Was tun: Mittlerer Dienst vs. Gehobener Dienst (und Schulausbildung)

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HornSWGelb
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Was tun: Mittlerer Dienst vs. Gehobener Dienst (und Schulausbildung)

Beitrag von HornSWGelb »

Bin mir derzeit etwas unschlüssig über den Weg, den ich gehen könnte und wollte daher mal ein paar Tipps, Ratschläge und Meinungen anholen.

Für Anfang nächsten Jahres (Anfang 2017) habe ich eine Einstellungszusage für die Laufbahnausbildung des mittleren nichttechnischen Dienstes des Bundes. Momentan hole ich mein Fachabitur nach, das ich in 2018 abschließe und mein Abitur nach, das ich in 2019 abschließe. Momentan sehe ich, dass mein Potential von schulischer Leistung her ist noch nicht ausgeschöpft ist, weshalb ich daran festhalten möchte. Nach dem Fachabitur/Abitur käme auch die Möglichkeit des gehobenen Dienstes in Frage.

Für mich stellen sich nun folgende Fragen:
1. Macht es Sinn nach der Laufbahnausbildung des mittleren Dienstes eine Laufbahnausbildung im gehobenen Dienst zu machen?
2. Ist der innerdienstliche Aufstieg sinnvoll?
3. Muss der Dienstherr die paralelle Schulausbildung der z.B. beim Abendunterricht außerhalb der Dienstzeit genehmigen? Handelt es sich dabei um eine Nebentätigkeit?
4. Wie bewertet ein Dienstherr das, sofern man einen schulischen Aufstieg (Erwerb der Fachhochschulreife/allgemeine Hochschulreife) erlangt und das entsprechende Zeugnis einreicht?

Danke für eure Antworten :-)
Torquemada
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Re: Was tun: Mittlerer Dienst vs. Gehobener Dienst (und Schulausbildung)

Beitrag von Torquemada »

HornSWGelb hat geschrieben: 1. Nein
2. Nein
3. Nein
4. Beamtenrechtlich gar nicht
HornSWGelb
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Re: Was tun: Mittlerer Dienst vs. Gehobener Dienst (und Schulausbildung)

Beitrag von HornSWGelb »

Danke für die schnelle Antwort erstmal.

Mich würde interessieren, wieso jetzt 1 und 2 Nein ist. Wäre es falsch vom mittleren Dienst in den gehoben Dienst zu wechseln oder gibt es einen anderen Weg?
Torquemada
Moderator
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Re: Was tun: Mittlerer Dienst vs. Gehobener Dienst (und Schulausbildung)

Beitrag von Torquemada »

Schulabschluss, der für den Einstieg in den gehobenen Dienst nötig ist, machen und dann durchstarten. Alles andere ist "waste of time"...
Dienstunfall_L
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Re: Was tun: Mittlerer Dienst vs. Gehobener Dienst (und Schulausbildung)

Beitrag von Dienstunfall_L »

Du kannst nicht beide Ausbildungen (Abitur und Ausbildung mD) gleichzeitig machen.

Wenn du es für realistisch hältst, das Fachabi/Abi zu schaffen dann ist (ohne nähere Umstände zu kennen) ratsam, diesen Abschluss zu machen.

LG
HornSWGelb
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Re: Was tun: Mittlerer Dienst vs. Gehobener Dienst (und Schulausbildung)

Beitrag von HornSWGelb »

Liebe/r @Dienstunall_L,

das ist in der Regel so, dem kann ich grundsätzlich zustimmen. Deshalb danke für den grundsätzlichen realistischen Hinweis.

In meinem Eingangsbeitrag habe ich nur wesentliche Grundfragen gestellt, die ohne nähere Beleuchtung bzw. Hintergrund evtl. nicht ganz nachzuvollziehen bzw. die Beantwortung wegen fehlender Informationen möglicherweise nur unzureichend möglich ist.

Das Kernproblem ist an einer anderen Stelle:
Grundsätzlich stehen in der Erwachsenenbildung zwei Wege zur Verfügung, die es ermöglichen das Abitur nachzuholen. Da wäre der 2. Bildungsweg über ein Abendgymnasium oder der 3. Bildungsweg über ein Fernlerninstitut (bspl. ILS oder SGD). Für beide Dinge benötige ich Zeit.
Während der 2. Bildungsweg d.h. die Abendgymnasien oftmals staatlich sind und kostenfrei angeboten werden oder gegen wenig Schulgeld auch auf Privatschulen besucht werden können, muss ich je nach Fernlerninsitut und Vorbildung zwischen 3000-5000 Euro hinlegen und jede Menge Disziplin wegen selbstständigen Lernens hinlegen. Zudem hat der zweite Bildungsweg in der Regel den Vorteil, dass der Lebensunterhalt wegen Förderung durch Schüler-BAFöG (ohne Rückzahlungspflicht - 100% Zuschuss! - i.d.R. bis 30 Jahre - Ausnahmen länger) und Kindergeld (bis 25 Jahre) leichter zu bestreiten ist. Das Schüler BAFöG kann man für die Abendhauptschule, Abendrealschule und für das Abendgymnasium bekommen. Bei Abendhaupt- und realschule besteht die Fördermöglichkeit in der Regel im letzten Schuljahr (letzten zwei Semester) vor Erlangung des Abschlusses und beim Abendgymnasium nur die letzten eineinhalb Jahre (also drei Semester). Bei den Fernlerninstituten ist es übrigens nur das letzte Jahr, was gerne in der Werbung verschwiegen wird.

Bevor ich weitermache stelle ich kurz die Semester des Abendgymnasiums auf:
1. Semester - Vorkurs
---
2. Semester - Einführungsphase
3. Semester - Einführungsphase
---
4. Semester - Qualifizierungsphase 1
5. Semester - Qualifizierungsphase 2
6. Semester - Qualifizierungsphase 3
7. Semester - Qualifizierungsphase 4

Je nach Vorbildung kann mit Ausnahmegenehmigung auch ein Semester später angefangen werden. Jedoch muss man in der Regel mit 3 bis 3 1/2 Jahre rechnen.

Bis auf die Frage, wie man dann das Leben finanzieren soll, klingt soweit alles ganz interessant und gut.

Doch da liegt der eine Knackpunkt. Und:
Während in der letzten Phase des Abendgymnasiums zwar gearbeitet werden kann, ist es in der Anfangsphase eigentlich sogar vorgeschrieben. Dazu habe ich jetzt exemplarisch die hessische Oberstufenordnung (OAVO) herausgefischt. Und dort heißt es im dritten Teil der Verordnung in den Allgemeinen Bestimmungen unter §20 Abs. 6:
(6) Die Studierenden am Abendgymnasium müssen mit Ausnahme der letzten drei Semester berufstätig gemäß
Abs. 3 sein, die Studierenden am Hessenkolleg sollen in der Regel nicht berufstätig sein.
Zur allgemeinen Beruhigung: In der Regel haben alle die Mindestanzahl an Berufstätigkeit nachgewiesen, jedoch halten sich nicht alle diesen Punkt der Verordnung, da es auch Menschen gibt, die nicht berufstätig sind (haben jedoch schon die Mindesanzahl an Berufstätigkeit nachgewiesen). Das ist jedoch ein anderes Thema.

Eines Vorweg: Ich habe bereits neben der Schule gearbeitet. Man muss halt auch wissen, dass es sich hier um Erwachsenenbildung handelt und bestimmte Fächer wie Sport, Musik, Kunst, Darstellendes Spiel etc. wegfallen und durch ein Blockunterricht und andere Lernmittel sowie der Freiwilligkeit aller die dort hingehen der Unterricht etwas einfacher gestaltet ist (was nicht heißt, dass die Anforderungen dadurch gesunken sind).

Abschließend möchte ich zurück zum eigentlichen Kern meiner Frage:
Wir haben zum einen die Vorgaben bzgl. der Berufspflicht und die Situation, dass das Leben finanziert werden soll. Außerdem haben wir trotz viel Potential und Mut keine Gewissheit darüber, ob das Abitur am Ende bestanden wird, wodurch es eine Frage ist, ob es nicht gut ist auch einen sicheren Job zu haben.

Da ich nun den Sachverhalt mit der Eingabe der neuen Information etwas geändert habe, würde mich interessieren, wie ihr das bewertet.

Danke für eure Aufmerksamkeit :-)

Und jetzt freue ich mich auf eure Antworten: Feuer frei!
Zollkodex-Ritter
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Re: Was tun: Mittlerer Dienst vs. Gehobener Dienst (und Schulausbildung)

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Letztendlich deine Entscheidung. Wäre mir neu, dass man während des Besuchs eines AG berufstätig sein muss. Aber das dürfte Sache der Bundesländer sein. Als Bundesbeamter im mD ist es ja nicht mal sichergestellt, dass du auch in dem Bundesland bleiben wirst, mit dem du jetzt planst. Und da wir ja nicht das Resort kennen, für das du dann tätig bist, kann es sein, dass du dir das AG sowieso abschminken kannst, denn dort herrscht Präsenzpflicht und das kann sich u.U. nicht mit eine Schichtplan vertragen.

Mit den 2+ Jahren Vorbereitungsdienst und dann je nach Vorbildung und/oder Abschluss 2 oder 3/3,5h Jahren AG bist du dann bei 4-6 Jahre, um dann den 3-jährigen Vorbereitungsdienst zum gD zu machen. Also in 7-9 Jahren dann im gD. Ohne dein Lebensalter und die weitere pers. Situation zu kennen, kann man da zu nichts raten.
akanhummels
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Re: Was tun: Mittlerer Dienst vs. Gehobener Dienst (und Schulausbildung)

Beitrag von akanhummels »

Für den mittleren Dienst braucht man mindestens einen Realschulabschluss, für den gehobenen Dienst Abitur. (Und für den "höheren Dienst" einen Hochschulabschluss.)
Silencium
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Re: Was tun: Mittlerer Dienst vs. Gehobener Dienst (und Schulausbildung)

Beitrag von Silencium »

Für die Laufbahnausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst genügt die Fachhochschulreife, die allgemeine Hochschulreife ist insofern nicht erforderlich.
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Varetek
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Re: Was tun: Mittlerer Dienst vs. Gehobener Dienst (und Schulausbildung)

Beitrag von Varetek »

Der 2. Bildungsweg kann auf zweierlei Arten beschritten werden.

1) Die berufsbegleitende Ausbildung (Abendgymnasium), die dann aber normalerweise auch voraussetzt, dass man beruflich, bzw. zumindest berufsähnlich (z.B. Hausmann/-frau mit Kind) eingebunden ist.

2) Die Ausbildung in Vollzeit an einem Kolleg. Für diese muss man lediglich eine abgeschlossene Ausbildung oder alternativ eine gewisse Zeit der Berufstätigkeit vorweisen, um aufgenommen zu werden. Am Kolleg gibt es das Schüler-BaföG durchgehend ab Einführungsphase!

Die Dauer hängt von der Vorbildung ab, den oben genannten "Einführungskurs" besucht man beispielsweise nur dann, wenn zuvor kein Realschulabschluss vorlag. Wer bereits das Fachabitur besitzt, kann in der Regel auch die "Einführungsphase" überspringen.

Die Sache mit dem Bafög ist in dem Zusammenhang doppelt interessant, weil es nach dem Abitur auf dem 2. Bildungsweg für ein anschließendes Studium "elternunabhängig" Bafög gibt, also weiter den Höchstsatz.
HornSWGelb
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Re: Was tun: Mittlerer Dienst vs. Gehobener Dienst (und Schulausbildung)

Beitrag von HornSWGelb »

Nun kam Einschreiben mit der Einladung zur Übergabe der Ernennungsurkunde. Wie kann ich dem am Besten umgehen, bzw. den Zeitpunkt um ein Jahr hinausschieben? Gibt es Möglichkeiten aus besonderem Grund eine Rückstellung zu beantragen? Wie geht man am Besten damit um?
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