Sehr geehrte Mitglieder,
ich brauche mal wieder einen fachmännischen Rat von Euch
Zur Situation. Seit dem 01.08. bin ich Beamter auf Probe.
Momentan bin ich mit der Hälft meiner täglichen Arbeitszeit ( 4 Stunden ) an eine andere Behörde abgeordnet, wo ich
schon 6 Monate abgeordnet gewesen bin ( auch mit der Hälfte meiner täglichen Arbeitszeit ).
Also mit diesem Jahr sind das schon 1,5 Jahre.
Mein Dienstherr und die andere Behörde befinden sich im selben Gebäude.
Ich habe dem Geschäftsleiter gesagt das ich es begrüßen würde wenn ich nächstes Jahr nicht als Hauptpförtner zu arbeiten.
Also permanent Früh- und Spätdienst an der Pforte, im wöchentlichen Rhythmus.
Als Gründe nannte ich, das ich Familienvater bin und das so jeder mit der Pforte mal dran sei, also das das Gleichheitsprinzip gewahrt ist.
Nun hatte ich ein Gespräch mit dem Personalrat.
Er sagte mir, das nach dem momentanen Stand, meine Abordnung Ende diesen Jahres ausläuft.
Zu der Sache mit dem Hauptpförtner sagte er, es gibt ein Verfügungsrecht des Dienstherrn das ich die verlangten Sachen machen muß.
Jetzt zu meiner Frage.
Ist es wirklich so, das mich der Geschäftsleiter bzw. mein Dienstherr zwingen kann die als Hauptpförtner zu arbeiten?
Könnte er mich, rein theoretisch, bei der anderen Behörde weiter abgeordnet lassen?
Bin jetzt wieder dadurch durcheinander geworden. Habe mir jetzt auch den Turnusstempel zeigen lassen, was ich ja dann wieder
"verlernen" würde. Gut das ist jetzt nicht der ausschlaggebende Grund.
Aber das würde ich als Argument nennen.
Bester Gruß
Wachfuchs
Verfügungsrecht als Beamter
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Re: Verfügungsrecht als Beamter
Schwer zu verstehen, um was es da geht.
Re: Verfügungsrecht als Beamter
Ist nur meine MEINUNG, ohne das ich dies belegen könnte.
A) Ich denke, dein Dienstherr kann dich einsetzen wo er es für notwendig erachtet.
B) sehe ich hier eher die maximal mögliche "Abordnungszeit" überschritten.
Aber das müsste dir der Personalrat eigentlich sagen können.
A) Ich denke, dein Dienstherr kann dich einsetzen wo er es für notwendig erachtet.
B) sehe ich hier eher die maximal mögliche "Abordnungszeit" überschritten.
Aber das müsste dir der Personalrat eigentlich sagen können.
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Re: Verfügungsrecht als Beamter
Guten Morgen,
Sie könnten sich evtl. auf statusgemäße Beschäftigung berufen. Aber aus Ihrem Text geht jetzt Ihr Amt nicht hervor. Ich könnte mir nur vorstellen, dass Pförtner jetzt nicht unbedingt eine Beamtentätigkeit / hoheitliche Aufgabe ist.
Sie könnten sich evtl. auf statusgemäße Beschäftigung berufen. Aber aus Ihrem Text geht jetzt Ihr Amt nicht hervor. Ich könnte mir nur vorstellen, dass Pförtner jetzt nicht unbedingt eine Beamtentätigkeit / hoheitliche Aufgabe ist.
Re: Verfügungsrecht als Beamter
da haben Sie recht Frau M.
aber die Frage hat sich für mich jetzt von selbst beantwortet.
Nach einem Gespräch mit dem Personalrat
Wenn ich als Beamter eine Dienstanweisung bekomme muß ich diese ausführen.
Weil es nun mal vom Dienstherrn kommt.
Bester Gruß
Wachfuchs
aber die Frage hat sich für mich jetzt von selbst beantwortet.
Nach einem Gespräch mit dem Personalrat
Wenn ich als Beamter eine Dienstanweisung bekomme muß ich diese ausführen.
Weil es nun mal vom Dienstherrn kommt.
Bester Gruß
Wachfuchs
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Re: Verfügungsrecht als Beamter
Die Dienstanweisung kann trotzdem rechtswidrig sein. Deshalb im Zweifelsfall eine Beratung beim spezialisierten Anwalt.....Wachfuchs hat geschrieben: aber die Frage hat sich für mich jetzt von selbst beantwortet.
Nach einem Gespräch mit dem Personalrat
Wenn ich als Beamter eine Dienstanweisung bekomme muß ich diese ausführen.
Weil es nun mal vom Dienstherrn kommt.