Beihilfe via PBeaKK (nur Beihilfe)

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hwalther
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Beihilfe via PBeaKK (nur Beihilfe)

Beitrag von hwalther »

Hallo,

ab 1. Januar 2016 übernimmt die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BAnst PT) de jure die Bearbeitung der Beihilfe für die nicht bei der PostBeaKK versicherten Beamten. Die PAnst PT gibt die Beihilfebearbeitung in die Hände der :arrow: PostBeaKK. Bisher hört man, dass die PostBeaKK Anträge recht gemütlich bearbeitet :!: . Hoffentlich gilt das nicht für die o.a. Konstellation.

Sind hier noch Kolleg(inn)en, die auch nicht bei der PostBeaKK versichert sind und ab 2016 die Beihilfe via PostBeaKK beantragen?

schöne Weihnachtszeit und einen "Guten Rutsch" ins Neue (Versicherungs-) Jahr!
H. W
Torquemada
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Re: Beihilfe via PBeaKK (nur Beihilfe)

Beitrag von Torquemada »

Die Bearbeitungszeiten liegen seit längerer Zeit bei ungefähr 2 Wochen.

Hinweis: Ich bin bei der Postbeamtenkrankenkasse versichert.
Rechtlerin
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Re: Beihilfe via PBeaKK (nur Beihilfe)

Beitrag von Rechtlerin »

die Zeiten sind max. 2 Wochen...gelegentlich auch schon was kürzer - da hat sich in der Vergangenheit viel bei der PBeaKK getan !

Die PBeaKK ist zwar mit den Leistungen nicht wesentlich besser als eine gesetzliche KK, aber dafür halt mit den Beiträgen meiner Meinung nach im Vergleich zu den anderen privaten KK wesentlich zuverlässiger und nur mit moderaten Steigerungen der Beiträge.
Torquemada
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Re: Beihilfe via PBeaKK (nur Beihilfe)

Beitrag von Torquemada »

Der TS ist nicht bei der Postbeamtenkrankenkasse....
Mochinger
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Re: Beihilfe via PBeaKK (nur Beihilfe)

Beitrag von Mochinger »

Hallo zusammen,

ich bin auch nicht bei der PBeaKK versichert und bekam heute meine Beihilfe flott und problemlos von der Beihilfestelle der PBeaKK, nachdem ich im Dezember letzten Jahres meinen Beihilfeantrag noch in Berlin eingereicht hatte.

Viele Grüße aus dem (Un-)ruhestand
bayer1
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Re: Beihilfe via PBeaKK (nur Beihilfe)

Beitrag von bayer1 »

Gruß Gott,
bin neu hier und habe eibe Frage wegen der Leistungsabrechnung von de PBeaKK.
Ich wohne in Holland und bin in Pension.
Habe jetzt von meinem Ortopäden (bin noch immer bei diesem in Deutschland) ein Rezept für Manuele Therapie der HWS bekommen.
Diese Behandlung habe ich hier an meinem Wohnsitz in Holland von einem Fysiotherapeuten durchführen lassen.
Zum Jahresende die erste Abrechnung. Die Therapeuten in Holland haben andere Tarife als in Deutschland.
Eine manuelle Therapie kostet hier € 40,00.
Ich bekomme nur € 19,50 erstattet, somit bleibt mir ein Selbstbehalt von €20,50 pro Behandlung, d.h. X 12 für die erste Serie € 246,00.
Jetzt habe ich gehört, daß es ein Gerichtsurteil gibt, wonach die gesamten KOsten erstattet werden müssen.
Wer hat diese schon mal gelesen oder hat einen Tip, was ich hier machen kann.
Vielen Dank im vorraus
teddfue
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Re: Beihilfe via PBeaKK (nur Beihilfe)

Beitrag von teddfue »

Hallo zusammen,
die PBeaKK ist bekannt dafür ziemlich kleinlich zu bescheiden. Deshalb bin ich, wie viele andere ausgetreten und zu einer richtigen privaten Kasse gewechselt. Mit der Zuweisung des Gesetzgebers der Beihilfebearbeitung vom BADV zur PBeaKK bestätigen sich nun meine Befürchtungen. Ständig wird etwas nicht voll anerkannt und Zusatzbegründungen eingefordert. All die Jahre hat es so etwas beim BADV nicht gegeben. Das Beihilferecht des Bundes ist überall gleich. Trotzdem versucht die PBeaKK willkürlich etwas durchzusetzen, was sie gar nicht darf. Nachdem ich Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt hatte, auch ohne die geforderten Zusatznachweise, wird dann doch das meiste voll anerkannt. Ich kann mir das nur so vorstellen, dass die Sachbearbeiter der PBeaKK ihr bei den Kassenmitgliedern gewohntes kleinliches Vorgehen jetzt auf die Beihilfe übertragen. Zur Abstimmung mit den Gewerkschaften suche ich Kollegen, die kein PBeaKK-Mitglied sind und die ebenfalls seit dem 01.01.2016 von der PBeaKK gegängelt werden. Sollte sich herausstellen, dass dieses Vorgehen System hat, müssen wir notfalls juristisch dagegen vorgehen.
Der Gesetzgeber hat uns mit dem Beihilfeanteil zwangsweise einer Krankenkasse zugewiesen, die aufgrund der niedrigen Mitgliedsbeiträge auf einem niedrigen Niveau erstattet. Dieses niedrige Erstattungsniveau soll nun auch bei der Beihilfe durchgesetzt werden. Dies geht soweit, dass Ärzte mittlerweile Rechnungen für uns frei Versicherte auch mit den niedrigen Faktoren (1,9 /1,5) ausstellen, sobald sie das Wort "Postbeamtenkrankenkasse" hören. Und genau das war die Absicht unseres Dienstherren. Hier soll ein Beihilferecht zweiter Klasse geschaffen werden. Wir kennen das ja schon von unserer Besoldung (PNU).

Ein Arzt meinte, ich solle doch aus dieser Kasse austreten, worauf ich ihm die Situation erklärte und er nur den Kopf schüttelte. Wir sind in einer Krankenkasse, aus der wir nicht mehr austreten dürfen. Das kann rechtlich nicht richtig sein.

Meldet Euch, ich werde alles an die Gewerkschaft weiterleiten
Torquemada
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Re: Beihilfe via PBeaKK (nur Beihilfe)

Beitrag von Torquemada »

teddfue hat geschrieben: Mit der Zuweisung des Gesetzgebers der Beihilfebearbeitung vom BADV zur PBeaKK bestätigen sich nun meine Befürchtungen. Ständig wird etwas nicht voll anerkannt und Zusatzbegründungen eingefordert. All die Jahre hat es so etwas beim BADV nicht gegeben. Das Beihilferecht des Bundes ist überall gleich. Trotzdem versucht die PBeaKK willkürlich etwas durchzusetzen, was sie gar nicht darf.
Das mit der Postlerkasse ist eine ganz üble Geschichte. Ich habe drei Kinder und bekomme schon vor dem Öffnen des Briefs mit der Leistungsfestsetzung immer einen hohen Blutdruck. Sehr häufig werden Zusatzbegründungen angefordert.
Ich bin jetzt im Ruhestand an kann die Kinder theoretisch auch bei meiner Frau familienversichern (GKV).
Nur kann mir bei der Postbeamtenkrankenkasse keiner Auskunft geben wie z.B. die Leistungen für Kinder bei der Kieferorthopädie real sind.

Wichtig ist zu wissen, dass bei der Postbeamtenkrankenkasse extrem viel elektronisch ohne menschliche Beteiligung passiert.
Torquemada
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Re: Beihilfe via PBeaKK (nur Beihilfe)

Beitrag von Torquemada »

Meine Frau ist gesetzlich krankenversichert und hat 2016 noch einen Beihilfeanspruch, weil ihre Einkünfte in 2014 unter 17.000 Euro lagen.

Ich schickte ich die Zahnarztrechnung über die "Professionelle Zahnreinigung" (Nr. 1040 GOZ) zur Beihilfeberechnung und rechnete mit einer zügigen Bearbeitung und einer Erstattung von 70 Prozent.

Stattdessen kam von der Postbeamtenkrankenkasse eine "Anforderung von Unterlagen".

Zitat:
"Die professionelle Zahnreinigung (PRZ) ist keine Sachleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Dennoch zahlen viele gesetzliche Krankenversicherungen einen individuellen Zuschuss zur PZR.
Legen Sie die Rechnung zunächst Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung vor.
Lassen Sie sich die Höhe des möglichen Zuschusses auf der Rechnung vermerken und senden Sie uns diese erneut zur Erstattung zu.
"

Die GKV meiner Frau stellte bisher pro Jahr einen freiwilligen Betrag von 120 Euro für verschiedene Sachen zur Verfügung (acht an der Zahl, z.B. Augeninnendruckmessen und auch Zahnreinigung).
Was der Versicherte sich aus diesem sogenannten Gesundheitskonto bezahlen lassen wollte, konnte er/sie selbst entscheiden.

Unsere glorreiche Idee war natürlich, den Restbetrag erst NACH Beihilfeerstattung bei der GKV einzureichen, um für andere Dinge, die weder von GKV noch Beihilfe gezahlt werden, etwas in Reserve zu halten.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen bzw. weiss, ob eine freiwillige Leistung dem Beihilfeanspruch vorgeht? Selbst dann, wenn dem Versicherten dann für nicht erstattungsfähige IGEL-Leistungen kein Betrag mehr bleibt?
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