Ich habe heute meine erste Abrechnung als Beamter (bzw. Anwärter) erhalten und habe eine Frage:
Ich bin nicht verheiratet und habe zwei Kinder für die ich Kindergeld beziehe. Ich bekomme lt. Lohnstreifenden den Verheiratetenbestandteil des Familienzuschlag sowie den Kinderzuschlag. Kann der Verheiratetenbestandteil richtig sein, obwohl ich weder verheiratet noch verpartnert bin? Ich lebe aber mit der Mutter der Kinder zusammen. Ich habe versucht im Besoldungsrecht durchzusehen, kapiere es aber nicht und wäre fur einen Hinweis dankbar.
PS. Muss man nach der Anwärterzeit noch mal zum Amtsarzt?
Danke!
Ledig und verheirateten zuschlag
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Re: Ledig und Verheiratetenzuschlag
Ja, das kann richtig sein und wird bei Ihnen wohl auch richtig sein. Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz. Nach der Sachverhaltsschilderung werden Sie von der vierten Variante erfasst, die vereinfacht dargestellt so lautet:chrislohjenn hat geschrieben:Kann der Verheiratetenbestandteil richtig sein, obwohl ich weder verheiratet noch verpartnert bin?
Zur Stufe 1 gehören:
...
4. andere Beamte ... , die ein Kind nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, für das ihnen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz ... zusteht ... .