Frühpensionierung

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Dienstunfall_L
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Re: Frühpensionierung

Beitrag von Dienstunfall_L »

zeerookah hat geschrieben:Sag mal Beamter0815 bist du überhaupt Beamter?
Wenn man das hier so liest kann man zu den Schluß kommen. Denn an jeden Beamten werden gewisse geistige Mindestanforderungen gestellt.
Ui. Der Schuss kann auch nach hinten losgehen, z. B. Netiquette, Forenregeln, ...
Warum gehst du nicht zu einen Fachanwalt für Beamten-Verwaltungs-& Sozialrecht und läßt da mal alles abklären?
Das rate ich dir auch, wenn du dir nicht sicher bist und dich die Sache intensiv beschäftigt (Verwaltungsrecht).
Eine Beratung kostet ca. +/- 200€. Evtl. hast du Rechtsschutz z.B. über Gewerkschaft oder andere Mitgliedschaften.
Wenn die Gegenseite im Recht ist darfst du deinen Anwalt bezahlen. Ist es umgekehrt kostet es dich nichts und du bekommst noch was oben drauf.
Aha, das ist mir ganz neu, das kenne ich nur bei Klageverfahren mit Urteil oder entsprechender Vereinbarung in einem Vergleich.
Soweit ist das Verfahren des TE m.W. nicht - oder hast du schon einen Bescheid, dass dir keine andere Entlassungsurkunde / keine korrekte Entlassungsurkunde zusteht, @Beamter0815?
Beamter0815
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Re: Frühpensionierung

Beitrag von Beamter0815 »

zeerookah hat geschrieben:Sag mal Beamter0815 bist du überhaupt Beamter?
Wenn man das hier so liest kann man zu den Schluß kommen. Denn an jeden Beamten werden gewisse geistige Mindestanforderungen gestellt.
Warum gehst du nicht zu einen Fachanwalt für Beamten-Verwaltungs-& Sozialrecht und läßt da mal alles abklären?
Wenn die Gegenseite im Recht ist darfst du deinen Anwalt bezahlen. Ist es umgekehrt kostet es dich nichts und du bekommst noch was oben drauf.
Aber du hast Klarheit!
Deinen Beitrag finde ich sehr kurzsichtig und frech obendrein. Sowas solltest du dir verkneifen, Herr Klugsch.....! Lies meinen Eingangspost gescheit, dann musst du nicht so einen Sermon schreiben. Und meine Antworten an andere Helfer hier. So Dummschwätz macht mich echt wütend! Ich könnte dich das gleiche fragen, ob du verbeamtet warst / bist, denn deine geistigen Mindestanforderungen könnte ich auch daraufhin hinterfragen, dass du meine Posts nicht gelesen hast.

Ja, ich war Beamter auf Lebenszeit.
Ja, ich habe gegen meine Ruhestandsversetzung geklagt, ergo hatte ich Beistand von einem Fachanwalt.
Ja, dieser beriet mich natürlich allumfassend, aber gerade das Thema Zurruhesetzungsurkunde ist nicht bei jedem präsent.
Ja, der Rechtsanwalt wurde von der Rechtsschutzversicherung gezahlt.
Nein, deine Kostenschätzung ist dermaßen falsch, die Beträge sind deutlich höher. Habe die Rechnung eingesehen.
Nein, selbst Verwaltungsgerichte lassen rechtbrechende Dienstherren gewinnen.
Nein, für alles weitere brauche ich keinen Rechtsanwalt, die Erfahrung lehrt mich, selber Bescheid zu wissen ist Gold wert.

Ich hoffe, ich konnte deinen Unklarheiten Hilfe sein und dass du dich bei mir nicht wieder verewigst.

Allen Anderen VIELEN DANK!!!!
Meine rechtlichen Aussagen entsprechen meinem persönlichen Erfahrungs- sowie Kenntnisstand und müssen nicht rechtlich verbindlich sein, da ich hier als Privatperson agiere. Bei weiteren Fragen kann man mich gerne kontaktieren.

Viele Grüße, Beamter0815
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zeerookah
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Re: Frühpensionierung

Beitrag von zeerookah »

Beamter0815 hat geschrieben: Deinen Beitrag finde ich sehr kurzsichtig und frech obendrein. Sowas solltest du dir verkneifen, Herr Klugsch.....! Lies meinen Eingangspost gescheit, dann musst du nicht so einen Sermon schreiben. Und meine Antworten an andere Helfer hier. So Dummschwätz macht mich echt wütend! Ich könnte dich das gleiche fragen, ob du verbeamtet warst / bist, denn deine geistigen Mindestanforderungen könnte ich auch daraufhin hinterfragen, dass du meine Posts nicht gelesen hast.

Ja, ich war Beamter auf Lebenszeit.
Ja, ich habe gegen meine Ruhestandsversetzung geklagt, ergo hatte ich Beistand von einem Fachanwalt.
Ja, du hast Recht
Ich kann mich da für meinen vergriffenen Tonfall nur entschuldigen
Ich weiß nicht was mich da geritten hat
Herm
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Re: Frühpensionierung

Beitrag von Herm »

@Beamter0815
So richtig blick ich da nicht durch..Du bist 4 Jahre im Ruhestand und
willst nun die Zurruhesetzungsurkunde ändern lassen ?
Ist doch alles gelaufen..diese Urkunde liegt bei mir im Schrank als
Staubfänger.
Beamter0815
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Re: Frühpensionierung

Beitrag von Beamter0815 »

zeerookah hat geschrieben:
Beamter0815 hat geschrieben: Deinen Beitrag finde ich sehr kurzsichtig und frech obendrein. Sowas solltest du dir verkneifen, Herr Klugsch.....! Lies meinen Eingangspost gescheit, dann musst du nicht so einen Sermon schreiben. Und meine Antworten an andere Helfer hier. So Dummschwätz macht mich echt wütend! Ich könnte dich das gleiche fragen, ob du verbeamtet warst / bist, denn deine geistigen Mindestanforderungen könnte ich auch daraufhin hinterfragen, dass du meine Posts nicht gelesen hast.

Ja, ich war Beamter auf Lebenszeit.
Ja, ich habe gegen meine Ruhestandsversetzung geklagt, ergo hatte ich Beistand von einem Fachanwalt.
Ja, du hast Recht
Ich kann mich da für meinen vergriffenen Tonfall nur entschuldigen
Ich weiß nicht was mich da geritten hat

Okay, dann ist alles in Ordnung, danke!
Meine rechtlichen Aussagen entsprechen meinem persönlichen Erfahrungs- sowie Kenntnisstand und müssen nicht rechtlich verbindlich sein, da ich hier als Privatperson agiere. Bei weiteren Fragen kann man mich gerne kontaktieren.

Viele Grüße, Beamter0815
Beamter0815
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Re: Frühpensionierung

Beitrag von Beamter0815 »

Herm hat geschrieben:@Beamter0815
So richtig blick ich da nicht durch..Du bist 4 Jahre im Ruhestand und
willst nun die Zurruhesetzungsurkunde ändern lassen ?
Ist doch alles gelaufen..diese Urkunde liegt bei mir im Schrank als
Staubfänger.
Moin!

Ich mag mich wiederholen, aber ich habe 3,5 Jahre prozessiert und im Dezember 2015 mein rechtskräftiges Urteil erhalten.

Ich habe NIE eine Zurruhesetzungsurkunde erhalten, ergo, kann ich nichts ändern lassen, sondern nur ein Dokument fern von jedweder rechtlichen Grundlage. Mir ging / geht es darum, ob ich einen Rechtsanspruch auf diese Urkunde habe oder nicht. Und dank der Hilfe der anderen hilfreichen Geister hier im Forum wurde meine Rechtsauffassung gestützt. Dieses Klopapier habe ich auf Grund der Bestätigung hier von meiner Rechtsfindung am Wochenende zurückgeschickt mit der Rechtsbelehrung an den angestellten Personalchef, der weder von Beamtenrecht noch sonst was eine Ahnung hat (über den obersten Dienstherrn).

Beamtenurkunden fristen in der Regel ihr Dasein in Schränken. Nach der herabwürdigenden Vorgehensweise meines Dienstherrn in meinem Fall will ich einfach wenigstens einen rechtmäßigen Abschlussstrich unter die Sache haben. Es wurde soviel Recht gebrochen, dass mir das Kotzen kommt. Mein Glauben an die Justiz ist im A...., also Argen. Zum Beispiel steht in der Pensionsverfügung, dass ich alle 2 Jahre erneut von Amtswegen vom Gesundheitsamt zu untersuchen sei. In den letzten 4 Jahren war keine einzige Untersuchung. Im Gegenteil: mein Antrag auf Reaktivierung wurde blank weg abgelehnt. Gut, mittlerweile bin ich soweit, dass wir als Familie von meiner Pension sehr gut leben können, da meine Frau unbedingt arbeiten will. Die Hütte ist auch demnächst abbezahlt und ich kann mich so besser um unsere Tochter kümmern - selbst wenn sie mich untersuchen lassen wollten hätte ich schon gar kein Bock mehr, für diese verlogene Behörde mein Gehirn an der Pforte abzugeben, sprich meine Tantiemen zu erdienen. Eins schwöre ich: Sollte ich jemals wieder in einer Behörde tätig werden, werde ich weder ein Ehrenamt (war bis zum Schluss Schwerbehindertenvertrauensperson der ganzen Behörde!) noch Überstunden machen, die mir zusammen mit Urlaub massenweise ersatzlos gestrichen wurden.

So, ich denke, damit sind jetzt hoffentlich alle Unklarheiten beseitigt. Ich habe meine Antworten erhalten und möchte nicht mehr an diesen Dreckshaufen von Dienstherrn erinnert werden. Zum Glück habe ich privat keine Kontakte mehr dorthin, da ich eine Person non grata bin - man klagt doch nicht gegen den eigenen Dienstherrn, sowas unanständiges.

An alle vielen, lieben Dank und dass keiner solch eine Odyssee erleben muss wie ich. Ansonsten stehe ich gerne zu Fragen aus dem SGB 9 jederzeit zur Verfügung.

Alles Gute, Beamter0815
Meine rechtlichen Aussagen entsprechen meinem persönlichen Erfahrungs- sowie Kenntnisstand und müssen nicht rechtlich verbindlich sein, da ich hier als Privatperson agiere. Bei weiteren Fragen kann man mich gerne kontaktieren.

Viele Grüße, Beamter0815
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