Hallo,
hab da mal ne Frage...
Seid kurzem bin in Frühpension, habe aber noch ca 200 Überstunden.
War vorher über ein Jahr dienstunfähig.
Bin/war Bundesbeamter, an die Bahn ausgeliehen.
Hab ich noch ein Anrecht mir die Überstunden auszubezahlen lassen ?
Oder sind die verfallen ?
Meine ehemalige Dienststelle reagiert nicht auf meine schriftlichen anfragen.
MfG
OT: Brutto 1354, Netto 1120, StKl.I, 20 Djahre A8.
Frühpension und Überstunden
Moderator: Moderatoren
- Mikesch
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Meiner bescheidenden Meinung nach steht Dir eine Auszahlung der Überstunden zu.
Zur Vermeidung von Anwaltskosten, fordere erst mal eine Auszahlung mit Fristsetzung an. Ist wichtig, könnte ja sein, dass Deine DSt Deinem Begehren nachkommt!
Nach Ablehnung oder Fristüberschreitung gehe zu einem Anwalt!
cu,
Mikesch
Zur Vermeidung von Anwaltskosten, fordere erst mal eine Auszahlung mit Fristsetzung an. Ist wichtig, könnte ja sein, dass Deine DSt Deinem Begehren nachkommt!
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