Hallo,
weiß irgendeiner ob man eine rechtliche Habe hat wenn beide beim Bund (verbeamtet) sind. D.h. bei Versetzungen, Teilzeit beantragen u.s.w.? z.B Muss der Dienstherr nicht versuchen das wenigsten einer heimatnah verwendet wird.
Über Info's / Erfahrungen bzw. Ratschläge würde ich mich sehr freuen.
Danke und Gruß an die hiesige Zunft
Beide Ehepartner beim Bund!
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Nach meinen Erfahrungen wird vom Dienstherrn her durchaus nach Möglichkeiten gesucht, daß beide Partner zusammen irgendwo eingesetzt werden können, wenn sie es denn wollen. (Wobei "zusammen" da auch ein sehr dehnbarer Begriff ist und schon mal die Distance von 200 km bedeuten kann.)
Aber das bedeutet nicht, daß das dann heimatnah sein muß.
Und nur einen von beiden heimatnah einzusetzen, macht ja auch wenig Sinn...
Aber das bedeutet nicht, daß das dann heimatnah sein muß.
Und nur einen von beiden heimatnah einzusetzen, macht ja auch wenig Sinn...
@EDA
Das ist mir auch klar aber irgendwann in unserem Leben ändern sich die pers. Verhältnisse wie z.B. Familiengründung, Kinder u.s.w.
@Corinna
Danke für deine Statesment. Das Problem bei uns ist das wir beide zu unseren Dienstorten pendeln und unser Kind alleine am Wohnort ist. Ich habe mal gehört das eine Zusammenführung zu dem geschieht der die höhere Besoldungsgruppe hat !?!
MFG
Das ist mir auch klar aber irgendwann in unserem Leben ändern sich die pers. Verhältnisse wie z.B. Familiengründung, Kinder u.s.w.
@Corinna
Danke für deine Statesment. Das Problem bei uns ist das wir beide zu unseren Dienstorten pendeln und unser Kind alleine am Wohnort ist. Ich habe mal gehört das eine Zusammenführung zu dem geschieht der die höhere Besoldungsgruppe hat !?!
MFG
- leonsucher
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Da dürfte der Personalrat weiterhelfen.
Da die örtliche Ebene für beide wenig bewegen kann, muss es schon der Bezirks- oder besser Hauptpersonalrat sein.
Dabei auf die Fürsorgepflicht gegenüber dem Beamten, dessen Familie bzw. deren schutzbefohlenen Angehörigen ( Kinder unter 12 ) hinweisen.
Mitunter kann es sogar hilfreich sein, den zukünftigen Diensstellenleiter oder Personalchef im Vorfeld zu den Möglichkeiten zu kontaktieren, wenn dieser für eine unbürokratische Lösung bekannt ist.
Da die örtliche Ebene für beide wenig bewegen kann, muss es schon der Bezirks- oder besser Hauptpersonalrat sein.
Dabei auf die Fürsorgepflicht gegenüber dem Beamten, dessen Familie bzw. deren schutzbefohlenen Angehörigen ( Kinder unter 12 ) hinweisen.
Mitunter kann es sogar hilfreich sein, den zukünftigen Diensstellenleiter oder Personalchef im Vorfeld zu den Möglichkeiten zu kontaktieren, wenn dieser für eine unbürokratische Lösung bekannt ist.