Dienstunfähigkeitsversicherung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Baumschubser
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Dienstunfähigkeitsversicherung

Beitrag von Baumschubser »

Ich habe für meinen Sohn ein Angebot vorliegen für eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Hier mal die Eckdaten in Kopie (ist bissel kompliziert zu lesen, sorry dafür):

Versorgung bei Berufsunfähigkeit
Sind Sie Beamter, Beamter im Kirchenrecht oder Richter, leistet die vorliegendeBerufsunfähigkeitsversicherung
auch bei Dienstunfähigkeit.Dahergelten, wenn im FolgendenvonBerufsunfähigkeitgesprochenwird, die
entsprechendenRegelungenebenso für die Dienstunfähigkeit.
Garantierte Berufsunfähigkeitsrente
Bei Eintritt der Berufsunfähigkeitbis zum Alter 55 (spätestens bis zum
01.10.2052) erhalten Sie eine garantierteBerufsunfähigkeitsrentein
Höhe vonmonatlich 1.000,00EUR
Diese Leistung erhalten Sie so lange, wie die Berufsunfähigkeit
andauert, längstens bis zum 01.10.2052.
Wert der Absicherung der Arbeitskraft bei Beginn des Vertrages beträgt
(Summe der garantiertenRenten). 432.000,00EUR
Anpassungder Berufsunfähigkeitsrente
Die Berufsunfähigkeitsrenteerhöht sich währendder Rentenbezugszeitdurch die Überschussbeteiligungum z.
Zt. jährlich 1,85 % (*), und zwar erstmals zum Jahrestagdes Versicherungsbeginnsnach Ablauf von6 Monaten
nach Leistungsanerkennung(dynamische Gewinnrente).
Beitragsbefreiung
Wird die versichertePerson in dem vorgenanntenZeitraumberufsunfähig,sind Sie solange vonder
Beitragszahlungbefreit, wie die bedingungsgemäßeBerufsunfähigkeitder versichertenPerson besteht.
Tarifbeitrag
Der Tarifbeitragbeträgt 43,56 EUR
Der Beitrag wurdeindividuellfür Sie als Polizist/in (keine Sondereinheit)ohne Auslandseinsatz (Berufsgruppe:
2 unter Berücksichtigung IhrerAngabenzur beruflichenTätigkeit) kalkuliert.
Zahlbeitrag
Der Tarifbeitragwird vermindertdurch die Überschussbeteiligungaus der
Berufsunfähigkeitsversicherungum (*) 17,21 EUR
Der monatlich zu zahlende Beitrag beträgt somit (*) 26,35 EUR
ÜberschussverwendungBeitragsverrechnung
Die Überschussbeteiligungder Berufsunfähigkeitsversicherungwird dazu verwendet,den Tarifbeitragzu
reduzieren.Zurzeit vermindertsich der monatliche Gesamtbeitragum 17,21 EUR (*).
Optionen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Im Rahmender Berufsunfähigkeitsversicherunggewährenwir Ihneneine Vielzahl vonzusätzlichen Optionen.
Diese helfen Ihnen, IhrenVersicherungsschutz in idealer Weise an veränderteLebenssituationenanzupassen.
Einzelheiten entnehmenSie bitte den Bedingungenfür die Ausübung vonOptionen.
Dynamische Anpassung
In Ihrem Vertrag ist das Recht auf dynamische Anpassung eingeschlossen.
Die Dynamik setzt erstmals zum 01.10.2017ein.

Was haltet ihr davon?
Varetek
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Re: Dienstunfähigkeitsversicherung

Beitrag von Varetek »

Finde ich nicht so prickelnd.

1) Laufzeit nur bis 55

Das ist gerade das "kritische" Alter, in dem die meisten dienstunfähig werden und ausgerechnet dann steht man ohne Versicherungsschutz da. Man könnte sich notfalls noch auf 65 (statt 67) einlassen, wenn das denn eine nennenswerte Ersparnis brächte, aber keinesfalls darunter!

2) Höhe 1000 Euro

Mir ist bewusst, dass die bei Beamten eher zaghaft mit den Versicherungssummen sind, aber gerade als Anwärter sollte eine zusätzliche Absicherung möglich sein, die das Risiko, vor Ablauf der notwendigen 5 Dienstjahre für die Mindestpension dienstunfähig zu werden, kompensiert. Das wäre dann ein 2. Vertrag mit 5 Jahren Laufzeit.

3) Anpassung der Rente:

Hier sollte eine fixe Prozentzahl (2%/3%) stehen und nicht bloß der Hinweis auf die Überschussbeteiligung, die weder derzeit ausreichend hoch ausfällt, noch für die Zukunft garantiert werden kann. Wenigstens die Inflation sollte hierüber künftig ausgeglichen werden.

4) Dynamik in welcher Höhe?

1000,- Euro DU-Rente mögen aus heutiger Sicht gerade so ausreichend sein, aber wie weit kommt man damit 2036 noch? Noch dazu, wenn man bedenkt, dass man 2036 bereits sehr viel höhere Bezüge erhält und der "finanzielle Absturz" damit umso tiefer ausfällt. Hier sollten Minimum 2% dynamische Erhöhung pro Jahr vereinbar werden!

5) Brutto-/Nettobeitrag

Gibt krassere Beispiele, aber man sollte gemeinhin darauf achten, dass zwischen den beiden Beträgen keine allzu große Lücke klafft. Es wird natürlich mit dem niedrigen Nettobeitrag (hier "Tarifbeitrag" genannt) geworben, faktisch zahlen muss man aber den höheren Bruttobeitrag. Die Reduktion durch die Überschussbeteiligung ist nicht dauerhaft garantiert, weshalb man lieber über den Bruttobeitrag vergleichen sollte.

6) Definition "Dienstunfähigkeit"!

Das ist ansich der wichtigste Punkt. Aus deinem Text geht es zwar nicht eindeutig hervor, aber es klingt zumindest, als würde der Versicherer die so genannte "unechte Dienstunfähigkeitsklausel" anwenden. Demnach bist du für die Versicherung erst dann dienstunfähig, wenn du die gleichen Voraussetzungen (in der Regel >50%) mitbringst, wie ein normaler Angestellter bei seiner BU. Für deinen Sohn kann das bedeuten, dass er zwar zu 30% außerstande ist seinen Beruf auszuüben, damit dann dienstunfähig und in Pension geschickt wird, die Versicherung aber dennoch nicht leistet, weil er ja die 50% nicht erreicht.
Dort sollte etwas stehen wie
"Bei Beamten auf Lebenszeit leisten wir auch, wenn der
Versicherte Beamte wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden ist und solange der Beamte Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes erhält.“
Das stellt sicher, dass die Versicherung sich stets der Entscheidung des Dienstherren anschließt und das unabhängig von der tatsächlichen prozentualen Einschränkung.

7) weitere Vertragsdetails sollten überprüft werden.

- Verweisung? Auch wenn es kaum mehr "abstrakte" Verweisungen gibt, kann der Versicherer doch "konkret" verweisen, wenn eine entsprechende Formulierung vorhanden ist. Bedeutet für deinen Sohn, dass er seine DU-Rente verliert, sobald er z.B. als Wachmann arbeiten geht, weil die Versicherung ihn dann auf diesen Job verweist.

- Überprüfung des Gesundheitszustandes nach Pensionierung? Manche Versicherer leisten zwar bei DU, aber nur für einen gewissen Zeitraum. Anschließend steht dann doch wieder die oben angesprochene BU-Prüfung (>50%?) auf dem Plan

- Sonderklausel für Polizisten
Auch ohne direkt DU zu sein, könnte eine gesundheitlich bedingte Versetzung den Verlust von gewissen Stellen-/Schichtzulagen mit sich bringen (werdet ihr sicher selbst am Besten wissen). Das sollte idealerweise mit abgesichert sein. Gleiches gilt für die "Teil-Dienstunfähigkeit", die man mitversichern sollte.



Kurzum: Schmeiss das Ding in den Papierkorb und lasst euch vernünftig beraten. Man kann hier als Laie einfach zu viel falsch machen :|
Torquemada
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Re: Dienstunfähigkeitsversicherung

Beitrag von Torquemada »

Hierzu schnell einige Hinweise:

Eine Versicherung versichert gerne "einen Stein im Wasser". Alter Spruch aus der Branche. Wenn eine Versicherung richtig gut für den Kunden sein soll, wird sie schnell sehr, sehr teuer.
Die Versicherungen wissen genau, welche Risiken für Beamte (auch Polizeibeamte) bestehen. Das ist ein emotionsloses Geschäft.

Die "richtige Dienstunfähigkeitsklausel" wird imer seltener angeboten, weil sie für die Unternehmen große Risiken birgt.
Fährt ein Dienstherr die Politik einer fröhlichen Zurruhesetzung bei allen Gelegenheiten (Beispiel natürlich die Telekom), ist die Versicherung dabei.

Die meisten dienstunfähigen, männlichen Beamten scheiden wegen psychischen Problemen ab Ende 40 und dann wegen der typischen Zivilisationskrankheiten ab Mitte/Ende 50 aus dem Dienst aus.

Grundregeln:

Jeder sollte mit 60 Jahren "sein Feld bestellt haben". Immobilienfinanzierung, Vermögensaufbau etc.
Deshalb sollte eine BU-Rente zumindest bis zum 60 Geburtstag zahlen, um Zahlungsverpflichtungen bis dahin zu ermöglichen.

Soll die BU-Rente länger laufen, wird es sehr teuer, weil quasi fast jeder nach 60 theoretisch seine DU locker hinkriegen kann (so er will).

Fazit: aus diesen Gründen ist die genannte Versicherung ein Bluff.....Auch Versicherungen, die zwar bis 60 oder 65 zahlen, das Schadensereignis aber bis 55 eintreten muss, sind Quatsch. Sowas hatte mir mal die WGV z.B. angeboten.

Tipp:
Wende dich doch mal an den Bund der Versicherten (gute Homepage). Die brabbeln in den edien immer von der so wichtigen BU-Versicherung. Was haben die eigentlich für eine Meinung zu den Rahmenbedingungen.

Das Thema Polizei habe ich ausgeklammert......muss die älteste Tochter jetzt zur Schule fahren...:-))))
Varetek
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Re: Dienstunfähigkeitsversicherung

Beitrag von Varetek »

Torquemada hat geschrieben:Hierzu schnell einige Hinweise:

Eine Versicherung versichert gerne "einen Stein im Wasser". Alter Spruch aus der Branche. Wenn eine Versicherung richtig gut für den Kunden sein soll, wird sie schnell sehr, sehr teuer.
Die Versicherungen wissen genau, welche Risiken für Beamte (auch Polizeibeamte) bestehen. Das ist ein emotionsloses Geschäft.
Ich habe zwar keinen passenden Spruch, aber ich denke mir immer, dass eine schlechte Versicherung immer die teuerste ist. Natürlich machen die Versicherer den Job nicht erst seit gestern und werden darauf achten an der Sache letztlich natürlich auch zu verdienen. Das sollte mich als Versicherter aber nicht interessieren - hier geht es ja um Risikoabsicherung und nicht um die Rendite einer Anlage.
Die "richtige Dienstunfähigkeitsklausel" wird imer seltener angeboten, weil sie für die Unternehmen große Risiken birgt.
Fährt ein Dienstherr die Politik einer fröhlichen Zurruhesetzung bei allen Gelegenheiten (Beispiel natürlich die Telekom), ist die Versicherung dabei.
Die "echte" DU-Klausel gibt es m.w. gar nicht mehr, eben wegen der von dir beschriebenen Problematik bei nicht oder nur teilweise gesundheitlich bedingter Zurruhesetzung. Das negative Extrem ist dann allerdings die gewöhnliche BU-Versicherung, die bloß drinstehen hat, dass eine DU analog behandelt wird. Der Mittelweg mit einer "echten, unvollständigen" DU-Klausel ist der richtige.
Grundregeln:

Jeder sollte mit 60 Jahren "sein Feld bestellt haben". Immobilienfinanzierung, Vermögensaufbau etc.
Deshalb sollte eine BU-Rente zumindest bis zum 60 Geburtstag zahlen, um Zahlungsverpflichtungen bis dahin zu ermöglichen.

Soll die BU-Rente länger laufen, wird es sehr teuer, weil quasi fast jeder nach 60 theoretisch seine DU locker hinkriegen kann (so er will).
Wer das mit 60 geschafft hat und mit dem Einkommensverlust bis zur Pension (zzgl. der dadurch natürlich auch verringerten Pension) leben kann, meinetwegen. Allerdings fällt die Einsparung beim Beitrag durch eine solche Verkürzung meist überraschend gering aus. Woran genau das liegt, kann ich auch nur spekulativ erfassen, aber ich kann mich noch gut dran erinnern, dass der Unterschied zwischen 65 und 67 sogar negativ, der Beitrag für eine Absicherung bis 67 also sogar günstiger war. Könnte daran liegen, dass die Versicherungsmathematiker unterstellen, dass jemand, der bis 65 durchhält überdurchschnittlich oft auch die 67 packt und die Beiträge für 2 Jahre dann "Reingewinn" darstellen ;-) ...Wer sich mit 64/65 dann noch fit genug fühlt, hat aber auch jederzeit die Möglichkeit die Versicherung dann zu kündigen. Getreu dem Motto "Lieber haben als brauchen"
Ich würde das auf jeden Fall erst rechnen lassen und dann entscheiden, ob mir ein paar Euro Beitragsersparnis diese Lücke am kritischen Ende wert ist.
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Baumschubser
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Re: Dienstunfähigkeitsversicherung

Beitrag von Baumschubser »

- Dynamik fix 3%
- Leistungen bei Berufs- bzw.Dienstunfähigkeit
......
Näheres entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen für die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung mit
Einschluss des allgemeinenDienstunfähigkeitsrisikos
unter "Welche Leistungen erbringen wir?" sowie "Woraus ergeben sich
Überschüsse und wie sind Sie an ihnen beteiligt.".

Letzteres muss ich nochmal genau nachlesen.
netterkerl
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Re: Dienstunfähigkeitsversicherung

Beitrag von netterkerl »

Hab lange gesucht, aber überall nur bis 55 gefunden, wenn man Feuerwehrmann ist.
Verwaltungsleute bekommen längeren Schutz :(
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Baumschubser
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Re: Dienstunfähigkeitsversicherung

Beitrag von Baumschubser »

We4rbung der DBV gelöscht

Um diesen Vertrag gehts hier.
Varetek
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Re: Dienstunfähigkeitsversicherung

Beitrag von Varetek »

Die DBV hat eigentlich eine vernünftige DU-Versicherung im Angebot, sogar mit entsprechenden Klauseln für Polizisten. Woher stammt denn das "Angebot"?
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Baumschubser
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Re: Dienstunfähigkeitsversicherung

Beitrag von Baumschubser »

Würde als Vermittlung der DEVK laufen, hat mir mein Vertreter so angeboten für meinen Junior.
Varetek
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Re: Dienstunfähigkeitsversicherung

Beitrag von Varetek »

Wie schon geschrieben, in der Form taugt das nix und es bleibt auch Vieles ungeklärt. Nur weil die DBV gute Tarife im Portfolio hat, bedeutet das leider nicht, dass man bei denen bedenkenlos alles abschließen kann. Da der Makler recht gut an so einer Police verdient, dürte es nicht zu viel verlangt sein, sich mal mit euch ein paar Stunden hinzusetzen, um euch das haarklein aufzuschlüssen und zu erklären.

Und lasst euch auch mal ein Vergleichsangebot machen. Die "Bayerische" bietet sowas z.B. auch an.
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Baumschubser
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Re: Dienstunfähigkeitsversicherung

Beitrag von Baumschubser »

Über diese Sache muss sowieso noch mal geredet werden. Und da mein Junior ja auch jetzt gerade erst sein Studium beginnen wird, haben wir auch noch ein paar Monate Zeit, um sowas abzuschließen oder auch nicht. Ich hab sowas nicht, habs bis jetzt ohne überlebt. Andererseits, wenn man hier die wirklich alles abdeckende Versicherung zu etwa diesem Tarif bekommt, isses das sicher wert. Da schmeißt man viel Geld woanders weg.

Im Prinzip wäre hier ja hauptsächlich der Punkt zu klären, ob man bei jeder Form der DU seine Rente bekommt. Das ist zunächst das Wichtigste.

Über die Höhe der Rente lässt sich streiten. Ich halte 1000€ mit 3% Dynamik für ausreichend. Zumindest verstehe ich das so, dass nicht nur der Beitrag, sondern auch die Rente pro Jahr um 3% steigen.

Die Sache mit dem Nebenjob beim Wachdienst ist in diesem Vertrag positiv geregelt, zumindest habe ich den Punkt so verstanden.

Das Endalter von 55 scheint nicht nur hier so zu sein. Die Versicherer gehen wohl davon aus, dass einerseits danach das Risiko stark ansteigt, man andererseits bereits etliche Dienstjahre beisammen hat und aus "eigener Kraft" eine gescheite Pension erhält.. Immerhin hätte mein Junior mit 55 bereits 36 Dienstjahre beisammen.
Varetek
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Re: Dienstunfähigkeitsversicherung

Beitrag von Varetek »

Das Tückische bei solchen Risiko-Policen ist ja immer, dass die meisten sie zeitlebens nicht benötigen und deshalb der Eindruck entsteht, so etwas sei im Prinzip unnötig. Meine Eltern haben eine klassiche Hausfrauen-Ehe geführt und hielten es nichtmal für nötig eine Risiko-Leben abzuschließen beim Hauskauf. Ist gutgegangen, hätte sie aber eben auch ruinieren können und mir eine sehr viel weniger angenehme Kindheit beschert ;-)
Gerade hier im Forum sollte einem aber doch recht schnell klar werden, dass die Chance "dienstunfähig" zu werden, doch gar nicht so gering ist.

Zu dem oben genannten Beitrag wird man allerdings keine brauchbare Police erhalten.

Die Dynamik von 3% hat zur Folge, dass jährlich sowohl der Beitrag, als auch die versicherte Rente um 3% steigt. Das bezieht sich aber nur auf den Status "vor Eintritt der DU"!
Sagen wir dein Sohn würde 23 Jahre nach Abschluss der Police dienstunfähig werden. Dann hätte sich die versicherte Rente durch die Dynamik bis dahin auf 1973,59 Euro erhöht. Diese 1973,59 erhöhen sich dann in der Folge aber nicht mehr durch die Dynamik, sondern nur noch über die "garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall". Hat man dazu nix vereinbart, oder wie oben nur eine "Vielleicht gibts ein bisschen was von den Überschüssen", sieht es also mau aus.


Was das Endalte angeht, mag das für Polizei/Feuerwehr/Bund anders laufen, da bin ich auch überfragt.
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Baumschubser
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Re: Dienstunfähigkeitsversicherung

Beitrag von Baumschubser »

Es muss da aber auch ganz andere Verträge geben, oder gegeben haben. Ein Kollege hier hat da einen Vertrag (der aber sicher deutlich höher im Beitrag war), der ihn stets so absichert, dass er die Differenz zum vergleichbaren aktuellem Gehalt bekommt. Dem wars also scheißegal, ob der DU ist oder nicht. Natürlich ist er es schon seit etlichen Jahren. Effektiv hat der keine 10 Dienstjahre geleistet.
Varetek
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Re: Dienstunfähigkeitsversicherung

Beitrag von Varetek »

Die volle "Lücke" absichern geht nicht. Kann sein, dass das früher mal möglich war, aber heute auf jeden Fall nicht mehr. Das kann gerade "höhere" Besoldungsgruppen ganz schön ins Schwitzen bringen, weil dann trotz DU und Pension noch Lücken von 1000 Euro und mehr klaffen können. Wer dann mit Anfang 40 noch sein Häuschen abzahlt und plötzlich DU wird, kommt in Schwierigkeiten.
Hanswurst I.
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Re: Dienstunfähigkeitsversicherung

Beitrag von Hanswurst I. »

Irgendwie les ich da immer Berufsunfähigkeit. Das ist ein Unterschied zur Dienstunfähigkeit. Berufsunfähig muss man erstmal werden. Dienstunfähig wird man deutlich schneller. Nicht dass dann nicht gezahlt wird so quasi, sie können zwar nicht mehr Polizist sein, aber nen Nachtdienst in einer Firmenpforte für einen Wachschutz können sie immer noch machen.

Ich habe eine reine DU in Verbindung mit einer Kapital-LV, eben aus o.g. Grund. Trotz Dienstunfähigkeit (die der Dienstherr feststellt) kann ich dann trotzdem noch bei Bedarf was anderes arbeiten. Anfangs recht hohe DU-Rente die sich mit steigendem Dienstalter (und damit erworbenen Pensionsansprüchen) absenkt und dafür die Kapital-Ausschüttung erhöht weil mehr Beiträge in die LV fliessen. Eine meiner besten Versicherungen überhaupt. Mein Makler schwärmt mir heute noch von der vor, wenn er die in meinem Bestand sieht. Die Gesellschaft hat sich seiner Meinung nach damals verkalkuliert mit dem Tarif der - vermutlich deswegen - auch nur ein knappes halbes Jahr im Angebot war. Der sagt immer, egal was ich mache, egal wie pleite ich bin, die Versicherung sollte die sein, die als letztes aufgelöst wird bzw. wenn dann allenfalls ruhen lassen, auf keinen Fall einen Rückkauf oder sowas. Da würde ich mir in Arsch beissen. Wenn ich die Zahlen (Beitrag vs. Ertrag) so betrachte im Vergleich mit anderen Kap-LV die wir, dann ist das nicht nur Geschwätz weil er für die Provision kriegt. 2037 ist dann Endabrechnung, also entweder 911er für Vaddern oder die Töchter halten die Hand auf. :shock:

Auf jeden Fall würde ich mir das mit der Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit vor einem Abschluss ganz genau erklären lassen und auch die entsprechenden Formulierungen ganz obergenau anschauen. Immerhin geht's da um was, was man hoffentlich nie brauchen wird, aber wenn, dann sollte es passen.
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