Anerkennung von Unfallfolgen

Beihilfeforum, Reisekostenforum: Fragen zu Beihilfe, Reisekosten, Trennunngsgeld, ...

Moderator: Moderatoren

Antworten
Dream-Teacher
Beiträge: 22
Registriert: 14. Feb 2010, 09:22
Behörde:

Anerkennung von Unfallfolgen

Beitrag von Dream-Teacher »

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich hatte vor über einem Jahr einen Dienstunfall, bei dem ich schwerwiegende neurologische und psychiatrische Folgen erlitten habe. Habe das Merkzeichen aG sowie einen GdB von 90 erhalten. Allerdings wurde ich ausschlließlich neurologisch und psychiatrisch behandelt und nicht orthopädisch. Die Dienstunfallfürsorge hat jedoch ein orthopädisches Gutachten veranlasst und kein neurologisches und kein psychiatrisches, sodass keinerlei orthopädische Folgen festgestellt worden sind.

Jetzt habe ich von der Beihilfestelle erfahren, dass die Ablehnung vorliegt und man dort ausschließlich per Klage gegen vorgehen kann.
Mir liegt der Ablehnungsbescheid noch nicht vor, daher die Frage:

1. Welches Gericht ist hier zuständig?
2. Lohnt sich so eine Klage, hat jemand Erfahrung?
3. Müsste ich die jetzt verklagen auf Einholung eines psychiatrischen und neurologischen Gutachtens?


Gruß und Danke

D-T
Benutzeravatar
tiefenseer
Beiträge: 484
Registriert: 16. Mär 2014, 14:32
Behörde:

Re: Anerkennung von Unfallfolgen

Beitrag von tiefenseer »

Hi,

wer es nicht probiert, der hat schon verloren - das ist zumindest mein Motto - ein Versuch zur Klage ist immer wert.

Nach meinen Erfahrungen ist es von Vorteil, wenn Du einen RA mit Fachkenntnissen Verwaltung-/Beamtenrecht beauftragst und der zugleich Grundkenntnisse in der Medizin hat.

Wie der "Fahrplan" ausschaut in einem Klageverfahren legst Du gemeinsam mit dem RA fest.

Viel Glück und lass uns mal Wissen, wie der Verlauf ist.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
ich bins
Beiträge: 45
Registriert: 20. Mär 2013, 17:31
Behörde:

Re: Anerkennung von Unfallfolgen

Beitrag von ich bins »

Hi,

Grundsätzlich würde ich immer einen Anwalt hinzuziehen um rechtlich vorzugehen, bzw. Informationen zu erhalten.
Beratung kostet ja erstmal nur paar Euro.

Die Ablehnungen werden meist erstmal gemacht um zu sehen ob es Widerstand gibt. Also nicht einfach annehmen.

Spreche aus Erfahrung !

1. Klage auf Wiedereinstellung nach Zuruhesetzungsurkunde...12 Monate warten, dann musste das Land mich wieder einstellen.
2. Versorgungsamt lehnte GdB ab, erst nach Klage kam die Anerkennung

leider funktioniert das Behördenwesen so...
Benutzeravatar
Mikesch
Beiträge: 1967
Registriert: 16. Jan 2006, 09:52
Behörde: Zollverwaltung
Wohnort: OL
Geschlecht:
Kontaktdaten:

Re: Anerkennung von Unfallfolgen

Beitrag von Mikesch »

Ein DU hat Folgen und die muss man in ihrer Gesamtheit sehen, da kann man nicht einfach einen Teilaspekt sehen.
Um den GdB zu erhalten, müssen ja Gutachten auch mit Hinweis auf den DU vorliegen.
Wie die Vorschreiber erwähnen, Anwalt!
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
Dienstunfall_L
Beiträge: 885
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: Anerkennung von Unfallfolgen

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo D-T,

du bist 1 Jahr nach Dienstunfall schon im Klageverfahren?
(Ich über 5 J. danach noch im Vorverfahren.)

Es ist verwirrenderweise in den Ländern mit den Zuständigkeiten unterschiedlich geregelt, aber dass dir die Beihilfestelle den ablehnenden Bescheid zusendet, wundert mich trotzdem.

Zur Sortierung:
Wurde der DUnfall selber anerkannt, aber die gesundheitlichen Schäden nicht?
Wurden dir Teile der gesundheitl. Schäden anerkannt?

War bei dir kein Amtsarzt tätig? Warum hat er dann das entsprechende Gutachten (neurolog., psych.) nicht veranlasst, wenn die vorgelegten ärztl. Befunde Schäden deutlich machen, die nicht ins Fachgebiet des Orthop. gehören?

Hast du schriftl. bemängelt, dass kein Neuro und Psych Zusatzgutachten zur Feststellung der unfallkausalen verbleibenen Gesundheitsschäden eingeholt wurde?
Sonst auf jeden Fall nachholen!

Ich sehe es wie die Vorschreiber: Nicht aufgeben. RA suchen.

Du fragst, welches Gericht zuständig ist. Wenn du einen Bescheid hast und nur noch das Klageverfahren möglich ist, dann müsste das aus dem Bescheid hervorgehen (dass es das Verwaltungsgericht ist).
Bist du dir sicher, dass dein Vorverfahren abgeschlossen ist?

LG
Frank Reich
Beiträge: 39
Registriert: 29. Aug 2015, 13:37
Behörde:

Re: Anerkennung von Unfallfolgen

Beitrag von Frank Reich »

Hallo Dream-Teacher, mir scheint das ganze nicht recht stimmig.

Es liegt ein DU vor, mit neurologischen und psychiatrischen Folgen, die auch behandelt wurden.
Nicht behandelt wurde dagegen orthopädisch, aber es liegt dennoch das Merkzeichen aG sowie ein GdB von 90 vor.

Worauf beruht dann der GdB mit dem aG? Das dürften doch orthopädisch einzuordnende Defizite sein, oder etwa nicht? Weshalb wurden die nicht behandelt und wie kommt es da zu dem GdB mit Merkzeichen? Hab ich da einen Denkfehler oder Informationslücke, oder hast du dich da vertan?

Wenn nun ein orthopädisches Gutachten veranlasst wird, dann werden hier auf dem Gebiet Zweifel angebracht und der Hebel angesetzt werden. Und wenn orthopädisches Gutachten meint, auf dem Gebiet wäre nichts, dann erübrigen sich auch Gutachten auf den anderen Gebieten. Denn die wären vermutlich Folgen bzw gingen einher mit orthopädisch zu beurteilenden Schäden. Und wenn hier nichts ist, dann gibts auch neurologisch und psychiatrisch nichts anzuerkennen.

Verstehst du die Schiene, die ich meine? Es hängt vermutlich von den orthopädisch festgestellten Schäden ab, wobei mir trotzdem nicht schlüssig ist, weshalb neurologisch aber nicht orthopädisch behandelt worden sein soll. Das wäre wäre sicher eine Behandlungslücke, die der DH aufgreift, weil es nicht schlüssig ist, und da evtl das Nichtvorliegen eines DU bzw der Kausalität zu begründen versucht.

Da wäre wohl vorher einiges zu klären, bevor es zum VerwG geht.


es grüsst Frank Reich
es grüsst Frank Reich
_________________

Schuld ist ein moralischer Aspekt; Recht ein finanzieller (HKH)
Frank Reich
Beiträge: 39
Registriert: 29. Aug 2015, 13:37
Behörde:

Re: Anerkennung von Unfallfolgen

Beitrag von Frank Reich »

sry - wenn das so wie oben im Zusammenhang beschrieben wird, sah ich keine Veranlassung, es mit anderen Beiträgen zu verifizieren.

Dennoch bleibt aber die Frage, weshalb die orthopädische Behandlung unterblieb, wenn man voraussetzt, sie waren verletzungsbedingt gegeben und (auch der neurologischen wegen schon unterstellt und offenbar nicht auszuschließen) angezeigt (auch wieder ohne weiteren Abgleich, der mir aus ähnlichen Gründen schwer fällt; hier beziehe ich mich wieder auf das eingangs Beschriebene).


es grüsst Frank Reich
es grüsst Frank Reich
_________________

Schuld ist ein moralischer Aspekt; Recht ein finanzieller (HKH)
Zollkodex-Ritter
Beiträge: 830
Registriert: 30. Nov 2006, 18:40
Behörde:

Re: Anerkennung von Unfallfolgen

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Frank Reich hat geschrieben: Dennoch bleibt aber die Frage, weshalb die orthopädische Behandlung unterblieb, wenn man voraussetzt, sie waren verletzungsbedingt gegeben und (auch der neurologischen wegen schon unterstellt und offenbar nicht auszuschließen) angezeigt (auch wieder ohne weiteren Abgleich, der mir aus ähnlichen Gründen schwer fällt; hier beziehe ich mich wieder auf das eingangs Beschriebene).
Wieso soll hier eine orthopädische Behandlung erfolgen, wenn keine orthopädische Erkrankung vorliegt?

Die neurologischen und psychiatrische Erkrankungen sind wohl derart, dass das Versorgungsamt diese Erkrankungen gleich einschränkend wie die entsprechenden orthopädischen Erkrankungen erachtet hat.
Dienstunfall_L
Beiträge: 885
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: Anerkennung von Unfallfolgen

Beitrag von Dienstunfall_L »

Es wäre hilfreich, wenn der TE #Dream-Teacher sich noch einmal melden würde.
Merkzeichen aG und der hohe GdB lassen auch orthopädische Probleme vermuten.

Dennoch: Die Unfallfürsorge hätte bei unfallkausal festgestellten Neuro und Psych Schäden Gutachten für diese Fachrichtungen in Auftrag geben müssen. Dass sie das nicht getan hat, ist klar zu bemängeln.
Unbedingt anwaltliche Hilfe einholen und innerhalb der Frist reagieren.
Antworten