Also, ich kann dich erstens beruhigen, egal bei welcher Krankenversicherung du dich aktuell befindest (wäre übrigens ein wenig einfacher wenn du den Namen des Unternehmens schreiben würdest

) brauchst du keine Sorge zu haben, wenn du aktuell in einem sogenannten Ausbildungstarif dich befindest, ist das eine einfache Umschreibung aufgrund eines Statuswechsels, wonach du von einem aktuellen Beitrag zum Beispiel von 75,00 € dann einen Beitrag vielleicht von 240,00 € zahlst. Keine noch so schlimme Krankengeschichte berechtigt den Versicherer, aufgrund dieser einen Leistungsausschluss oder eine (Teil-)Kündigung in irgendeinerweise auszusprechen.
Des Weiteren gilt der Paragraf, welcher Adler beschrieben hat NICHT für dich in diesem Fall. Der Paragraf bezieht sich nicht auf irgendeine Ausbildungsversicherung, sondern nur auf die Absicherung eines Krankentagegeldes, welches hier (für jeden Beamten!) absolut fehl am Platz ist.
Sag deinem Versicherungsberater/Makler/sonstigen Ansprechpartnern für deine Krankenversicherung Bescheid, wann du fertig mit deiner Ausbildung bist und diese werden einen Änderungsantrag fertigmachen, nach welcher du deine aktuellen Beihilfesätze angibst, wonach sich dein neuer Beitrag dann richtet.