
Nur bei der Teilzeitkürzung des Familienzuschlag Stufe 1 blicke ich nicht so ganz durch.
Eine Bekannte hat mir heute gesagt, dass ihr Familienzuschlag Stufe 1 nicht 70 % teilzeitentsprechend gekürzt wird. Nur hälftig weil ihr Mann auch Bundesbeamter ist.
Diese Ehegattenkürzung findet bei mir wegen dem Minimalbetrag im Land Rheinland-Pfalz (weniger als die Hälfte) nicht statt.
Darauf hin haben ich folgendes im Beamtenbesoldungsgesetz gefunden:
§ 40 Absatz4 Satz 2 BBesG : "§ 6 findet auf den Betrag keine Anwendung, wenn einer der Ehegatten vollbeschäftigt (...) oder beide Ehegatten in Teilzeit beschäftigt sind und dabei zusammen mindestens die regelmäßige Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung erreichen."
§ 6 BBesG regelt die Gehaltskürzung entsprechend der Teilzeit.
Mein Mann ist ja vollbeschäftigt.
Auf anderen Internetseiten habe ich nun gefunden, dass keine Teilzeitkürzung des Familienzuschlag Stufe 1 stattfindet, wenn ich, wie geplant, maximal 50 % arbeiten gehe.
Was stimmt nun ?