soooo viel, aber nutzen vielleicht auch nicht soooo viel.
yuser
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Re: Beihilferegänzung Bundesbeamter

Beitrag von yuser »

Wenn Du dir mit dem Haupttarif da sicher bist... Die Beihilfe sind halt je nach Bemessungssatz eben nur z.B. 50% der Miete.

Schau dass Du den Beihilfeergänzungstarif buchst - meiner Meinung nach sollte man hier nicht sparen! Kündigen könntest Du diesen ja auch wieder, wenn Not am Mann ist.

Ich weiß der Vergleich hinkt: aber beim Auto buchen die meisten ohne weiteres Vollkasko, jedoch wenn es um Krankenversicherungen geht fängt das sparen an. Soll kein Angriff sein sondern nur meine Meinung und eine gewisse Aussage zu Prioritäten treffen.
Patrizia
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Re: Beihilferegänzung Bundesbeamter

Beitrag von Patrizia »

Ein wenig Recht hast du sicherlich bei dem Vergleich mit dem Auto, Yuser. Obwohl ich da auch meinen Mann vor wenigen Monaten überzeugt habe, Vollkastko auf Teilkasko zu senken ;-)
Ich habe den Antrag zum Ergänzungstarif nun mal ausgefüllt und abgesendet. Wenn ich ihn dann nach einiger Zeit doch für Überflüssig betrachte, kann ich ihn ja immer noch kündigen.
Im Vergleich zu euren Tarifen ist meine Ergänzung seltsamerweise zwar 3 mal so teuer (11 Euro statt 4 Euro). Aber da ist ja defintiv nix zu machen. Vielleicht weil ich erst nach 12 Jahren den Ergänzungstarif dazu nehme? Oder weil es Huk und Bundesbeihilfe sind.
Jill
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Re: Beihilferegänzung Bundesbeamter

Beitrag von Jill »

Hallo,

der Ergänzungstarif ist durchaus sinnvoll.

Die Bundesbeihilfe übernimmt zwar die Chefarztbehandlung und das Zweibettzimmer aber beim Zweibettzimmer wird um 14,50 € je Tag gekürzt.
Ich habe sogar eine Aufstockung zum Einbettzimmer drin. Die Beihilfe trägt hier nur den Zweibettzimmerpreis - 14,50 € Tag - das heißt, der Rest ist Privatvergnügen.

Noch was, bei reinen Privatkliniken kommt es zu Vergleichsberechnungen und auch oft zu Kürzungen, weil diese nicht nach den Krankenhausentgeltgesetz bzw. der Bundespflegeverordnung abrechnen.

Auch für Zahnersatz ist es sinnvoll. Materialkosten für den Zahnersatz sind i.dR. zu 40% beihilfefähig - dann zu Deinem Bemessungsatz - heißt, wenn du eine 100,00 € Rechnung für reine Materialkosten (nicht Honorar, das ist komplett beihilfefähig) hast, sind davon 40% beihilfefähig = 40 €, davon wird dann die Beihilfe berechnet. Wenn Du alleinstehend oder nur mit einem Kind unterwegs bist, macht das eine Beihilfe von 20,00 € für die Materialkosten, weil Du einen Bemessungssatz von 50% hast. Hier greift die Ergänzung wunderbar.

Ach ja und für Brillenträger ist es auch sinnvoll, denn im Normalfall gibt's da seit 2004 von der Beihilfe nichts mehr.

Zum Schluss kann ich nur sagen, wenn Du so einen Tarif und die dazugehörigen Aufwendungen hast, ist es immer sinnvoll, die Erstattung zuerst bei der Beihilfe abzurechnen. Die Versicherungen können oft nur "ergänzen", wenn sie den Beihilfebescheid einsehen können.

Alles Gute
Jill
herr b
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Re: Beihilferegänzung Bundesbeamter

Beitrag von herr b »

@Jill
Ich bin Landesbeamter in NRW (bzw war, jetzt pensioniert), deine Beispiele finde ich Intereressant. Denn genau bei den Dingen hat mein Beihilfeergänzungstarif nicht gegriffen. Hab die großen gelben angeschrieben, inkl Beihilfebescheid, als Antwort kam dann das der Beihilfeergänzungstarif dafür keine Leistungen vorsieht... :?
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
Varetek
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Re: Beihilferegänzung Bundesbeamter

Beitrag von Varetek »

Welchen Tarif hast du denn, bzw. was steht dort drin?
Patrizia
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Re: Beihilferegänzung Bundesbeamter

Beitrag von Patrizia »

Auch dir danke, Jil, für deine Beispiele. Ich hab die Beihilfeergänzung nun beantragt. Kostet schließlich ja auch kein Vermögen.
Es könnte sein, dass ich später mal froh bin, dass dieser Zusatztarif mir wirklich eines Tages zu gute kommt.
Allerdings wäre es natürlich noch besser, wenn ich ihn umsonst bezahle, weil ich nie krank werde ;-)

Am ärgerlichsten ist es natürlich, wenn man wie Herr B. den Tarif bezahlt und im Krankheitsfall keine Leistungen daraus erhält?!
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