Hallo Zusammen,
ich weiß, das Thema wurde in ähnlicher Weise schon öfter aufgegriffen. Dennoch würde mich interessieren, ob jmd zu meiner speziellen Situation einen Rat hat?
Ich habe meine Urkunde zur Lebenszeitverbeamtung bereits erhalten, diese wird allerdings erst mit dem 30.08.2016 wirksam, da dann erst die 3 Jahre vorbei sind. Zum Amtsarzt muss man in NRW auch nicht nochmal, in so fern die Schulleitung dies nicht fordert - was bei mir nicht der Fall ist.
Jetzt würde ich gerne eine ambulante Therapie anfangen, da ich eine damalige Eßstörung aufarbeiten möchte.
Theoretisch sollte ja nichts dagegen sprechen, dass über die Beihilfe zu beantragen, oder denkt ihr/wisst ihr, dass mir das doch noch irgendwie zum Verhängnis werden könnte?
Danke schonmal für eure Hilfe!
Viele Grüße
Therapie in den letzten Monaten der Probezeit
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Re: Therapie in den letzten Monaten der Probezeit
Nicht nur theoretisch sondern auch praktisch sollte nichts dagegen sprechen, das über die Beihilfe zu beantragen.Sams hat geschrieben: Zum Amtsarzt muss man in NRW auch nicht nochmal, in so fern die Schulleitung dies nicht fordert - was bei mir nicht der Fall ist.
Jetzt würde ich gerne eine ambulante Therapie anfangen, da ich eine damalige Eßstörung aufarbeiten möchte.
Theoretisch sollte ja nichts dagegen sprechen, dass über die Beihilfe zu beantragen, oder denkt ihr/wisst ihr, dass mir das doch noch irgendwie zum Verhängnis werden könnte?
Wenn du Angst hast, wartest du eben noch etwas. Misstrauen gegen die Schulbehörde kann dir keiner nehmen.
Die Beihilfestelle darf rechtlich wegen des Datenschutzes eigentlich nicht einmal wissen, welchen Status du hast. Hauptsache, du bist eben beihilfeberechtigt.
Re: Therapie in den letzten Monaten der Probezeit
Na huch, da ist mir, als Lehrerin, doch glatt ein Fehler unterlaufen ...
Danke für die Korrektur und Antwort!
Ich werde wohl vorerst selber den Beihilfeteil zahlen und dann mit Wirkung der Lebenszeitverbeamtung erst einen Antrag stellen...
Danke für die Korrektur und Antwort!
Ich werde wohl vorerst selber den Beihilfeteil zahlen und dann mit Wirkung der Lebenszeitverbeamtung erst einen Antrag stellen...
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Re: Therapie in den letzten Monaten der Probezeit
Du musst dann aufpassen, wenn es sich um eine vorher genehmigungspflichtige Psychotherapie handelt.Sams hat geschrieben:Na huch, da ist mir, als Lehrerin, doch glatt ein Fehler unterlaufen ...
Danke für die Korrektur und Antwort!
Ich werde wohl vorerst selber den Beihilfeteil zahlen und dann mit Wirkung der Lebenszeitverbeamtung erst einen Antrag stellen...
Re: Therapie in den letzten Monaten der Probezeit
I.d.R. bekommst du die Rechnung ja erst nach Abschluss der Behandlung. Dann hast du
ja nochmals 14-30 Tage Zeit das ganze zu bezahlen... Es dürfte also nichts dagegen sprechen
das ganze zu machen. Allerdings wie Torquemada schon schrieb, prüfen lassen ob das ganze
genhemigungspflichtig ist!!!
ja nochmals 14-30 Tage Zeit das ganze zu bezahlen... Es dürfte also nichts dagegen sprechen
das ganze zu machen. Allerdings wie Torquemada schon schrieb, prüfen lassen ob das ganze
genhemigungspflichtig ist!!!
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
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