Familienzuschlag

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Narktor
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Familienzuschlag

Beitrag von Narktor »

Ich versteh das system nicht^^
oeffentlichen-dienst.de/zulagen/27-verguetung-fuer-beamte/40-familienzuschlag-fuer-beamte.html

wenn ich jez sagen wir mal verheiratet bin und ein Kind habe, wieviel bekomm ich dann Familienzuschlag _Insgesamt_?
Weil irgendwie steigt man in der stufe auf und bekommt pro kind und...ich versteh einfach die verteilung nicht, bekommt man insgesamt 240 euro und dann später erst 350 euro oder...ich checks net xD
SchwarzeRobe
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Re: Familienzuschlag

Beitrag von SchwarzeRobe »

Beim Familienzuschlag erhöht sich die Stufe nicht einfach im Laufe der Zeit. Stufe 1 entspricht verheiratet ohne Kinder, Stufe 2 ist dann verheiratet 1 Kind. Bei einem zweiten Kind werden dann nochmal 113,74€ hinzugefügt und für jedes weitere Kind dann nochmal 354,38.
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zeerookah
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Re: Familienzuschlag

Beitrag von zeerookah »

Mal ganz einfach dargestellt. Standard so zu sagen.
mittlerer Dienst Verheiratet, 1 Kind = 240€ plus Kindergeld 190€ (2.705€ )
mittlerer Dienst Verheiratet, 2 Kinder = 353€ plus Kindergeld 380€ (2.977€ )
mittlerer Dienst Verheiratet, 3 Kinder = 707€ plus Kindergeld 576€ (3.437€ )
mittlerer Dienst Verheiratet, 4 Kinder = 1061€ plus Kindergeld 797€ (3.921€ )
nehmen wir jetzt A8, Stufe 1, Steuerklasse III, ohne Krankenversicherung, dann sind die Zahlen in Klammern das ca. Netto im Monat
Angaben für Bund & ohne Gewähr und ohne KV
Torquemada
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Re: Familienzuschlag

Beitrag von Torquemada »

Das Kindergeld hat it dem Gehalt nichts zu tun und gehört nicht in diese Rechnung.
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zeerookah
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Re: Familienzuschlag

Beitrag von zeerookah »

Torquemada hat geschrieben:Das Kindergeld hat it dem Gehalt nichts zu tun und gehört nicht in diese Rechnung.
Theoretisch ja, praktisch nein. Ist meine Meinung dazu. Da es ja auch gezahlt wird.
In meiner aktiven Zeit ist mir das Kindergeld immer monatlich mit den Bezügen zusammen ausgezahlt worden (vielleicht hat sich ja da was geändert).
Ich gebe zu, ich fand das auch immer eine Schönfärbung vom Dienstherrn, einen ein hohes monatliches Netto zu vermitteln. Ich konnte aber mit den Zahlen umgehen (was ich aber auch von einen Beamten erwarte, weil so schwer ist es ja nicht).
In meinen Beispielen kann man das Kindergeld von den Klammerwerten auch wieder abziehen.
Sie stehen ja direkt davor (von einen angehenden Beamten erwarte ich das er das auch mal eben im Kopf kann).
Gerda Schwäbel
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Re: Familienzuschlag

Beitrag von Gerda Schwäbel »

zeerookah hat geschrieben:[heoretisch ja, praktisch nein. Ist meine Meinung dazu. Da es ja auch gezahlt wird.
In meiner aktiven Zeit ist mir das Kindergeld immer monatlich mit den Bezügen zusammen ausgezahlt worden (vielleicht hat sich ja da was geändert).
Teilweise hat es sich schon geändert und es wird sich auch etwas ändern. Das Kindergeld hat mit dem Begriff "Bezüge" nichts zu tun und gehört deshalb nicht in diese Aufstellung. Sie ist damit genauso realitätsfremd wie "A 8 Stufe 1" - oder kennen Sie auch nur einen Beamten, der als Berufsanfänger ohne jegliche Erfahrungszeiten in A 8 begonnen hat?

Viele Grüße
Gerda Schäbel
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zeerookah
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Re: Familienzuschlag

Beitrag von zeerookah »

Gerda Schwäbel hat geschrieben: Teilweise hat es sich schon geändert und es wird sich auch etwas ändern. Das Kindergeld hat mit dem Begriff "Bezüge" nichts zu tun und gehört deshalb nicht in diese Aufstellung. Sie ist damit genauso realitätsfremd wie "A 8 Stufe 1" - oder kennen Sie auch nur einen Beamten, der als Berufsanfänger ohne jegliche Erfahrungszeiten in A 8 begonnen hat?

Viele Grüße
Gerda Schäbel
Ehrlich gesagt nein.
Ich weiß aber nicht was heute aktuell ist.
Ich habe noch mit A5 angefangen. 3 Jahre später war bei uns dann A7 Standard. Und ab 1994 wurden überhaupt keine Beamten mehr ernannt.
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Bananen-Willi
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Re: Familienzuschlag

Beitrag von Bananen-Willi »

Gerda Schwäbel hat geschrieben:Die ist damit genauso realitätsfremd wie "A 8 Stufe 1" - oder kennen Sie auch nur einen Beamten, der als Berufsanfänger ohne jegliche Erfahrungszeiten in A 8 begonnen hat?
Aber Frau "Schäbel", also ich kenne einige Beamte, auf die das zutrifft. Sie dürfen nicht vergessen, dass es ein paar wenige Verwendungen gibt, in denen A8 Eingangsamt ist. ;)
Gerda Schwäbel
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Re: Familienzuschlag

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Aufgeht's Bananen-Wiki, klären Sie mich auf. Mir fällt als Eingangsamt in A 8 nur der Gerichtsvollzieher ein, der aber i. d. R. reichlich Berufserfahrung mitbringt.
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Bananen-Willi
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Re: Familienzuschlag

Beitrag von Bananen-Willi »

Gerda Schwäbel hat geschrieben:... der aber i. d. R. reichlich Berufserfahrung mitbringt.


Ist das so? Dann führen Sie sich doch mal http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayZAPOJ-20 zu Gemüte, danach werden Sie erkannt haben, dass man als Seiteneinsteiger mit bestimmten Voraussetzungen in diese Laufbahn einsteigen kann. Diese Praxis wird in Bayern seit Jahren massiv genutzt, da aus dem internen Bewerberpool nicht genügend geeigneter Nachwuchs zu generieren ist. Diese Seiteneinsteiger absolvieren einen 6-monatigen Grundkurs und steigen dann sofort in die Gerichtsvollzieherausbildung und -Laufbahn ein. Welche beamtenrechtlich anrechenbare Vordienstzeit hätte Ihrer Meinung nach ein Bankkaufmann?

Sie haben natürlich recht, das ist eher die Ausnahme in Relation zum gesamten Beamtenapparat. Aber viele Ihrer Posts erwecken einen herablassenden Eindruck, ich hoffe das liegt nicht in Ihrer Absicht und ist eher unbeabsichtigt? Ihre Frage war hier: "oder kennen Sie auch nur einen Beamten, der als Berufsanfänger ohne jegliche Erfahrungszeiten in A 8 begonnen hat?"
Meine Antwort war: "ja ich kenne einige" und oben nun erläutert. Daneben gäbe es in Bayern noch den Flussmeister mit Eingangsamt A8, wobei mir hier die Eingangsvoraussetzungen nicht bekannt sind, darüberhinaus wird meiner Kenntnis nach auch für Lebensmittelkontrolleure daran "gearbeitet", bisher fehlt aber dazu wohl noch der politische Wille, am Dienstherrn liegts dort nicht.
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