Frühpensionierung
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Frühpensionierung
Moin!
Bis 2012 war ich glücklicher, schwerbehinderter Beamter in Franken, Bayern. Im dritten Anlauf hat es mein Dienstherr geschafft, meine Frühpensionierung auf Grund längerer Krankheitsausfälle unter Missachtung rechtlicher Verpflichtungen (Urlaub und Wiedereingliederungszeiten nach dem Hamburger Modell wurden mit eingerechnet, nur mal so als Bsp.!) unter dem Segen unfähiger VG-Richter durchzukämpfen. Die Personalsachgebietsleiterin ist kurz danach gegangen (worden?).
Frage: Besteht ein Anspruch auf eine (Entlassungs-)Urkunde gem. VV-BeamtR 2009, Abschnitt 5, Nr. 5.1.2 in Verbindung mit Nr. 5.1.2.4 und welchen Inhalt muss sie haben? Mein Dienstherr ist der Meinung, dass es keiner Urkunde bedarf, da ich ja keine Ernennung erhalte. Er hat mir eine Urkunde fern der o. g. Vorschrift zusammengeschustert, die nur so trieft vor Lüge, auf seine Dankbarkeit bezogen.
Danke für eure Hilfe.
Viele Grüße, Heiner
Bis 2012 war ich glücklicher, schwerbehinderter Beamter in Franken, Bayern. Im dritten Anlauf hat es mein Dienstherr geschafft, meine Frühpensionierung auf Grund längerer Krankheitsausfälle unter Missachtung rechtlicher Verpflichtungen (Urlaub und Wiedereingliederungszeiten nach dem Hamburger Modell wurden mit eingerechnet, nur mal so als Bsp.!) unter dem Segen unfähiger VG-Richter durchzukämpfen. Die Personalsachgebietsleiterin ist kurz danach gegangen (worden?).
Frage: Besteht ein Anspruch auf eine (Entlassungs-)Urkunde gem. VV-BeamtR 2009, Abschnitt 5, Nr. 5.1.2 in Verbindung mit Nr. 5.1.2.4 und welchen Inhalt muss sie haben? Mein Dienstherr ist der Meinung, dass es keiner Urkunde bedarf, da ich ja keine Ernennung erhalte. Er hat mir eine Urkunde fern der o. g. Vorschrift zusammengeschustert, die nur so trieft vor Lüge, auf seine Dankbarkeit bezogen.
Danke für eure Hilfe.
Viele Grüße, Heiner
Meine rechtlichen Aussagen entsprechen meinem persönlichen Erfahrungs- sowie Kenntnisstand und müssen nicht rechtlich verbindlich sein, da ich hier als Privatperson agiere. Bei weiteren Fragen kann man mich gerne kontaktieren.
Viele Grüße, Beamter0815
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Re: Frühpensionierung
Hallo,
ich verstehe nicht: "da ich ja keine Ernennung erhalte".
Ich dachte (vllt. naiv, weiß es nicht), dass jeder BaL eine Ernennungsurkunde erhält. Ich habe eine erhalten.
Entsprechend habe ich auch eine Entlassungsurkunde bekommen.
Der Text ist doch Standardtext, nichts Individuelles.
@Beamter0815: Verwechselst du das mit Dienstzeugnis oder Bescheid der Zurruhesetzung?
"... Dank für die ... geleisteten Dienste für ..." ist Standard.
Du warst doch BaL?
ich verstehe nicht: "da ich ja keine Ernennung erhalte".
Ich dachte (vllt. naiv, weiß es nicht), dass jeder BaL eine Ernennungsurkunde erhält. Ich habe eine erhalten.
Entsprechend habe ich auch eine Entlassungsurkunde bekommen.
Der Text ist doch Standardtext, nichts Individuelles.
@Beamter0815: Verwechselst du das mit Dienstzeugnis oder Bescheid der Zurruhesetzung?
"... Dank für die ... geleisteten Dienste für ..." ist Standard.
Du warst doch BaL?
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Re: Frühpensionierung
>> wegen Verbindungsfehler doppelt gepostet <<
Zuletzt geändert von Frank Reich am 30. Aug 2016, 10:09, insgesamt 1-mal geändert.
es grüsst Frank Reich
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Schuld ist ein moralischer Aspekt; Recht ein finanzieller (HKH)
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Re: Frühpensionierung
Hallo Heiner,
ich hab das nicht mehr ganz parat und zum nachsehen/-lesen fehlt mir die Möglichkeit. Aber auch die Versetzung in den (einstweiligen) Ruhestand löst verwaltungsrechtlich einen Vorgang aus, der mit Urkunde wie du schon sagst seine rechtliche Entfaltung erst bekommt. Damit wird schliesslich auch eine "Ernennung" ausgesprochen, nämlich die Amtsbezeichnung+"a.D.", sonst bliebe die letzte Amtsbezeichnung auf ewig erhalten.
ich hab das nicht mehr ganz parat und zum nachsehen/-lesen fehlt mir die Möglichkeit. Aber auch die Versetzung in den (einstweiligen) Ruhestand löst verwaltungsrechtlich einen Vorgang aus, der mit Urkunde wie du schon sagst seine rechtliche Entfaltung erst bekommt. Damit wird schliesslich auch eine "Ernennung" ausgesprochen, nämlich die Amtsbezeichnung+"a.D.", sonst bliebe die letzte Amtsbezeichnung auf ewig erhalten.
Ist das wirklich eine Urkunde?Beamter0815 hat geschrieben: Er hat mir eine Urkunde fern der o. g. Vorschrift zusammengeschustert, die nur so trieft vor Lüge, auf seine Dankbarkeit bezogen.
es grüsst Frank Reich
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Re: Frühpensionierung
Ja dibedupp,
das ist schon klar. Es ist ja auch nur ein formeller akt, und damit wird regelmässig auch die Befugnis zum Führen des verliehenen Amtes und der Amtsbezeichnung ohne den Zusatz entzogen.
Aber genau dies wird regelmässig (Verwaltungsvorschrift?) mit der Urkunde ausgedrückt und wirksam, damit der Beamte das auch nachvollziehbar zur Kenntnis nimmt (damit wird er bei einem Verstoß - missbräuchliche Amtsbezeichnung -) auch angreifbar.
das ist schon klar. Es ist ja auch nur ein formeller akt, und damit wird regelmässig auch die Befugnis zum Führen des verliehenen Amtes und der Amtsbezeichnung ohne den Zusatz entzogen.
Aber genau dies wird regelmässig (Verwaltungsvorschrift?) mit der Urkunde ausgedrückt und wirksam, damit der Beamte das auch nachvollziehbar zur Kenntnis nimmt (damit wird er bei einem Verstoß - missbräuchliche Amtsbezeichnung -) auch angreifbar.
es grüsst Frank Reich
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Re: Frühpensionierung
Hallo!
Beamter auf Lebenszeit bin ich gut 10 Jahren gewesen. Und nein, ich verwechsele es nicht mit dem Zurruhesetzungsbescheid, in dem geltendes Recht gebrochen wurde (VG-Richter rügte diesen Umstand, aber zu meinem Pech verjährt nach einem Monat), oder mit dem Dienstzeugnis. Letzteres habe ich nicht bei der Zurruhesetzung erhalten, ist das korrekt?
Der Text des Papiers lautet:
" Urkunde
Im Namen
des Landkreises YXZ
spreche ich
Herrn Verwaltungsobersekretär
- Beamter0815 -
im Rahmen der gemäß Art. 66 des Bayerischen Beamtengesetzes
mit Ablauf des Monats Juli 2012 erfolgten Versetzung in den Ruhestand
für die dem Landkreis YXZ
geleisteten Dienste den Dank und die
Anerkennung des Kreistages aus.
YXZ, 12.07.2016 Unterschrift Landrat"
Lt. Nr. 5.2.1.4 der VV-BeamtR 2009 wäre das der korrekte Text:
"Im Namen des Freistaates Bayern
versetze ich
Herrn - 0815, Beamter -
gemäß Art. 66 des Bayerischen Beamtengesetzes
in den Ruhestand.
Für die dem Freistaat Bayern geleisteten Dienste
spreche ich ihm den Dank der Bayerischen Staatsregierung aus."
Also: wie kann ich das rechtlich korrekt erhalten? Die Dankesurkunde des Landrats, die er zusammengeschustert hat, will ich zurückschicken mit dem Hinweis auf die entsprechende Rechtsgrundlage.
Viele Grüße!!!
Beamter auf Lebenszeit bin ich gut 10 Jahren gewesen. Und nein, ich verwechsele es nicht mit dem Zurruhesetzungsbescheid, in dem geltendes Recht gebrochen wurde (VG-Richter rügte diesen Umstand, aber zu meinem Pech verjährt nach einem Monat), oder mit dem Dienstzeugnis. Letzteres habe ich nicht bei der Zurruhesetzung erhalten, ist das korrekt?
Der Text des Papiers lautet:
" Urkunde
Im Namen
des Landkreises YXZ
spreche ich
Herrn Verwaltungsobersekretär
- Beamter0815 -
im Rahmen der gemäß Art. 66 des Bayerischen Beamtengesetzes
mit Ablauf des Monats Juli 2012 erfolgten Versetzung in den Ruhestand
für die dem Landkreis YXZ
geleisteten Dienste den Dank und die
Anerkennung des Kreistages aus.
YXZ, 12.07.2016 Unterschrift Landrat"
Lt. Nr. 5.2.1.4 der VV-BeamtR 2009 wäre das der korrekte Text:
"Im Namen des Freistaates Bayern
versetze ich
Herrn - 0815, Beamter -
gemäß Art. 66 des Bayerischen Beamtengesetzes
in den Ruhestand.
Für die dem Freistaat Bayern geleisteten Dienste
spreche ich ihm den Dank der Bayerischen Staatsregierung aus."
Also: wie kann ich das rechtlich korrekt erhalten? Die Dankesurkunde des Landrats, die er zusammengeschustert hat, will ich zurückschicken mit dem Hinweis auf die entsprechende Rechtsgrundlage.
Viele Grüße!!!
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Viele Grüße, Beamter0815
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Re: Frühpensionierung
Kommt sicher auf die Begründung der Zurruhesetzung an.
Wenn das VG längere Erkrankung als Begründung ansieht, besteht ja kein endgültiger Ruhestand-Beschluss.
Daraus geht eindeutig ein Behandlungsauftrag an Ärzte hervor um die Weiterbeschäftigung zu ermöglichen. Das ist je nach Lage besser als endgültig zum "Rentner" ernannt zu werden.
Wenn das VG längere Erkrankung als Begründung ansieht, besteht ja kein endgültiger Ruhestand-Beschluss.
Daraus geht eindeutig ein Behandlungsauftrag an Ärzte hervor um die Weiterbeschäftigung zu ermöglichen. Das ist je nach Lage besser als endgültig zum "Rentner" ernannt zu werden.
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Re: Frühpensionierung
Hallo,
du möchtest also, dass statt Landkreis xy dort Freistaat By steht.
Übersehe ich andere Unterschiede?
Hast du geprüft, wer auf deiner Ernennungsurkunde steht?
@Buzzi
Zurruhesetzung ist eine, auch wenn in Abständen geprüft wird, ob eine Reaktivierung möglich ist.
Man erhält dennoch eine Entlassungsurkunde.
du möchtest also, dass statt Landkreis xy dort Freistaat By steht.
Übersehe ich andere Unterschiede?
Hast du geprüft, wer auf deiner Ernennungsurkunde steht?
@Buzzi
Zurruhesetzung ist eine, auch wenn in Abständen geprüft wird, ob eine Reaktivierung möglich ist.
Man erhält dennoch eine Entlassungsurkunde.
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Re: Frühpensionierung
Das mit dem Dank steht immer da - es sei denn, die konkreten Umstände sprechen dagegen.
Dankesurkunden ... es gibt in By Dankurkunden (zB bei Jubiläen).
Wie in By Einstellungs- und Entlassungsurkunden auszusehen haben, ist hier nachzulesen: https://www.verkuendung-bayern.de/fmbl/ ... /seite:190
(Stand 2009)
#Beamter0815 liegt demnach wahrscheinlich richtig, dass er keine (zugelassene, anerkannte) Zurruhesetzungsurkunde erhalten hat, wenn da nicht Freistaat By steht ... ich würde dennoch mal abgleichen, wie es bei der Ernennung aussah.
Dankesurkunden ... es gibt in By Dankurkunden (zB bei Jubiläen).
Wie in By Einstellungs- und Entlassungsurkunden auszusehen haben, ist hier nachzulesen: https://www.verkuendung-bayern.de/fmbl/ ... /seite:190
(Stand 2009)
#Beamter0815 liegt demnach wahrscheinlich richtig, dass er keine (zugelassene, anerkannte) Zurruhesetzungsurkunde erhalten hat, wenn da nicht Freistaat By steht ... ich würde dennoch mal abgleichen, wie es bei der Ernennung aussah.
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Re: Frühpensionierung
Habs gelesen.
Die Passage "Dank und Anerkennung" ist in der korrekten Zurruhesetzungsurkunde auch enthalten, also erwartungsgemäß.
Im Link ist nachzulesen, welche Varianten der Freistaat By sich selber für seine Zurruhesetzungsurkunden vorgeschrieben hat und die von Beamter0815 ist nicht dabei.
Dibedupp, lies doch einfach mal.
Die Passage "Dank und Anerkennung" ist in der korrekten Zurruhesetzungsurkunde auch enthalten, also erwartungsgemäß.
Im Link ist nachzulesen, welche Varianten der Freistaat By sich selber für seine Zurruhesetzungsurkunden vorgeschrieben hat und die von Beamter0815 ist nicht dabei.
Dibedupp, lies doch einfach mal.
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Re: Frühpensionierung
Korrekt, aber leider sieht das mein Dienstherr nicht so. Für ihn ist es endgültig. Und deswegen meine Nachfrage wegen der Urkundenform.Buzzi hat geschrieben:Kommt sicher auf die Begründung der Zurruhesetzung an.
Wenn das VG längere Erkrankung als Begründung ansieht, besteht ja kein endgültiger Ruhestand-Beschluss.
Daraus geht eindeutig ein Behandlungsauftrag an Ärzte hervor um die Weiterbeschäftigung zu ermöglichen. Das ist je nach Lage besser als endgültig zum "Rentner" ernannt zu werden.
Meine rechtlichen Aussagen entsprechen meinem persönlichen Erfahrungs- sowie Kenntnisstand und müssen nicht rechtlich verbindlich sein, da ich hier als Privatperson agiere. Bei weiteren Fragen kann man mich gerne kontaktieren.
Viele Grüße, Beamter0815
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Re: Frühpensionierung
Es geht nicht um die Nickligkeit der Behördenstruktur bzw. Zuständigkeit, sondern die rechtliche Frage nach dem Anspruch auf eine Urkunde. Könntest du deswegen deinen letzten Satz an Buzzi rechtlich belegen? Damit wäre mir dann schon geholfen - Hören/Sagen hilft mir nichts, sorry.Dienstunfall_L hat geschrieben:Hallo,
du möchtest also, dass statt Landkreis xy dort Freistaat By steht.
Übersehe ich andere Unterschiede?
Hast du geprüft, wer auf deiner Ernennungsurkunde steht?
@Buzzi
Zurruhesetzung ist eine, auch wenn in Abständen geprüft wird, ob eine Reaktivierung möglich ist.
Man erhält dennoch eine Entlassungsurkunde.
Meine rechtlichen Aussagen entsprechen meinem persönlichen Erfahrungs- sowie Kenntnisstand und müssen nicht rechtlich verbindlich sein, da ich hier als Privatperson agiere. Bei weiteren Fragen kann man mich gerne kontaktieren.
Viele Grüße, Beamter0815
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Re: Frühpensionierung
Dienstunfall_L hat geschrieben:Das mit dem Dank steht immer da - es sei denn, die konkreten Umstände sprechen dagegen.
Dankesurkunden ... es gibt in By Dankurkunden (zB bei Jubiläen).
Wie in By Einstellungs- und Entlassungsurkunden auszusehen haben, ist hier nachzulesen: https://www.verkuendung-bayern.de/fmbl/ ... /seite:190
(Stand 2009)
#Beamter0815 liegt demnach wahrscheinlich richtig, dass er keine (zugelassene, anerkannte) Zurruhesetzungsurkunde erhalten hat, wenn da nicht Freistaat By steht ... ich würde dennoch mal abgleichen, wie es bei der Ernennung aussah.
Danke erstmal an alle!
Ich werde jetzt noch einmal an meinen Dienstherrn schreiben und ihm den Sachverhalt versuchen zu erklären. Mir leuchtet die o. g. Rechtsgrundlage ein und ich werde versuchen, in einfachen Worten diesmal mein Anliegen darzustellen. Vielen Dank und ich werde mir hier super gerne weiter Hilfe holen, denn das nächste Thema ist für mich "Beihilfe" als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter....
Alles Gute allen Lesern und danke allen Helfern!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Meine rechtlichen Aussagen entsprechen meinem persönlichen Erfahrungs- sowie Kenntnisstand und müssen nicht rechtlich verbindlich sein, da ich hier als Privatperson agiere. Bei weiteren Fragen kann man mich gerne kontaktieren.
Viele Grüße, Beamter0815
Viele Grüße, Beamter0815
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Re: Frühpensionierung
Hallo Beamter0815,
1. in dem Text hinter dem oben eingesetzten Link findest du keine Hinweise darauf, dass die Form der Urkunde von der Nachprüfung oder einer theoretisch mögl. Reaktivierung abhängt.
Hier das Dienstrecht Bayerns, S.101-104 zum Ruhestand und zu Entlassungsurkunden: http://www.dienstrecht.bayern.de/gesetz ... beamtr.pdf
Wenn du das Zurruhesetzungsverfahren hinter dir und den Bescheid über die Zurruhesetzung zum x.x.2016 erhalten hast, dann bist du ab x.x. nicht mehr Beamter. Es gibt kein halb-zur-Ruhe-setzen.
2. Nein, hab ich keine weiteren Belege (hab nicht gesucht), "nur" meine eigene Erfahrung (Landesbeamt): Nachprüfungen wird es geben, eine Entlassungsurkunde habe ich (dennoch) erhalten.
Evtl bestätigen noch andere User im Vorruhestand, bei denen auch Nachprüfungen vorgesehen sind, den Erhalt der Entlassungsurkunde.
Dein angekündigtes Thema "Freiwillig gesetzl. Krankenversicherung plus Beihilfeberechtigung" erwarte ich mit Spannung, bin auch nicht in PKV. Früher konnte ich wenige Rechnungen einreichen über Dinge, die die GKV nicht zahlte, die Beihilfe aber. Das war problemlos. Mittlerweile ist aber der Beihilfekatalog soweit zusammengestrichen, dass m.W. nur sehr wenige Möglichkeiten bleiben, etwas bei der Beihilfe einzureichen.
LG
1. in dem Text hinter dem oben eingesetzten Link findest du keine Hinweise darauf, dass die Form der Urkunde von der Nachprüfung oder einer theoretisch mögl. Reaktivierung abhängt.
Hier das Dienstrecht Bayerns, S.101-104 zum Ruhestand und zu Entlassungsurkunden: http://www.dienstrecht.bayern.de/gesetz ... beamtr.pdf
Wenn du das Zurruhesetzungsverfahren hinter dir und den Bescheid über die Zurruhesetzung zum x.x.2016 erhalten hast, dann bist du ab x.x. nicht mehr Beamter. Es gibt kein halb-zur-Ruhe-setzen.
2. Nein, hab ich keine weiteren Belege (hab nicht gesucht), "nur" meine eigene Erfahrung (Landesbeamt): Nachprüfungen wird es geben, eine Entlassungsurkunde habe ich (dennoch) erhalten.
Evtl bestätigen noch andere User im Vorruhestand, bei denen auch Nachprüfungen vorgesehen sind, den Erhalt der Entlassungsurkunde.
Dein angekündigtes Thema "Freiwillig gesetzl. Krankenversicherung plus Beihilfeberechtigung" erwarte ich mit Spannung, bin auch nicht in PKV. Früher konnte ich wenige Rechnungen einreichen über Dinge, die die GKV nicht zahlte, die Beihilfe aber. Das war problemlos. Mittlerweile ist aber der Beihilfekatalog soweit zusammengestrichen, dass m.W. nur sehr wenige Möglichkeiten bleiben, etwas bei der Beihilfe einzureichen.
LG
Re: Frühpensionierung
Sag mal Beamter0815 bist du überhaupt Beamter?
Wenn man das hier so liest kann man zu den Schluß kommen. Denn an jeden Beamten werden gewisse geistige Mindestanforderungen gestellt.
Warum gehst du nicht zu einen Fachanwalt für Beamten-Verwaltungs-& Sozialrecht und läßt da mal alles abklären?
Wenn die Gegenseite im Recht ist darfst du deinen Anwalt bezahlen. Ist es umgekehrt kostet es dich nichts und du bekommst noch was oben drauf.
Aber du hast Klarheit!
Wenn man das hier so liest kann man zu den Schluß kommen. Denn an jeden Beamten werden gewisse geistige Mindestanforderungen gestellt.
Warum gehst du nicht zu einen Fachanwalt für Beamten-Verwaltungs-& Sozialrecht und läßt da mal alles abklären?
Wenn die Gegenseite im Recht ist darfst du deinen Anwalt bezahlen. Ist es umgekehrt kostet es dich nichts und du bekommst noch was oben drauf.
Aber du hast Klarheit!